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EBAY Auktionen rund um die PS3 zum Kopf schütteln!


borchy

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Ich denke mal wenn der Typ nen guten Anwalt hat wird er da mit sicherheit gut rauskommen...vielleicht sogar den Spieß umdrehen und die Herrausgabe der PS3 verlangen...

 

weil das is eindeutig Täuschung...man könnte genauso gut sagen das in der Beschreibung das Koma zwischen...

Playstation 3 120 GB Slim, Orginalverpackung...vergessen wurde...dann wäre die Beschreibung auch korrekt...

 

von wegen das kleingedrückte lesen...auch wenn es im ersten Moment nen rechtsgültiger Vertrag ist...

 

so einfach gehts nun auch wieder nicht...

Bearbeitet von Kanzlermacher
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Eine Person, die ich kenne, hat sowas immer gemacht und man darf das echt machen(laut Ebay), solang im text steht das es sich nur um die OVP handelt. Eine schlechte Bewertung wird dann auch aberkannt. Ist aber assozial diese Masche.

Man muss aber auch ein Bild nur vom Karton reinstellen und nicht dem Karton mit der Ps3 dazu :_wanken2:

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