Mortal Kombat: Ab Freitag auf dem Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPjM) hat offenbar bestätigt, dass die UK-Versionen des Prüglers „Mortal Kombat“ am Freitag auf dem Index (Liste B) landen. Im Anschluss darf der Titel weder öffentlich verkauft noch beworben werden.

Die Begründung der Indizierung ist wenig überraschend: Laut Medienberichten sei die „drastische Gewaltdarstellung“ der Grund für diesen Schritt.

Im Bundesanzeiger Nr. 70 (erscheint am 6. Mai 2011) sollen die Indizierung und der Eintrag in Listenteil B öffentlich gemacht werden.

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Kommentare

Shahin-23

Shahin-23

05. Mai 2011 um 16:56 Uhr
NeoHunter

NeoHunter

05. Mai 2011 um 19:30 Uhr