BPjM: Die Indizierungen im März 2015

Die Verantwortlichen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) haben auch im März dieses Jahres wieder Spiele auf den Index gesetzt. Nach der vorangegangenen Schnellindizierung der US-Versionen des Zombie-Slashers “Dying Light” für PS4 und Xbox One,  folgt nun die Bestätigung, womit der Titel endgültig auf der Liste A gesetzt wird. Das Spiel darf somit nicht öffentlich beworben oder verkauft werden.

Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 JuSchG

Spiele (Listenteil A)

  • Dying Light (PS4) – US-Version – Liste A
  • Dying Light (Xbox One) – US-Version – Liste A
  • Gears of War 2 (Xbox 360) – UK-Version – Liste A

Auf Liste A stehen Medien mit jugendgefährdendem Inhalt, die fortan nicht öffentlich beworben oder verkauft werden dürfen. Auf Liste B kommen “Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.”

indiziert

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