tombo Posted August 31, 2009 Posted August 31, 2009 Hey play3ler, Wurde zum 30.9 betriebsbedingt gekündigt, also das ist mein letzter Arbeitstag. Ich habe Fachinformatiker Anwendungsentwicklung gelernt und auch fast 3 Jahre lang. Nun meine Frage: Was muss ich alles von meinem alten Arbeitsgeber bekommen, was kann ich an Dokumenten fordern? Lohnsteuerkarte und Arbeitszeugnis ist klar. Was noch?
energie1989 Posted August 31, 2009 Posted August 31, 2009 Bei uns im Unternehmen gibt es für gekündigte Mitarbeiter, die eine gewissen Zeit im Betrieb waren, eine Abfindung
tombo Posted August 31, 2009 Author Posted August 31, 2009 Kommt ja auch auf die kündigung an, bei mir sinds finanzielle dinge... Ich meinte eher unterlagen technisch...
Degronas09 Posted August 31, 2009 Posted August 31, 2009 Hi ! An Unterlagen eigentlich nur die Lohnsteuerkarte und deine Verdienst abrechnung was du vom 1.1-zur Kündigung Verdient hast. Überstunden muss er dir ausszahlen , Urlaub müsste er dir geben oder er zahlt es aus. Lass dir noch ein Arbeitszeugnis schreiben. Und sofort zum Arbeitsamt wenn du nix neues hast sonst kannste probleme bekommen wenn du nicht direkt hingehst. l.g
kenny252 Posted August 31, 2009 Posted August 31, 2009 ob überstunden ausbezahlt werden oder nicht, hängt von arbeitsvertrag ab. wenn überstunden grundsätzlich nicht ausbezahlt werden, dann muss er dich zum "abbummeln" verdonnern - im schlimmsten fall, gibt es garkeine überstundenreglung und dann dürfen diese sogar verfallen. überprüfe am besten ob du alle gehaltsnachweise hast, forder fehlende am besten noch an.
HerrKrause Posted August 31, 2009 Posted August 31, 2009 Und sofort zum Arbeitsamt wenn du nix neues hast sonst kannste probleme bekommen wenn du nicht direkt hingehst. l.g Erst mal mein beileid, tut mir leid für dich. Jau, das ist ganz wichtig. Am besten gestern. Solltest nähmlich nichts neues in Aussicht haben und zu spät zum Arbeitsamt gehen, kann das sein das du die ersten Monate ohne Geld auskommen musst.
thomas1904 Posted August 31, 2009 Posted August 31, 2009 Erst mal mein beileid, tut mir leid für dich. Jau, das ist ganz wichtig. Am besten gestern. Solltest nähmlich nichts neues in Aussicht haben und zu spät zum Arbeitsamt gehen, kann das sein das du die ersten Monate ohne Geld auskommen musst. deshalb sollte man sich ja auch schon 3 monate eher beim arbeitsamt arbeitslos melden. @tombo wie lang steht denn das schon fest?
sabu Posted September 4, 2009 Posted September 4, 2009 wenn du die kündigung schriftlich hast sofort beim arbeitsamt melden. mach dir keinen kopf.....fachinformatiker sind gefragte leute
DerDuke Posted September 4, 2009 Posted September 4, 2009 Du solltest dir für das Finanzamt / Steuererklärung noch einen Arbeitszeitnachweis aushändigen lassen, ( Gleitzeitkarte o.ä) Grade wenn du mehr als 5 Tage die Woche gearbeitet hast.
RedQueen Posted September 5, 2009 Posted September 5, 2009 Du solltest noch eine Meldung zur Sozialversicherung bekommen, mit dem Grund "Abmeldung". Solltest du nicht sofort eine neue Stelle haben (also ALG beanspruchen), brauchst du dann noch eine Bescheinigung vom AG über das bezogene Gehalt, das wird dir vom Arbeitsamt dann aber noch erklärt.
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