Zum Inhalt springen

Meine Beschwerde bei der USK


Empfohlene Beiträge

Hallo alle zusammen!

 

Vor einiger Zeit habe ich mich mal per E-Mail bei der USK beschwert. Mich hat es gestört, dass sie zum Beispiel den Resident Evil Space in Home so scharf eingestuft haben. Da man ja im Hauptspace nicht einen Tropfen Blut oder der gleichen sieht. Außer im Schlachthaus, dass man aber nur betreten kann, wenn man das Spiel besitzt. Und da ja in der Regel ab 18 Spiele an Leute verkauft werden, fand ich die Einstufung für den Space doch ein wenig übertrieben.

Meine zweite Beschwerde richtete sich an das Gremium bei der USK, die über die Alterseinstufung entscheiden. Dort sitzen z.B. Politiker oder Sozialpädagogen die sich zu 99% mit dem Thema Videospiele nicht so auseinander gesetzt haben, wie wir das tun. Deshalb fand ich einige Bewertungen von Spielen schlichtweg unseriös. Die Antwort auf meine E-Mail habe ich mal weiter unten gepostet. Meiner Meinung nach hört die sich ziemlich Standatisiert an. Da wird jetzt auf meine Anfragen jetzt nicht wirklich explizit eingegangen, sondern bloß alles verallgemeinert. Aber lest selbst und bildet euch eure eigene Meinung.:think:

 

 

vielen Dank für Ihre Mail vom 07. April 2009.Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten. Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.

In § 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Diese Kriterien finden sich unter Bundesprüfstelle - Startseite / Gesetzlicher Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/Spruchpraxis/Gewaltdarstellung. Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt.Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind. Gleichwohl kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel auch auf dem deutschen Markt erscheinen, es darf jedoch nur an Erwachsene abgegeben werden. Im Gegensatz zu einem Spiel mit einer Alterskennzeichnung kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel jedoch durch die BPjM indiziert werden. Diese Spiele dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden nicht in der Öffentlichkeit beworben und ausgestellt werden und sie dürfen nicht über den Versandhandel vertrieben werden.Wenn ein Spiel also die Indizierungskriterien erfüllt, der Anbieter / Entwickler aber eine Kennzeichnung anstrebt, so kann er an dem Spiel Veränderungen vornehmen und dieses geänderte Spiel zur Prüfung und Kennzeichnung durch die OLJB vorlegen (manchmal wird auch nur die geänderte Fassung, aber nicht die Originalfassung vorgelegt) und erhält – je nach Inhalt – ein entsprechendes Kennzeichen. Daher können immer nur die Fassungen geprüft werden, die vom Anbieter vorgelegt werden.

Es bestehen keine Schnittlisten und auch keine entsprechenden „Schnittauflagen“, sondern der Anbieter entscheidet selbst über vorzunehmende Veränderungen. Auch hier gilt also: keine Zensur.Die USK und die OLJB sind selbstverständlich der Auffassung, dass erwachsene Spieler jederzeit das Recht haben sollten, die Spiele zu erwerben, die sie gerne spielen möchten. Schließlich endet die Notwendigkeit zum Jugendschutz mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Der Fachhändler Ihres Vertrauens sollte daher die betreffenden Titel bereithalten und sie Ihnen ganz regulär verkaufen. Er darf es nur nicht öffentlich ausstellen und bewerben, jedoch kann er es „unter der Ladentheke“ an volljährige Kunden auf Anfrage verkaufen. Lediglich bei bundesweiten Beschlagnahmungen (z.B. bei einem Verstoß gegen einen Straftatbestand) darf ein Händler ein Spiel auch nicht mehr an Erwachsene verkaufen. Da es aber geltendes Recht ist, dass Spiele mit bestimmten Inhalten nicht gekennzeichnet werden dürfen, würde es einen Gesetzesverstoß bedeuten, wenn Spiele mit entsprechenden Inhalten ein Kennzeichen erhalten.Sie beziehen sich in Ihrer Mail auf die unterschiedliche Bewertung von Spielen. Dazu gebe ich Ihnen folgendes zu bedenken: Es ist immer schwierig ein Spiel A mit einem Spiel B oder mit einer Vorgängerversion zu vergleichen, da die Kriterien für eine Altersfreigabe natürlich immer im Hinblick auf das vorliegende Spiel Konkretisiert werden müssen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei jeder Prüfung dazu gesetzlich verpflichtet, die Indizierungskriterien der BPjM bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Es spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle wie Atmosphäre, Spielmotivation, Spielaufgaben, Spannung und Stress, Möglichkeiten zur Distanzierung (ob die Identifizierung des Spielers mit seiner Spielfigur allzu groß werden könnte), Treffervisualisierung (z. B. Darstellung virtuellen Bluts) uvm. All diese Faktoren führen zu einer Gesamtbeurteilung des Spiels.

Betreffend der Frage der Eignung der Prüfgremien; möchte ich wie folgt dazu Stellung nehmen.

Die Gutachterinnen und Gutachter der USK sind ehrenamtliche für die USK tätige und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit, bei Jugendschutzorganisationen beschäftigt. Sie haben durch ihre langjährige Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit sowie durch die Prüfpraxis bei der USK einen breiten Einblick in die Landschaft des Mediums Computer- und Videospiel gewonnen und sind gesetzlich verpflichtet die Indizierungskriterien der BPjM bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Die Gutachterinnen und Gutachter werden von den Jugendministerien der Bundesländer benannt und kommen aus den Unterschiedlichen Berufen (Lehrer, Psychologen, Pädagogen, Wissenschaftler, Mitarbeiter von Jugendzentren usw.) Eine Änderung der Situation ist nur durch eine Gesetzesänderung möglich, die eben nur durch die Abgeordneten der Parteien im Bundestage erreicht werden kann; insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an die Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu wenden

Ich hoffe, ich habe Ihnen die Rechtslage, wie sie derzeit bindend ist, ausreichend erklärt und Ihre Frage damit beantwortet. Informationen zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen in Kurzform können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK USK-UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle kostenlos herunter geladen werden. Für weitere Rückfragen stehe ich unter unten genannter Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Ständigen Vertreter wenden staendige.vertreter@usk.de

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 46
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Nett das du dir die Mühe gemacht hast, aber das werde ich nicht lesen. Würde zu viel Zeit kosten. Meine Antwort auf die USK: Importieren! Das wird auf Dauer mehr bringen als 10000 Beschwerden. Denn der Regierung ist Geld wichtiger als die Zufriedenheit der Bürger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alleine aus dem grund, dass das olle USK-Symbol nicht auf der Hülle ist, importier ich alles was ich an Spielen haben will.

GO.at 4tw

 

Wenn man sich das so anschaut was da in Bayern so Killerspielmäßig abgeht kann man echt nur den Kopf schütteln. Als wenn die Jugend bis zum 25 Lebensjahr bloß nicht mit Gewalt, Sex und Alkohol konfrontiert werden darf(Kommt für mich schon so rueber).

 

Den doch mal einer an die Kinder :laugh: ich schmeiss mich weg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

USK ist korrupt.Bei Titeln die vile erwartet werden,sprich:mit denen man viel Kohle machen kann,drücken sie(fast)immer ein Auge zu und lassen es Uncut nach DE.Bei Titeln,welche wahrscheinlich nicht so viel verkauft werden,setzen sie immer die Schere an oder indizieren es.Ich find so was einfach mies.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was glaubst du wie viele solcher mails die bekommen. Natürlich verschicken die nur Standard-Mails

 

USK ist korrupt.Bei Titeln die vile erwartet werden,sprich:mit denen man viel Kohle machen kann,drücken sie(fast)immer ein Auge zu und lassen es Uncut nach DE.Bei Titeln,welche wahrscheinlich nicht so viel verkauft werden,setzen sie immer die Schere an oder indizieren es.Ich find so was einfach mies.

 

Und da hast du Beweise für, ja ? ;)

Bearbeitet von Scheich
Doppelpost
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

USK ist korrupt.Bei Titeln die vile erwartet werden,sprich:mit denen man viel Kohle machen kann,drücken sie(fast)immer ein Auge zu und lassen es Uncut nach DE.Bei Titeln,welche wahrscheinlich nicht so viel verkauft werden,setzen sie immer die Schere an oder indizieren es.Ich find so was einfach mies.

 

 

Da geb ich dir Recht. Bestes Beispiel ist GTA IV

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist eine Antwort wie man sie eigentlich hätte erwarten können, es wird immer nur auf andere verwiesen oder im zweifelsfall eben an das Gesetz. Die Verantwortung für den Mist, den die da machen, will ja sowieso niemand übernehmen.

Genau wie die Politiker, statt mal darüber nachzudenken an welchen Stellen das System versagt, wenn kaputte Leute wieder einmal GTA aufm Schulhof spielen, gibt man den Spielen die Verantwortung.

 

Nett das du dir die Mühe gemacht hast, aber das werde ich nicht lesen. Würde zu viel Zeit kosten. Meine Antwort auf die USK: Importieren! Das wird auf Dauer mehr bringen als 10000 Beschwerden. Denn der Regierung ist Geld wichtiger als die Zufriedenheit der Bürger.

 

Stimmt! Allerdings scheint die Regierung in diesem Fall das Geld so gut es geht loswerden zu wollen, indem sie die inländische Spieleindustrie vernichtet. Und die Zufriedenheit der Bürger ist ihnen denk ich sowieso egal, sie wollen einfach gewählt werden, damit sie Politiker spielen können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

USK ist korrupt.Bei Titeln die vile erwartet werden,sprich:mit denen man viel Kohle machen kann,drücken sie(fast)immer ein Auge zu und lassen es Uncut nach DE.Bei Titeln,welche wahrscheinlich nicht so viel verkauft werden,setzen sie immer die Schere an oder indizieren es.Ich find so was einfach mies.

 

Da hast du recht. Ist mir auch aufgefallen.

 

Und da hast du Beweise für, ja ? ;)

 

Dafür braucht man keine Beweise. Man muss bloß aufpassen ^^.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Beiträge

    • Ich bin so fix auf das Game! Schon als ich den damaligen PS4 Trailer gesehen habe. Freude….am 16.5 darf ich dann auch die Insel Tsushima erkunden 🫶
    • Rebel Moon 4/10 und keine Golden Boys 😉 Was ein Quatsch! Zweimal wollte ich ihn abbrechen, habe mich dann doch durchgerungen und ihn fertig geschaut. Die Filme sollten das neue Star Wars werden? Hmm hmm, auf jeden Fall. 🙄 Der erste Teil war schon nicht wirklich toll, aber auch nicht so schlecht. Dieser Film ist aber nochmal auf einem anderen Level grober Unsinn. Wüsste ich nicht, dass es ein Zack Snyder Film ist, hätte ich gesagt, es ist ein J. J. Abrams Film. Da passieren die Dinge auch immer auf magische Weise genau dort, genau dann und genau so, wie es der Regisseur haben will, völlig egal, ob es Sinn ergibt. Hauptsache, die Bilder sind gut. Sind sie hier aber auch nicht wirklich. CGI mal wieder nicht so gut, komischer Look. Will jetzt auch nicht zu negativ werden, schaut ihn euch an. Nur eins noch:
    • Rebel Moon – Teil 2: Die Narbenmacherin (Netflix)   Hat mir sehr gut gefallen und ich wurde klasse unterhalten. Die Explosionen unter anderen fand ich persönlich mal richtig geil und dann noch schön in Dolby Atmos, was schön viel wumms hatte. Aber einige Szenen haben mich wieder wie bei Teil 1 voll an Star Wars erinnert. Bin gespannt ob die restlichen geplanten Teile auch noch gedreht werden, dafür muss Netflix grünes Licht geben.
    • Auf mein Rechenknecht . Hatred mit der 666 Mod. Böse und Krass.
    • Ravenlok Sehr schönes Indie-Spiel im Stil von Alice im Wunderland.    
×
×
  • Neu erstellen...