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Warum eigentlich keine USK18 Titel?


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und warum wird dann hier z.B. im Marktplatz das nicht eingeführt das der Käufer eines 18er Titel nur mit Vorlage einer Ausweiskopie den Artikel erwerben kann?! :nixweiss:

 

Weil das nicht mit der deutschen Rechtslage konform ist.

 

ich meine damit das Käufer und Verkäufer quasi per Email sich damit beschäftigen was ja dann wieder ausserhalb von PLAY3 ist...

 

Was User außerhalb von Play3.de machen, ist uns völlig schnuppe. Trotzdem darf hier kein USK18-Angebot stehen.

 

oder Alternativ ein 18er Angebot was z.B. bei RoteErbeere verkauft wir aber dann hier verlinkt wäre...

 

Weil das gegen unsere Handelsregeln verstösst.

 

Links - Verweise zu Seiten auf denen dieselben Waren verkauft werden (Ebay, Amazon, etc.) sind nicht erwünscht und werden entfernt.

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  • 3 Monate später...

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Top-Benutzer in diesem Thema

Ich weiß, dass das Thema schon endlos diskutiert wurde, aber nicht ob folgende Möglichkeit schon genannt wurde:

Gesperrter USK 18 Bereich

Freischaltung durch eine Email mit Scan des Persos + Foto von sich mit Perso in der Hand. (Gesichtsabgleich)

Ein Elternteil hat besseres zu tun, als Bilder von sich für den 12 jährigen Sohn zu schießen.

Weiß nicht, wie das mit dem deutschen Recht vereinbar ist, aber in einem anderen deutschen Forum hab ich damit schon einige sehr gute Erfahrungen gemacht.

Vorteil ist außerdem, dass keiner übers Ohr gehauen wird, denn ein potenzieller Betrüger will den Aufwand und vor allem die Speicherung seiner Daten verhindern.

Einziges Hindernis wäre ein höherer Aufwand für die Admins.

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Nach deutschem Recht nicht abgesichert----->somit keine Option.

 

Hmm, das deutsche Jugendschutzgesetzt sieht hier doch nur vor, dass das reine Scanen einen Persos, bzw. die Angabe der Perso-Nummer nicht reicht, allerdings ein Post-Ident-Verfahren bzw. eine "Face-to-Face" Kontrolle.

 

Wie genau man diese "Face-to-Face" Kontrolle durchführt wird allerdings nicht weiter erklärt, dies wäre dem Betreiber freigestellt, oder habe ich da irgendetwas überlesen?

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Hmm, das deutsche Jugendschutzgesetzt sieht hier doch nur vor, dass das reine Scanen einen Persos, bzw. die Angabe der Perso-Nummer nicht reicht, allerdings ein Post-Ident-Verfahren bzw. eine "Face-to-Face" Kontrolle.

 

Wie genau man diese "Face-to-Face" Kontrolle durchführt wird allerdings nicht weiter erklärt, dies wäre dem Betreiber freigestellt, oder habe ich da irgendetwas überlesen?

 

Meines Wissenstandes nach darf sowas nur mit einem zertifizierten Prüfverfahren (z.B von der deutschen Post) gemacht werden.

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Hmm, das deutsche Jugendschutzgesetzt sieht hier doch nur vor, dass das reine Scanen einen Persos, bzw. die Angabe der Perso-Nummer nicht reicht, allerdings ein Post-Ident-Verfahren bzw. eine "Face-to-Face" Kontrolle.

 

Wie genau man diese "Face-to-Face" Kontrolle durchführt wird allerdings nicht weiter erklärt, dies wäre dem Betreiber freigestellt, oder habe ich da irgendetwas überlesen?

 

der postbote überprüft persönlich ob der empfänger volljährig ist bevor die ware übergeben wird. hab das auch schon gehabt... :D

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ich finde ja das man damit zufrieden sein soll das man überhaupt schon handeln kann hier... usk18 wird einfach zu zeitaufwändig vorallem ist das profil keinerlei dadraus ausgelegt das eine ausweiskopie reicht um den user als diesen zu indentifizieren... da würde es immer eltern geben oder kumpels die das denn machen würden bzw nen ausweiß von den eltern zu bekommen wäre sicher auch leicht gemacht... das ist schlicht weg nicht machbar..

 

Nach deutschem Recht nicht abgesichert----->somit keine Option.

 

denn wäre die rote erdberre ja auch nicht abgesichtert :think: weil da der perso scan reicht wenn das konte auf dem namen läuft

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denn wäre die rote erdberre ja auch nicht abgesichtert :think: weil da der perso scan reicht wenn das konte auf dem namen läuft

 

Auszug aus dem Impressum von roteerdbeere:

 

Ein Produkt der:

EuroCapital-Software S.L.

Apartado 78

E - 38390 Santa Úrsula

direccion@eurocapital-software.com

 

Somit unterliegt roteerdbeere nicht der deutschen Rechtsprechung.

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Auszug aus dem Impressum von roteerdbeere:

 

 

 

Somit unterliegt roteerdbeere nicht der deutschen Rechtsprechung.

 

Also ich kann mich auch gerade täuschen, aber sieht nicht die Rom-II-Verordnung vor, dass man im EU-Ausland die Rechte eines jeden Landes in welches man liefert einhalten muss, also als Firma mit Sitz in Spanien (wie roteerdbeere) muss ich mich an die Rechtssprechung in Deutschland halten, wenn ich dorthin etwas verkaufe?

 

Mal so nebenbei bei der Recherche bemerkt, play3.de hat seinen Sitz in Kürnach? Hätte das nicht erwartet, quasi direkt neben mir den Betreiber sitzen zu haben.

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Gast
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