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Ps3 im arsch - unglaubliche story


echaz

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Top-Benutzer in diesem Thema

Wenn du 18 Jahre in der 11. Klasse erreicht hast' date=' dann ja. :tongue2:[/quote']

 

 

und schon wieder redest du Mist.Das gibts nicht..wenn man keine Ahnung hat,dann einfach mal Fresse halten!

 

Du bist doch nicht verpflichtet in die 11. Klasse zu gehen. Du bist verpflichtet bis zum 18. Lebensjahr eine weiterführende Schule zu besuchen.Wenn du in ner Ausbildung steckst bist du Berufsschulpflichtig bis 18.

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Schulepflicht hat nix mit dem Alter zu tun und auch nix mit Jahrgangstufe.

Die Schulpflicht ist in (fast) jedem Bundesland "verschieden".

Das Allgemeinwissen einiger Member hier xD

 

Schulpflicht - BildungsWiki

 

Zur Story.

Naja glaubt sie ihm oder nicht. Zwingt euch ja keiner.

 

Ich persönlich finde die Reaktion der Mutter nachvollziehbar.

Auch wenn genug hier denken, dass diese gewisse Mum

oberzogen reagiert hat, so denke ich, dass ihr einfach

eine Sicherung geplatzt ist ;)

 

Ich habe auch etwas Nachwuchs, (Sohn 5, Tochter 3), wenn

ich mich in die o.G. Situation hineindenke, hätte ich warscheinlich nicht unbedingt anders reagiert, wobei ein einziehen der Konsole auch

(vorerst warscheinlich) auch sein Zweck erfüllt hätte.

 

Wer Rechtschreibfehler findet oder fehler im Satzbau, darf sie natürlich behalten.

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und schon wieder redest du Mist.Das gibts nicht..wenn man keine Ahnung hat,dann einfach mal Fresse halten!

 

Du bist doch nicht verpflichtet in die 11. Klasse zu gehen. Du bist verpflichtet bis zum 18. Lebensjahr eine weiterführende Schule zu besuchen.Wenn du in ner Ausbildung steckst bist du Berufsschulpflichtig bis 18.

 

Du darfst dich nicht wundern wenn du ne Verwarnung bekommst xDD

 

Naja zu kraft-ausdrücken muss man nicht greifen^^°

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Schulepflicht hat nix mit dem Alter zu tun und auch nix mit Jahrgangstufe.

Die Schulpflicht ist in (fast) jedem Bundesland "verschieden".

Das Allgemeinwissen einiger Member hier xD

 

 

 

 

Dauer Nordrheinwestfalen: 10 (Berufsschulpflicht

bis zum 18. Lebensjahr)

(§§ 37,38 SchulG NRW)

 

 

allerdings hast du mit dem 1. Teil recht,da hab ich mich verschrieben. Man ist 10 Jahre Schulpflichtig ab Beginn der Einschulung und nicht bis zum 18 Lebensjahr.Man kann also schon in der 9. Klasse abgehen,wenn man 1mal sitzengeblieben ist, hat allerdings dann auch keinen Abschluß!

Bearbeitet von Schlitzer
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