TomTom Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 Hallo meine PS3 ist leider defekt ,bin das Handbuch durchgegangen und habe eine Fehlerbehebung gesucht und muss die Konsole nun einschicken allerdings find ich die Telefonnummer nich, die mich mit der Hotline verbindet kennt diese jemand ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Modi Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 PlayStation 3 Info lesen Kundendaten ausfüllen wenn du noch irgendwelche fragen hast, dann melde dich einfach. auch, was vllt auch entschädigung angeht^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
TomTom Geschrieben 21. August 2008 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2008 WOW danke das ging ja schnell !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
ulpian Geschrieben 21. August 2008 Teilen Geschrieben 21. August 2008 WOW danke das ging ja schnell !! Hallo @TomTom, wann hast Du die Konsole denn gekauft? (1) Wenn noch keine 6 Monate verstrichen sind, hast Du Anspruch auf sofortigen Umtausch mit einer neuen PS3 gegenüber Deinem Händler! Falls dies der Fall sein sollte, bitte schreib es hier, um weitere Informationen dazu zu erhalten. (2) Aber auch wenn schon 6 Monate verstrichen sind, empfehle ich, dass Du die Konsole nicht selbst der TVS einschickst, sondern einfach bei Deinem Händler abgibst. Das hat mehrere und entscheidende Vorteile: (a) Die Garantie hat mehr Bedingungen als die Gewährleistung (z.B. den Kaufbeleg oder das Garantiesiegel.) (b) Man kann dem Händler eine angemessene Frist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises fordern. (siehe zur Fristsetzung und zum Rücktritt weiter unten). Das ist bei der Garantie nicht möglich. © Da die TVS nicht die eigene, sondern eine andere, gebrauchte, reparierte und generalüberholte Konsole zurückschickt, verliert der Kunde beim direkten Einschicken an die TVS seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Denn der Verkäufer kann nicht für ein Gerät haftbar gemacht werden, das er nicht verkauft hat. Dass dies nicht die Schuld des Kunden ist, sondern eher dem Hersteller (bzw. der TVS) anzulasten wäre, ist ebenfalls irrelevant, da beim direkten Einschicken die Beziehungen zwischen Käufer und Hersteller den Verkäufer insoweit nicht tangieren. Zwar würde man auch beim Einschicken über den Händler eine andere Konsole zurückbekommen; da man aber diese vom Händler selbst bekommen würde, blieben die Gewährleistungsrechte erhalten. siehe auch: Defekte PS3 direkt der TVS einschicken oder beim Händler abgeben? mfG ulpian Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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