Erstens sind das unterschiedliche Verträge was aber keine Rolle spielt.
Ein Vertrag besteht aus zwei in sich stimmigen Willenserklärungen dieser wurde so geschlossen und ist damit rechtsverbindlich.
Zahlungsrückstände egal bei welchem Vertrag haben nichts mit der Willenserklärung der Kündigung zu tun. Wurde dies innerhalb der vereinbarten Frist erklärt, läuft der Vertrag aus. Die Telekom kann höchstens einen neuen Vertrag verweigern und hat natürlich Anspruch auf Erfüllung, das heißt auf Zahlung.
Auch muss man die AGBs bedenken, ob dort sowas drinsteht, dass man dann nicht kündigen könnte. In wie weit das dann Rechtsgültig ist kann ich nicht sagen. Am Besten wendet er sich an die Verbraucherzentrale.