BIU: Hakenkreuz-Verbot verstößt gegen die Grundrechte der Kunst- und Meinungsfreiheit

Felix Falk, Chef des deutschen Spieleverbandes BIU, hat sich in einem Interview gegen das Verbot von verfassungswidrigen Symbolen in Videospielen ausgesprochen. Dieses würde gegen die Grundrechte der Kunst- und Meinungsfreiheit verstoßen.

BIU: Hakenkreuz-Verbot verstößt gegen die Grundrechte der Kunst- und Meinungsfreiheit

Wenn ihr euch Abends durch verschiedene Fernsehsender klickt, werdet ihr abhängig vom favorisierten Programm mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf allerlei Hakenkreuze stoßen, die ein Teil von Berichten zum Zweiten Weltkrieg sind. Auch in Filmen dürfen die verfassungsfeindlichen Symbole der Nazizeit gezeigt werden. Um Spiele, die in Deutschland veröffentlicht werden, machen sie einen großen Bogen.

Zuletzt wurden die Hakenkreuze aus den Shootern „Call of Duty WW2“ und „Wolfenstein 2: The New Colossus“ geschnitten, um dem Paragraphen §86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gerecht zu werden. Felix Falk, Geschäftsführer des BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware), hat sich in einem Gespräch mit Gamesmarkt für eine Aufhebung des Verbotes ausgesprochen.

„Computer- und Videospiele haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem wertvollen Kulturgut entwickelt“, so Falk in der Begründung. „Museen auf der ganzen Welt zeigen heute Games-Ausstellungen, immer häufiger werden digitale Spiele in den Feuilletons der großen Tagesszeitungen diskutiert. Dennoch gibt es einen wesentlichen Unterschied zu anderen Medien: Während beispielsweise im Film verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz bei entsprechendem Kontext verwendet werden können, wird dieses Recht Games bisher nicht eingeräumt.“

Mit einem Blick auf die Entwicklung von Computer- und Videospielen sei das pauschale Verbot, verfassungsfeindliche Symbole zu verwenden, willkürlich. Und laut Falk verstoße es unter anderem gegen die Grundrechte der Kunst- und Meinungsfreiheit. Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen landen nicht einmal auf dem Prüftisch der USK, da diese eine Beurteilung schon bei der Antragstellung ablehnt.

Doch warum ist das so? „Die Entscheidung, bei Spielen, die verfassungsfeindliche Symbolik enthalten, keinen Verwaltungsakt zu erteilen, haben die Obersten Landesjugendbehörden getroffen, in deren alleiniger Zuständigkeit dies liegt. Solch ein Verwaltungsakt ist Voraussetzung für die Vergabe eines USK-Kennzeichens nach dem Jugendschutzgesetz“, so Falk weiter. „Aus diesem Grund haben wir als Verband und einer der Träger der USK derzeit keine Möglichkeit, eine unmittelbare Änderung dieser Praxis im Verfahren der USK zu erreichen.“

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Nathan Drake

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12. November 2017 um 12:44 Uhr
skywalker1980

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12. November 2017 um 13:57 Uhr
skywalker1980

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12. November 2017 um 14:13 Uhr
skywalker1980

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12. November 2017 um 14:18 Uhr
SkywalkerMR

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12. November 2017 um 16:32 Uhr
EVILution_komAH

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12. November 2017 um 17:42 Uhr
Euer_Liebling

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12. November 2017 um 18:50 Uhr
James T. Kirk

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12. November 2017 um 22:27 Uhr