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Gamestop zockt ab!?


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Ich verstehe all die Leute nicht, die sich über die Ankaufspreise beklagen.

 

Ein Händler wird NIE den Preis im Ankauf zahlen können, den du z.B. bei eBay erreichen würdest.

Er muss ja das angekaufte auch noch weiterverkaufen. Er kann aber etwas gebrauchtes nicht so teier verkaufen wie das neuwertige Produkt. Daher muss er den Preis niedriger kalkulieren um noch Gewinn zu machen.

 

Verkauft man das gleiche Produkt privat bei eBay, erhält man wahrscheinlich den Wunschpreis. Da der Käufer aber in den meisten Fällen ein privater sein wird, wird er auch diesen Preis bezahlen, da er ja keinen gewinnbringenden Weiterverkauf beabsichtigt.

 

Ergo: Verkauft man gebracuhte Spiele/Konsolen an einen gewerblichen Ankauf/Verkauf, wird man immer weniger rausbekommen, als bei einem Privatverkauf.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Bei beschlagnahmten Spielen oder anderen Medien gibt es in Deutschland keine Grauzone. Sie dürfen innerhalb Deutschlands nicht mehr verkauft werden oder weitergegeben werden.

 

Ließ dir mal den $131 StGB genau durch, dort wird der Punkt "Verbreitung" aufgelistet, unter Verbreitung versteht man im juristischen Sinne, jetzt mal laienhaft ausgedrückt, ein Verkauf im großen Stil, davon kann bei Einzelexemplaren aber nicht die rede sein.

 

Wenn ich beispielsweise 1 Medium verkaufe und das an einen Erwachsenen, dann trifft keiner der im § genannten Punkte zu, dies wäre die Grauzone und nun zur Rechtsslage.

 

Das OLG Hamm hat dazu ein Urteil gefällt, welches besagt, dass der verkauf von 131er an Einzelpersonen in abgeschlossenen Räumen, also Bereichen, zu denen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, nicht strafbar ist.

 

Guckst du hier

 

Ich hab mich mit dem Thema schon etwas mehr auseinander gesetzt :zwinker:

Bearbeitet von Naked Snake
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Ließ dir mal den $131 StGB genau durch,

Guckst du hier

 

 

Ich habe mir den durchgelesen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__131.html

 

Und dein Link mit dem Urteil ist wertlos da es dort um einfache Pornographie geht.

 

Im §131 StGB geht es um "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen"

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Gast Pulp Fiction

Man darf auch die Listeneinteilungen nicht vergessen! Liste A (darf nicht mehr beworben werden, aber für ü18 in besonderen Räumen/Läden verkauft werden) Liste B (Verkauf, Werbung, Import ist verboten! Der Besitz jedoch nicht) So wurde mir das auf einer Schulung im Zusammenhang mit Verkauf von indizierter und/oder beschlagnahmter Ware beigebracht! Unter Liste B fallen ja auch noch andere Gesetzestexte außer §131!

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Ich habe mir den durchgelesen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__131.html

 

Und dein Link mit dem Urteil ist wertlos da es dort um einfache Pornographie geht.

 

Im §131 StGB geht es um "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen"

 

Nur weil ich das falsche PDF verlinkt habe, wird deine Aussage nicht richtiger :zwinker:

 

klick

 

 

@Pulp Ficition

 

Der Listenteil B sagt nur aus, dass die BPjM eine strafrechtliche Relevanz sieht und eine Prüfung durch ein Amtsgericht empfohlen wird, da die BPjM selber ja nicht beschlagnahmen darf, ein verkauf solcher Medien würde mit Vorsatz geahndet, wenn diese gegen ein Gesetz verstoßen. Sollte ein Medium, welches sich auf Listenteil B befindet, nicht beschlagnahmt werden, so müsste es auf Liste A ungetragen werden, was in der Praxis aber selten passiert.

Bearbeitet von Naked Snake
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Nur weil ich das falsche PDF verlinkt habe, wird deine Aussage nicht richtiger :zwinker:

 

klick

 

 

OK. Dagegen sage ich auch nix. Aber sobald die Medien beschlagnahmt sind, trifft das zu was ich ausgesagt habe.

Das die Medien solange sie nicht beschlagnahmt sind eigentlich auf Liste A gehören ist mir klar, und dann dürfen sie auch weiterverkauft werden.

 

Aber meine Aussage war folgende:

 

Bei beschlagnahmten Spielen oder anderen Medien gibt es in Deutschland keine Grauzone. Sie dürfen innerhalb Deutschlands nicht mehr verkauft werden oder weitergegeben werden.
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Es ist aber nicht Strafbar, solange du gewisse Rahmenbedingungen einhältst, kannst du Medien, die nach §131 beschlagnahmt worden, ungehindert verkaufen.

 

Da kannst du noch 100mal schreiben, dass es verboten ist, es ändert nichts daran, dass man unter bestimmten Umständen dafür eben nicht belangt wird.

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Es ist aber nicht Strafbar, solange du gewisse Rahmenbedingungen einhältst, kannst du Medien, die nach §131 beschlagnahmt worden, ungehindert verkaufen.

 

Da kannst du noch 100mal schreiben, dass es verboten ist, es ändert nichts daran, dass man unter bestimmten Umständen dafür eben nicht belangt wird.

 

erkläre uns die umstände ??

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Gast Pulp Fiction

Ich denke, für dieses Thema, wäre wohl ein eigenständiger Thread ratsamer, da man dort doch näher auf die Thematik eingehen könnte! Ich hätte hier zum Beispiel noch die notwendigen Paragraphen liegen, die eine Beschlagnahmung rechtfertigen etc.

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vorallem Pulp wäre eine umbenennung ratsam... gamestop zockt ja nicht ab...

 

der thread ist doch von anfang an schon müll gewesen weil die ganzen kinder immer denken gamestop zahlt das was ebay oder ne privat person zahlt... das ging echt von seite 1 an los.... und wie man sieht ist es auf seite 80 immernoch so..... manche verstehen echt nicht den sinn von an und verkauf....

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Gast
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    • Post hatte wohl bei mir nicht so Bock wie bei einigen hier. War in Beladung den gesamten Tag Heute kommt es hoffentlich, ansonsten gehe ich persönlich ins Lager und hol es mir 🤣
    • Okay ich denke ich habe aktuell den Peak erreicht. Mit den Boni und der Einstufung in die vorherige Division bin ich jetzt in DIV 4. Ab hier hatte ich nur noch Niederlagen gefühlt, bin da am peak vom Skill angekommen. Formation auf 4-5-1 umgeändert. Marmoush verkauft, Guirassy ausgetauscht mit Guirassy POTM SBC, Trapp ausgetauscht mit Čech SBC. Grimaldo ausgetauscht mit Nakata SBC. Hab dann noch Putellas gezogen (normale Goldkarte) die hat das ZM noch bezogen. Für die Frauenliga für Putellas dann noch Simons mit Athenea (diese lila Karte) ausgetauscht. SUN liegt jetzt bei 101–8-84
    • Romanze, Krimis mag ich nicht so  .. Würdest du ehrenamtlich was machen?
    • Ich geh halt auch davon aus, dass sich nicht jeder ständig informiert oder in der Gamingbubble ist. 
    • Das mit den Trophäen ist wirklich nicht gut gelöst. Ich hoffe dass es nochmal nachträglich gepacht wird und man bis zu seinem Spielstand freigeschaltet bekommt. 
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