Das ist über das System nachvollziehbar. DHL würde dann in diesem Moment haften, sofern ihr keinen Wunschort / Abstellgenehmigung erteilt habt.
Habt ihr allerdings doch Wunschort / Abstellgenehmigung erteilt (dies betrifft auch vergangene Sendungen) ohne diese zurückzuziehen, haftet ihr selber für den Schaden.
Viel Erfolg.
Seriennummern dürfen dazu nicht herausgegeben werden durch andere, es handelt sich hierbei um Personenbezogene-Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen.
Seit Corona völlig egal ob Unterschrift vorhanden oder nicht