USK: Prüfstatistiken für das Jahr 2013 veröffentlicht

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat einen aktuellen Bericht mit Statistiken zu den im vergangenen Jahr geprüften Spielen veröffentlicht.  Demnach wurden  2013 bei der USK nicht weniger als 2.088 Prüfvorgänge durchgeführt. Bei 30 Prozent der Prüfungen konnte die Einstufung „USK ab 0“ vergeben werden.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 8,5 Prozent weniger Prüfungen durchgeführt als  noch 2012. „Dieser Trend der letzten Jahre hält weiterhin an, nachdem immer mehr Computer- und Videospiele online vertrieben werden und dafür weniger im stationären Handel erscheinen. Auf diesen Wandel reagierte die USK bereits vor mehreren Jahren, in dem sie in einer internationalen Kooperation der Selbstkontrollen Konzepte für den Jugendschutz bei Online-Spielen entwickelte. Im Zuge dessen können noch in diesem Jahr mehr Alterskennzeichen für Online-Spiele vergeben werden, allerdings bislang noch ohne staatliche Beteiligung“, so die Verantwortlichen.

„Wir benötigen stärkere politische Unterstützung, um im Online-Bereich für mehr Jugendschutz bei Spielen sorgen zu können“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK, „Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verharren nach wie vor auf ihrem Stand von 2003 und können der Online-Welt so nicht mehr gerecht werden.“

Weiter wird erklärt, dass vor allem Gelegenheitsspiele in Richtung Smartphones oder Tablets verschoben werden. „Diese Spiele finden sich insbesondere in den USK-Genres ‚Arcade‘ oder ‚Denkspiel‘ und werden meistens mit ‚USK ab 0‘ gekennzeichnet. Darin liegt die Ursache für das starke Absinken von 52,5 Prozent in 2009 auf 30 Prozent in 2013 in dieser Alterskategorie. Durch den statistischen Effekt ist der Anteil der anderen Altersgruppen im gleichen Zeitraum dementsprechend angestiegen.“

Auch der Generationswechseln auf die neue Konsolen hat die Prüfzahlen der USK beeinflusst: „Auf die Konsolen der letzten Generation (Xbox 360, Wii, DS, PS3, PSP) entfielen 2012 noch insgesamt 596 Prüfverfahren gegenüber 442 Verfahren in 2013. Während des gleichen Zeitraums stieg die Zahl der Prüfungen für die Plattformen der neuesten Generation (Xbox One, WiiU, 3DS, PS4, PS Vita) von 220 auf 453 Verfahren.“

Weiterhin heißt es, dass im letzten Jahr insgesamt 7 Berufungsverfahren durch die ständigen Vertreter oder durch den Anbieter beantragt wurden. Im Fall von „Metal Gear Rising: Revengeance“ wurde 2013 das einzige Appellationsverfahren durchgeführt, in dessen Anschluss die Kennzeichnung „USK ab 18“ vergeben wurde. Den kompletten Bericht lest ihr hier.

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Freshknight

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Bullit1990

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