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20% Rückerstattung von Amazon(other OS)


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Jein. Es gibt auch Inhaltskontrollen von AGB's im BGB. Aber keine Lust da jetzt nachzuschauen ob sich irgendwo in dem Katalog eine Unwirksamkeit der Sony Klausel ergeben könnte. Denke eher nicht. Man könnte wohl vorliegend an eine unangemessene Benachteiligung wegen Treu und Glauben nach § 307 I denken...

 

Im Übrigen hat diese europäische Direktive eh keine Drittwirkung für Verbraucher.

 

Mit meinem Bescheidenem BGB Wissen würde ich jetzt einfach o.g. 305 BGB nennen. Die Vorraussetzungen aus (2) sind ja erfüllt.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Abseits der Kuriosität dieses Vorgangs könnten dieser und ähnliche Fälle Auswirkungen auf Sonys weitere Entscheidungen haben. Gesetzt den Fall, dass sich derlei Beschwerden häufen, könnte der Konzern mittelfristig dazu gezwungen sein, die Entfernung rückgängig zu machen.

 

und wenn die funktion wieder hergestellt wurde kommt amazon und will die 20% wieder zurück :D

 

für 80 euro kann man es auf jeden fall bei saturn mal versuchen ;)

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Das BGB gilt aber nur dann wenn es keine AGB gibt. Bzw. ergänzt die fehlenden Sachverhalte der AGB's.

( Seite 528 bei meiner Ausgabe aus 2002 hier im Büro. )

 

stimmt nicht, der kaufvertrag wird nicht auf grundlage der agb`s sondern auf grundlage des BGB geschlossen, es gab auch schon fälle, bei denen die AGB`s rechtsunwirksam waren

 

Beispiel gefällig? Mac OS X darf zum beispiel nicht auf einem normalen PC lt AGB Apple installiert werden, Rechtsexperten bezweifeln aber, ob dies vor Gericht bestand haben würde, da es nicht explizit auf der packung draufsteht sondern diese regelung erst sichtbar wird, nachdem man sich die packung gekauft und geöffnet hat

Bearbeitet von sabu
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stimmt nicht, der kaufvertrag wird nicht auf grundlage der agb`s sondern auf grundlage des BGB geschlossen, es gab auch schon fälle, bei denen die AGB`s rechtsunwirksam waren

 

Stimmt nicht. Der Kaufvertrag wird unter der Prämisse geschlossen das du die AGB's akzeptierst und sind somit Bestandteil des Kaufvertrags.Deine Aussage ist demnach falsch.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von Unternehmern bzw. ihren Verbänden entwickelt,

um immer wieder vorkommende Vertragsbestandteile zu standardisieren. Die Vertragsparteien

können jederzeit die AGB ändern bzw. Teile davon streichen.

Dazu müssen sie bei Vertragsabschluss am besten ausdrücklich in den Kaufvertrag

aufgenommen werden. Eine entsprechende Formulierung dafür wäre zB: „Die auf der

Rückseite angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden durch den Kunden zur

Kenntnis genommen und sind Vertragsbestandteil“.

Der Vertragspartner muss außerdem die Möglichkeit haben, sich über die AGB in Kenntnis zu

setzen.Wenn er keinen Gebrauch davon macht, ist dies seine Sache. Das heißt, wenn er die Möglichkeit

hatte, sich über die AGB zu informieren, es aber unterlassen hat, gelten sie trotzdem.

 

Sicher gibt es Fälle wo AGB's rechtsunwirksam sind, zum Beispiel wo sie deutschen Recht wiedersprechen. Ob dies in diesem speziellen Fall so ist konnte hier noch keiner sagen und ist eben so schwebend wie deine nächste Aussage:

 

Beispiel gefällig? Mac OS X darf zum beispiel nicht auf einem normalen PC lt AGB Apple installiert werden, Rechtsexperten bezweifeln aber, ob dies vor Gericht bestand haben würde, da es nicht explizit auf der packung draufsteht sondern diese regelung erst sichtbar wird, nachdem man sich die packung gekauft und geöffnet hat

 

Auch hier finde ich kein rechtsverbindliches Urteil welches die Aussage stützt.

 

Von Aussagen a la:

 

- Es gab Fälle und

- Rechtsexperten bezweifeln

 

kann sich keiner was kaufen.

 

Am Ende entscheidet nur eine eindeutige Rechtssprechung und die Rechtsgrundlage.

Beides kannst du hier nicht anführen, sondern nur o.g. vage Aussagen.

Bearbeitet von DerDuke
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Scheinbar kann man mit Update 3.15 online gehen...

Zumindest behauptet das einer aus meiner Liste, er sagt man müsse nur einen bestimmten DNS-Server angeben. Wenn das stimmt, ist das ganze eine Farce, soviel zur Schließung der Sicherheitslücke.

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stimmt nicht, der kaufvertrag wird nicht auf grundlage der agb`s sondern auf grundlage des BGB geschlossen, es gab auch schon fälle, bei denen die AGB`s rechtsunwirksam waren

 

Beispiel gefällig? Mac OS X darf zum beispiel nicht auf einem normalen PC lt AGB Apple installiert werden, Rechtsexperten bezweifeln aber, ob dies vor Gericht bestand haben würde, da es nicht explizit auf der packung draufsteht sondern diese regelung erst sichtbar wird, nachdem man sich die packung gekauft und geöffnet hat

 

ich muss da sabu schon recht geben.

hab dazu neulich folgenden artikel in einer pc zeitschrift gelesen:

http://img180.imageshack.us/img180/7126/img0741e.jpg

 

aber ich bin auch kein rechtsexperte.

 

 

ich sag mal so, wenn amazon EU das ganze akzeptiert und dem kunden 20% rückerstattet, dann muss das EU gesetz über Sony's AGB stehen.

amazon wird sich da bestimmt expertenrat geholt haben, weil sie wissen ja wenn es rauskommt könnten einige millionen weitere kunden die 20% fordern!

 

Scheinbar kann man mit Update 3.15 online gehen...

Zumindest behauptet das einer aus meiner Liste, er sagt man müsse nur einen bestimmten DNS-Server angeben. Wenn das stimmt, ist das ganze eine Farce, soviel zur Schließung der Sicherheitslücke.

 

online gehen ja, aber kommst nicht mehr in den PSNstore

Bearbeitet von DerDuke
dp
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ich muss da sabu schon recht geben.

hab dazu neulich folgenden artikel in einer pc zeitschrift gelesen:

http://img180.imageshack.us/img180/7126/img0741e.jpg

 

aber ich bin auch kein rechtsexperte.

 

 

ich sag mal so, wenn amazon EU das ganze akzeptiert und dem kunden 20% rückerstattet, dann muss das EU gesetz über Sony's AGB stehen.

amazon wird sich da bestimmt expertenrat geholt haben, weil sie wissen ja wenn es rauskommt könnten einige millionen weitere kunden die 20% fordern!

 

Davon habe ich ja gar nicht geredet.

Ich rede nur von dem allg. Zusammenhang BGB zu AGB.

Für dieses spezielle Metier gibt es extra Medienanwälte.

Beileibe habe ich nicht annähernd das Rechtsverständnis eines solchen.

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Davon habe ich ja gar nicht geredet.

Ich rede nur von dem allg. Zusammenhang BGB zu AGB.

Für dieses spezielle Metier gibt es extra Medienanwälte.

Beileibe habe ich nicht annähernd das Rechtsverständnis eines solchen.

 

mein artikel bezieht sich doch genau auf BGB zu AGB ?!

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mein artikel bezieht sich doch genau auf BGB zu AGB ?!

 

Ja aber:

 

Die AGB's wurden dem Kunden in deinem Fall erst NACH dem Kauf zugänglich gemacht.Das ist ja das was ich auch schon schrieb, das nicht passieren darf. Wie das bei Software aber generell aussieht....:nixweiss:

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