The Witcher: Buchautor verlangt rund 14 Millionen Euro von CD Projekt

Der polnische Autor Andrzej Sapkowsk, der die "The Witcher"-Romane verfasste und dem seinerzeit noch unbekannten Studio CD Projekt die Rechte für die Spielumsetzung verkaufte, kämpft nach dem Megaerfolg der Rollenspiel-Reihe nun für mehr Geld.

The Witcher: Buchautor verlangt rund 14 Millionen Euro von CD Projekt

Für CD Projekt RED war die „The Witcher“-Rollenspiel-Reihe eine Megaerfolg, die dem Studio zum internationalen Durchbruch verhalf. Die Spielreihe basiert auf den Romanen des Autors Andrzej Sapkowski, die vor der Spielumsetzung außerhalb Polens wenig Beachtung fanden. Die Entwickler von CD Projekt haben sich dennoch die Rechte für die Entwicklung einer Videospielumsetzung gesichert.

Da der Autor seinerzeit nicht an einen Erfolg des Spiels glaubte, mussten die Entwickler nur sehr wenig Geld in die Hand nehmen. Inzwischen hat er seinen früheren Irrtum erkannt und versucht nun, noch mehr Geld aus dem Deal zu ziehen. Rund 14 Millionen Euro stehen ihm seiner Ansicht nach zu.

Zum Thema:  The Witcher: Der Autor bereut es, die kompletten Rechte verkauft zu haben

Wie er erklärte, habe der ursprüngliche Deal nur die Rechte  für die Entwicklung eines  einzigen „The Witcher“-Videospiels auf Basis der Romanserie umfasst.  Die Verantwortlichen von CD Projekt halten jedoch dagegen und verweisen ihrerseits auf das rechtmäßig erworbene Recht an den entsprechenden Romanen von Andrzej Sapkowski.

Alle Verbindlichkeiten wurden von CD Projekt ordnungsgemäß erfüllt worden, betont das Unternehmen. Gleichzeitig hat das Unternehmen scheinbar die Absicht, den Streitfall für beide Seiten mit einem zufriedenstellenden Ergebnis zu beenden. In welcher Form das geschehen soll, wurde noch nicht verraten. Es scheint jedoch als wollen die Entwickler dem Autor etwas entgegenkommen.

„Es ist der Wille des Unternehmens, zu Autoren von Werken, die die Eigenkreationen von CD Projekt Red inspiriert haben, gute Beziehungen zu pflegen“,  bestätigten die Entwickler. „Daher wird der Vorstand große Anstrengungen unternehmen, um eine gütliche Beilegung dieses Streits zu gewährleisten. Ein solcher Beschluss muss jedoch die zuvor geäußerten Absichten beider Parteien sowie bestehende Verträge respektieren.“

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