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20% Rückerstattung von Amazon(other OS)


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Du kannst ja mal versuchen gegen Sony zu klagen.Mal sehen wer sich am Ende ins Fäustchen lacht.

 

Ich finds zwar auch nicht schön von Sony aber so ein Weltuntergang ist es nicht.Solange ich noch Ps3 Games / DvD´s und Blurays abspielen kann.

 

Die Klage würdest du gegen Sony gewinnen!

 

Denn wollen wir das mal weiterspinnen, was würde denn passieren, wenn Sony auf einmal auf die Idee kommt, Blue Ray´s schauen mit der PS3 ist ab der nächsten Version nicht mehr möglich, oder das Spielen von PS3 Spielen, die älter als 1 Jahr sind, oder oder oder...Auch wenn du AGB´s akzeptiert hast, sobald die gegen hiesige Gesetze verstossen(und das tuen sie in diesem Fall), werden diese Passagen der AGB unwirksam!

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Die Klage würdest du gegen Sony gewinnen!

 

Denn wollen wir das mal weiterspinnen, was würde denn passieren, wenn Sony auf einmal auf die Idee kommt, Blue Ray´s schauen mit der PS3 ist ab der nächsten Version nicht mehr möglich, oder das Spielen von PS3 Spielen, die älter als 1 Jahr sind, oder oder oder...Auch wenn du AGB´s akzeptiert hast, sobald die gegen hiesige Gesetze verstossen(und das tuen sie in diesem Fall), werden diese Passagen der AGB unwirksam!

 

Nenn doch bitte mal die entsprechenden Paragraphen des deutschen und Internationalen Rechts auf welche sich deine Aussage gründet.

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Die europäische Direktive 1999/44/EC

 

http://forum.golem.de/read.php?40403,2201226,2201226

 

Und was ist mit der Gegendarstellung von Sony mit dem bezug auf ihre AGB's ?

 

Wenn es so einfach wäre und die genannte Direktive die einzig gültige Rechtsgrundlage wäre, könnten prinzipiell alle Besitzer einer PS3 welche vor dem Update ein alternatives OS theoretisch nutzen konnten bei ihrem Händler eine Rückerstattung oder einen kompletten Umtausch fordern.

 

Anscheinend ist dies nicht der Fall.

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Und was ist mit der Gegendarstellung von Sony mit dem bezug auf ihre AGB's ?

 

Wenn es so einfach wäre und die genannte Direktive die einzig gültige Rechtsgrundlage wäre, könnten prinzipiell alle Besitzer einer PS3 welche vor dem Update ein alternatives OS theoretisch nutzen konnten bei ihrem Händler eine Rückerstattung oder einen kompletten Umtausch fordern.

 

Anscheinend ist dies nicht der Fall.

 

 

Dann wird es wohl nötig sein, das ein User denn Mum aufbringt, seinen Rechtsschutz in Anspruch nimmt und eine KLage einreicht.

 

Würde mich wirklich interessieren, wie das Europäische Gerichtshof da "Recht spricht".

 

Amazon sieht es wohl als gegeben an und hat vorsichtshalber bei "schimpfenden" Kunden 20% erstattet. Evtl. auf eigene Kosten, aber wenn sich jeder Alt-PS3-Besitzer meldet, werden sie die Kosten wohl von Sony einfordern und ggf. selber vor Gericht ziehn.

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Da das ganze ja mittlerweile recht publik ist, gehe ich davon aus das der ein oder andere bestimmt schon entsprechende Schritte eingeleitet hat.

 

Wenn man wirklich so hinter den paar Euros her ist, ist es eigentlich dumm vorschnell die 20% von Amazon anzunehmen, da man ja im Prinzip einen Anspruch auf eine komplette Rückerstattung besitzt.

Bei der Zahlung von 20% wird Amazon höchstwahrscheinlich weitere Ansprüche ausschließen.

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Auf der Packung und in den AGB´s steht das Sony eigene Veränderungen der Software vornehmen darf.

 

Mit dem Kauf und dem Auspacken / anschließen hast du den Agb´s zugestimmt und das hat rein gar nichts mit Gesetzen zu tun.

 

Du kannst ja mal versuchen gegen Sony zu klagen.Mal sehen wer sich am Ende ins Fäustchen lacht.

 

Ich finds zwar auch nicht schön von Sony aber so ein Weltuntergang ist es nicht.Solange ich noch Ps3 Games / DvD´s und Blurays abspielen kann.

 

 

letztendlich ist es mir egal was die AGB`s beschreiben,für mich als privatperson entscheidet nur das BGB, und wenn in deutschland eine funktion beworben wird dann muss sie auch geliefert werden.

 

ich weiß auf alle fälle das die ps3 mein letztes produkt von sony war......inzwischen muss ich leider feststellen ,dass das ein scheißladen geworden ist der auf seine kunden scheißt

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Das BGB gilt aber nur dann wenn es keine AGB gibt. Bzw. ergänzt die fehlenden Sachverhalte der AGB's.

Als selbstgeschaffenes Recht der Wirtschaft verdrängen AGB häufig das dispositive Zivilrecht. [ hierzu gibt auch der BGB Gott-Kommentar Palandt weitere Informationen. Siehe-- § 305ff BGB und halt Kommentar Palandt ( Seite 528 bei meiner Ausgabe aus 2002 hier im Büro. )

Bearbeitet von DerDuke
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Das BGB gilt aber nur dann wenn es keine AGB gibt. Bzw. ergänzt die fehlenden Sachverhalte der AGB's.

 

Jein. Es gibt auch Inhaltskontrollen von AGB's im BGB. Aber keine Lust da jetzt nachzuschauen ob sich irgendwo in dem Katalog eine Unwirksamkeit der Sony Klausel ergeben könnte. Denke eher nicht. Man könnte wohl vorliegend an eine unangemessene Benachteiligung wegen Treu und Glauben nach § 307 I denken...

 

Im Übrigen hat diese europäische Direktive eh keine Drittwirkung für Verbraucher.

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