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PS5 Vorbestellungen


Gast

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vor 20 Minuten schrieb TheSh4dow_Strikes:

Man hat den Kaufpreis für eine Leistung gezahlt, die man nie erhalten hat. Damit liegt schon mal ein Vermögensschaden vor. Es bestehen in jedem Falle Ansprüche aus Rücktritt und Schuldnerverzug.

Da haben MM und Saturn mit Ihrer Massenmail vorher entgegen gesteuert.
Dies hat jedem Käufer die Option gelassen, seine PreOrder zu stornieren.

Andernfalls gehst du stillschweigend diesen Vertrag ein (so ist es kaufmännisch). 

Und auf Nichtleistung kann man eh nicht setzen, da MM & Saturn aktuell gar nicht die Möglichkeiten haben, die PreOrders abzuarbeiten, aufgrund keine Konsolen^^ , sprich; nicht das Problem von MM & Saturn. 

Rechtlich besteht hier keinerlei Anspruch.
Durch die verschickte Info-Mail an alle Kunden, hat MM & Saturn dort den Wind aus den Segeln genommen. 

 

EDIT: Wenn die Kunden nun also, kaufmännisch, das Angebot (Info Mail spätere Lieferung) annehmen, ist das von niemandem die Schuld außer dem Kunden selbst^^ (so ist halt die Kaufmännische und rechtliche Sicht darauf)

EDIT2: Ist wie mit der GEZ, habe in meinem Leben nie 1 Cent an diese Mafia gezahlt, da diese Briefe die man erhält nur Angebote sind, ohne rechtliche Grundlage. Gehst du dieses Angebot ein (Überweisen des Betrags, auch nur 1 Cent) bist somit auf ewig dran gebunden (Stillschweigende Annahme des Vertrags, welcher dir angeboten wird aufgrund deiner Überweisung).

Bearbeitet von slasher_1896
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vor 1 Stunde schrieb slasher_1896:

Da haben MM und Saturn mit Ihrer Massenmail vorher entgegen gesteuert.
Dies hat jedem Käufer die Option gelassen, seine PreOrder zu stornieren.

Andernfalls gehst du stillschweigend diesen Vertrag ein (so ist es kaufmännisch). 

Und auf Nichtleistung kann man eh nicht setzen, da MM & Saturn aktuell gar nicht die Möglichkeiten haben, die PreOrders abzuarbeiten, aufgrund keine Konsolen^^ , sprich; nicht das Problem von MM & Saturn. 

Rechtlich besteht hier keinerlei Anspruch.
Durch die verschickte Info-Mail an alle Kunden, hat MM & Saturn dort den Wind aus den Segeln genommen. 

 

EDIT: Wenn die Kunden nun also, kaufmännisch, das Angebot (Info Mail spätere Lieferung) annehmen, ist das von niemandem die Schuld außer dem Kunden selbst^^ (so ist halt die Kaufmännische und rechtliche Sicht darauf)

EDIT2: Ist wie mit der GEZ, habe in meinem Leben nie 1 Cent an diese Mafia gezahlt, da diese Briefe die man erhält nur Angebote sind, ohne rechtliche Grundlage. Gehst du dieses Angebot ein (Überweisen des Betrags, auch nur 1 Cent) bist somit auf ewig dran gebunden (Stillschweigende Annahme des Vertrags, welcher dir angeboten wird aufgrund deiner Überweisung).

Schweigen ist im Rechtsverkehr grundsätzlich keine rechtsgültige Handlung und kann somit nicht als Annahme gesehen werden. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. So wie beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Erstens liegt das hier nicht vor. Zweitens sind 99% der Kunden nicht Kaufmann, sondern Verbraucher. Das sind zwei völlig unterschiedliche Typen von Käufern.

Die Aussage mit den fehlenden Konsolen kann man nicht anführen, um MMS zu entlasten. Das Vorhandensein der Ware fällt in den Risikobereich des Verkäufers. Biete ich die Ware an, habe ich sie vorrätig zu haben, ansonsten zu beschaffen. Anders sieht es bei der Unmöglichkeit aus, die hier meines Erachtens nicht vorliegt.

Weiterhin behält sich MMS in den AGB bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum vor. Mit Zahlung per Vorkasse bin ich nach meiner Ansicht somit Eigentümer geworden. Demnach habe ich sowohl einen Herausgabeanspruch aus Eigentum als auch einen Anspruch auf Lieferung aus Vertrag. Ansonsten darf ich zurücktreten (nicht zielführend) oder - auch ohne Mahnung - unter Umständen Schadensersatz verlangen. 

Dein Edit 2 stimmt ebenfalls nicht. Der Rundfunkstaatsvertrag (hier die Rechtsgrundlage) ist für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gültig, sofern sie nicht davon befreit sind. Ein "Angebot" des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kann in der Zahlungsaufforderung nicht gesehen werden, ebenso wie eine "Annahme" des Angeschriebenen durch Zahlung. Siehe dazu auch die Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).

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Machen wir uns nix vor, die meisten werden die Konsole erst im Sommer 2021 in Ihren Händen halten. 5 Millionen Konsolen zum Release, weitere 10 Millionen sind bis März 2021 angekündigt. Das reicht hinten und vorne nicht um die Nachfrage bzw den Markt zu bedienen. Von daher gehe ich davon aus das auch weitere Konsolen in Sekunden vergriffen sein werden, egal ob da nochmal ein paar tausend vor Weihnachten in Deutschland in die Geschäfte kommen, viele werden auch weiterhin auf der PS4 spielen müssen.  Bei den Vorbestellern kann ich den Frust verstehen, vor allem die Vorkasse geleistet haben. 

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vor 6 Minuten schrieb olli3d:

Machen wir uns nix vor, die meisten werden die Konsole erst im Sommer 2021 in Ihren Händen halten. 5 Millionen Konsolen zum Release, weitere 10 Millionen sind bis März 2021 angekündigt. Das reicht hinten und vorne nicht um die Nachfrage bzw den Markt zu bedienen. Von daher gehe ich davon aus das auch weitere Konsolen in Sekunden vergriffen sein werden, egal ob da nochmal ein paar tausend vor Weihnachten in Deutschland in die Geschäfte kommen, viele werden auch weiterhin auf der PS4 spielen müssen.  Bei den Vorbestellern kann ich den Frust verstehen, vor allem die Vorkasse geleistet haben. 

Vermutlich wird es so kommen. Der Start in diese Generation wurde echt ordentlich verhunzt. Die Vorbestellungen waren katastrophal geregelt, die zur Verfügung stehende Menge deckt nur einen Bruchteil der Nachfrage ab. Die Händler müssen ihre Seiten unbedingt besser gegen Bots sichern. Habe vorhin gelesen, dass alleine eine (!) "Scalper-Gruppe" etwa 3500 (!!) Konsolen abgegriffen hat. Wahnsinn.

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vor einer Stunde schrieb TheSh4dow_Strikes:

Erstens liegt das hier nicht vor. Zweitens sind 99% der Kunden nicht Kaufmann, sondern Verbraucher. Das sind zwei völlig unterschiedliche Typen von Käufern.

Als gelernter Kaufmann kann ich dir sagen, ein Kunde ist in dem Moment Kaufmann, wo ein Vertragsabschluss (Kaufabschluss) zustande kommt. Hat nichts damit zutun, ob es ein gelernter Kaufmann ist oder nicht.

vor einer Stunde schrieb TheSh4dow_Strikes:

Die Aussage mit den fehlenden Konsolen kann man nicht anführen, um MMS zu entlasten. Das Vorhandensein der Ware fällt in den Risikobereich des Verkäufers. Biete ich die Ware an, habe ich sie vorrätig zu haben, ansonsten zu beschaffen. Anders sieht es bei der Unmöglichkeit aus, die hier meines Erachtens nicht vorliegt.

Doch, genau so ist das deutsche Recht. Kann ja auch ein Flugzeug mit den restlichen Konsolen abgestürzt sein, die MM / S erhalten sollten. Sony ist hier am Zug, die müssen MM / S die Menge zur Verfügung stellen, welche der Vertrieb ausgehandelt hat. 

MM / S kann hier nur zur Rechtschaffenheit gezogen werden, solang diese wissentlich (hier würde der Kläger die Beweislast tragen) mehr Bestellungen angenommen haben als Sie freigeben durften. Was aufgrund der Stornos nach den PreOrder Wellen allerdings mehr als unwahrscheinlich ist.

vor einer Stunde schrieb TheSh4dow_Strikes:

Demnach habe ich sowohl einen Herausgabeanspruch aus Eigentum als auch einen Anspruch auf Lieferung aus Vertrag.

Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen, aber den hast du nicht ^^ ich verweise wieder auf das abgestürzte Flugzeug mit den Konsolen an Board als Beispiel.
MM / S wäre hier in der Pflicht, dir dein Geld wiederzugeben, was Sie auch machen würden, dieses Angebot lehnen die meisten Vorbesteller allerdings ab, nicht das Problem von MM / S.

vor einer Stunde schrieb TheSh4dow_Strikes:

Dein Edit 2 stimmt ebenfalls nicht. Der Rundfunkstaatsvertrag (hier die Rechtsgrundlage) ist für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland gültig, sofern sie nicht davon befreit sind. Ein "Angebot" des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kann in der Zahlungsaufforderung nicht gesehen werden, ebenso wie eine "Annahme" des Angeschriebenen durch Zahlung. Siehe dazu auch die Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).

Der Rundfunkstaatsvertrag ist zwischen den Bundesländern und dem Staat geschlossen wurden, nicht mit mir. Und Verträge sind über dritte nichtig. Grundgesetzt. Gehst du nun das Angebot der GEZ ein, selber Schuld^^ und nach Prüfung der Urteile

- Urt. v. 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17

Hat betroffene Seite VOR der Klage schon die Rundfunkgebühren bezahlt, somit persönliches Pech (da Angebot mittels Zahlung stillschweigend angenommen), dieses Urteil ist somit nicht Vergleichbar, da die Ausgangssituation eine komplett andere ist. (nie 0,01€ gezahlt (kein Vetrag) gegen gezahlt bis Tag X und dann aufgehört mit den Zahlungen (klarer Vertragsbruch und somit Haftbar) ).

 

Bearbeitet von slasher_1896
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    • Vermutlich zahlt MS auch nicht mehr genug, aufgrund der sowieso stagnierenden Abozahlen. 
    • Bin verwirrt. Warum heißt der Film PREY! und im Trailer steht nichts von Disney.
    • Folgendes: - Drei weibliche Pflanzen sind erlaubt, ich empfehle genau...eine, glaub mir die ist am Anfang genug Arbeit ^^ - Du brauchst: Samen, Erde, Beleuchtung, Töpfe (richtige Größe beachten!), Ventis, Growbox. Dann richtest du deine Growbox ein, guck dir dazu ruhig 1-2 Tutorials an. Dazu brauchst ein Thermometer mit Feuchtigkeitsanzeige, optional Pestizide und irgendwelche Begleitpflänzchen die Nutzen bringen. Fertig. Dann musst du einen Belüftungs und Beleuchtungsplan machen, oder du nimmst "Autoflower Seeds", was ich sowieso jedem Anfangsgrower empfehlen würde. Die in die Blüte unabhängig von der Lichtabnahme, sondern nur aufgrund des Alters gehen. Anders gesagt: Du kannst es mit Autoflowers an wesentlich weniger Stellen vermasseln. Mehr als ein paar Tipps wirst du leider auch nicht kriegen können. Es kann dir nicht "mal eben jemand das growen erklären". Learning by doing. 😊
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