PS Jailbreak: SCED mahnt Käufer ab

Aktuellen Berichten zufolge geht in diesen Tagen auch Sony Computer Entertainment Deutschland gegen Zeitgenossen und Händler vor, die den PS Jailbreak genannten USB-Stick aus dem Ausland importieren.  So wurde der deutsche Zoll auf eine Warensendung mit der Bezeichnung „PS3 Break“ aufmerksam und hielt diese zurück, da die Einfuhr von Geräten, mit denen der Kopierschutz einer Plattform ausgehebelt werden kann, nach § 95a UrhG verboten ist.

Sonys Anwälte verlangen von sämtlichen Bestellern, dass diese einer Vernichtung der Sticks zustimmen und  sämtliche Ansprüche auf Herausgabe der beim Zoll festhängenden Ware an SCED abtreten. Des Weiteren sollen sich Besteller per Unterlassungserklärung dazu verpflichten, zukünftig keine Geräte dieser Art zu erwerben beziehungsweise zu benutzen.

Sollten sich die Besteller weigern, die Erklärung zu unterzeichnen, riskieren sie laut Anwaltsschreiben ein Verfahren,  das bei einem angesetzten Streitwert von 50.000 Euro Verfahrenskosten zwischen 2.500 und 4.500 Euro nach sich ziehen könnte.

Wer die Unterlassungserklärung rechtzeitig unterzeichnet, muss keine weiteren Kosten fürchten.

ps3-slim

(Quelle: Heise)

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HENRY_KVAJI

HENRY_KVAJI

18. Oktober 2010 um 19:39 Uhr
terror psycho

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18. Oktober 2010 um 20:00 Uhr
AlphaPitBull

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19. Oktober 2010 um 05:11 Uhr