pbbhfh Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 hey Leute habe ein problem ich habe Mit User Flyingdante getauscht habe Montag das Päckchen per einwurf einschreiben verschickt in der Sendungsnummer steht es ist am 18.02.2014 zugestellt. er sagt er hat nix bekommen ? der bei der Post wo ich angerufen habe sagt es ist zugestellt. das einzige was ich machen kann ist widerrufsrecht sagte er jetzt meine frage bringt das was wenn ich widerrufsrecht mache ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Zockerfreak Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Glaube nicht,da du keinen 100% Nachweis hast wo das Päckchen gelandet ist,deshalb ist es immer sicherer Einschreiben zu machen,da der Empfänger dafür unterschreiben muss uns man somit weiss wer es unterschrieben hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
pbbhfh Geschrieben 20. Februar 2014 Autor Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Glaube nicht,da du keinen 100% Nachweis hast wo das Päckchen gelandet ist,deshalb ist es immer sicherer Einschreiben zu machen,da der Empfänger dafür unterschreiben muss uns man somit weiss wer es unterschrieben hat. ich verschicke immer mit per einwurfeinschreiben bis jetzt hatte ich noch nie probleme ist nur halt blöd wenn ich nix machen kann für den User und für mich ist es halt schlecht er kriegt sein spiel nicht und ich weis nicht was damit passiert ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
nonConform Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 die quetschen Games in den kleinen Schlitz, sodass das Teil dann 3/4 ausm Briefkasten schaut. Für die Post isses zugestellt, in der Zeit kann es aber einer schon 3 mal "genommen" (geklaut) haben. Gerade in Häusern mit vielen Mietparteien isses nicht unüblich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Keisulution Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Muss da nonConform Recht geben. Die Post geht nicht gerne Gründlich mit solchen Sachen um, hauptsache es fällt nicht raus. Du kannst aber ein Nachfolge Antrag bei der Post als Versender stellen, aber oft kommt da selten was raus, das die Post nicht gründlich alles untersucht, sondern alles sehr oberflächlich macht. Ich möchte deinem Käufer nichts vorwerfen, aber es kann auch sein, das er es erhalten hat, aber nicht zahlen will, bzw. das Geld zurück haben will. Da du als Versender ohne Einschreiben versendet hast, müsstest du ihm das Geld wieder zurück sende. (Dies ist nur eine Option, die sein könnte). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
pbbhfh Geschrieben 20. Februar 2014 Autor Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Muss da nonConform Recht geben. Die Post geht nicht gerne Gründlich mit solchen Sachen um, hauptsache es fällt nicht raus. Du kannst aber ein Nachfolge Antrag bei der Post als Versender stellen, aber oft kommt da selten was raus, das die Post nicht gründlich alles untersucht, sondern alles sehr oberflächlich macht. Ich möchte deinem Käufer nichts vorwerfen, aber es kann auch sein, das er es erhalten hat, aber nicht zahlen will, bzw. das Geld zurück haben will. Da du als Versender ohne Einschreiben versendet hast, müsstest du ihm das Geld wieder zurück sende. (Dies ist nur eine Option, die sein könnte). Nachfolge Antrag muss ich mich mal informieren nee wir haben getauscht sein spiel ist heute gekommen und wir haben beide per einwurfeinschreiben gemacht klar möglich ist alles aber ich kann ja nix beweisen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Inkompetenzallergiker Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Da du als Versender ohne Einschreiben versendet hast Ähm da steht doch, dass er es als Einschreiben versendet hat! Erster Beitrag! müsstest du ihm das Geld wieder zurück sende. (Dies ist nur eine Option, die sein könnte). Nee, pbbhfh und die Post sind fein raus: Die Post hat mit dem Einwurfeinschreiben bestätigt, dass sie es in den richtigen Briefkasten geworfen hat. Ab dann ist der Empfänger selber verantwortlich. Er kann sein Geld also nicht von pbbhfh zurückfordern! Es gibt da zahlreiche Urteile, dass "unter Zeugen in den Briefkasten werfen" oder auch "von der Post durch Einwurfeinschreiben bestätigt" als "zugestellt" gilt. Wenn dann der Briefkasten aufgebrochen wird, ist der Empfänger schuld! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
flyingdante Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Hi war jetzt auch bei der post , konnten mir auch nicht weiterhelfen . Nur der Absender könne einen Nachforschungsantrag stellen , ich könne nichts machen . Wohne auch in einem Mehrfamilienhaus , habe auch alle nachbarn gefragt , niemand hat etwas bekommen. Bisher hatte ich aber auch keine probleme mit Zustellungen , will auch pbbhfh nichts vorwerfen , kann ja auch nichts dafür. Frag mich nur was das eigentlich bringen soll per einwurfschreiben ( was ich auch gemacht habe ) etwas abzuschicken , wenn bei problemen nicht wirklich was unternommen werden kann .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Keisulution Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Ähm da steht doch, dass er es als Einschreiben versendet hat! Erster Beitrag! Nee, pbbhfh und die Post sind fein raus: Die Post hat mit dem Einwurfeinschreiben bestätigt, dass sie es in den richtigen Briefkasten geworfen hat. Ab dann ist der Empfänger selber verantwortlich. Er kann sein Geld also nicht von pbbhfh zurückfordern! Es gibt da zahlreiche Urteile, dass "unter Zeugen in den Briefkasten werfen" oder auch "von der Post durch Einwurfeinschreiben bestätigt" als "zugestellt" gilt. Wenn dann der Briefkasten aufgebrochen wird, ist der Empfänger schuld! Achso, habe ich wohl überlesen. Also ich hatte mal ein Fall, wo der Versender zahlen musste, weil das Paket nicht ankam:ok: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Inkompetenzallergiker Geschrieben 20. Februar 2014 Teilen Geschrieben 20. Februar 2014 Achso, habe ich wohl überlesen. Also ich hatte mal ein Fall, wo der Versender zahlen musste, weil das Paket nicht ankam:ok: Paket "normal" oder Paket als Einwurfeinschreiben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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