Wolfenstein 2: The New Colossus - Die US-Version wird in Deutschland nicht indiziert

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat in einer aktuellen Sitzung entschieden, dass die US-Version von "Wolfenstein 2: The New Colossus" nicht auf den Index gesetzt werden muss, obwohl beispielsweise Hakenkreuze und Adolf Hitler darin dargestellt werden.

Wolfenstein 2: The New Colossus – Die US-Version wird in Deutschland nicht indiziert

In den vergangen Jahren gab es keine Diskussion um Spiele, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellten: Diese Titel wurden in Deutschland nicht offiziell veröffentlicht.

Inzwischen gab es jedoch eine neue Spruchpraxis, laut der die Titel einzeln geprüft werden müssen, ob die Darstellung der betreffenden Symbole beispielsweise eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus darstellen.

So wurde auch die US-Version von „Wolfenstein 2: The New Colossus“ in einer Sitzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) unter diesen Gesichtspunkten unter die Lupe genommen.

Wolfenstein 2: US-Version wird nicht indiziert

„Bei dem Spiel handelt es sich um einen Ego-Shooter aus der Perspektive eines Widerstandskämpfers gegen das Naziregime. Dieses hat in der dem Spiel zugrunde liegenden Geschichte den Zweiten Weltkrieg gewonnen“, heißt es in der aktuellen Meldung der BPjM.

„Im Zentrum der Beratung standen eine mögliche Verharmlosung des Nationalsozialismus aufgrund der im Spiel vorkommenden Darstellung Adolf Hitlers sowie die Frage, ob der Nationalsozialismus durch seine Verwendung als Spielesetting eine Banalisierung erfahre bzw. ein die Persönlichkeitsentwicklung gefährdendes Geschichtsverständnis transportiert werde“, heißt es.

„Dies wurde durch das Gremium verneint. Insbesondere war bei der Entscheidungsfindung die im Spiel angelegte eindeutige ‚Gut-Böse-Zeichnung‘ und die historische Einordnung, in deren Kontext die Verwendung der NS-Symbolik erfolgt, zu berücksichtigen.“

Spiele als Kulturmedium gleichgestellt mit anderen Medien

Im August dieses Jahres gab es die Entscheidung, dass Games anderen Mediengattungen wie unter anderem auch Filmen gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass die USK-Gremien im Einzelfall entscheiden müssen, ob die sogenannte Sozialadäquanzklausel (§ 86 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) angewendet werden kann.

Zum Thema: USK: Haltung gegenüber Nazi-Symbolen in Spielen gelockert

Diese Klausel besagt, dass diese Symbole in einem Spiel verwendet werden dürfen, wenn es der Kunst, der Wissenschaft oder der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

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KingOfkings3112

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07. Dezember 2018 um 17:26 Uhr
Ryu_blade887

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07. Dezember 2018 um 18:11 Uhr
SkywalkerMR

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07. Dezember 2018 um 18:23 Uhr
TheSh4dow_Strikes

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07. Dezember 2018 um 18:30 Uhr