Caine Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 wollte fragen ob das spiel indiziert oder verboten ist? und wer es evtl. aufm pc kennt ist es problemlos hier zu aktivieren? danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Waaagh Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 (bearbeitet) [/i]Ob und wie du es per Steam aktiviert bekommst kann ich dir nicht sagen. Kann mir aber nicht vorstellen das es "einfach" ist. Bearbeitet 28. Januar 2012 von Cloud Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
knojo29 Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 woher hast du die news das es verboten ist nur auf liste b ist es gewandert und somit nur indiziert. ich kann es immer noch beim Großhändler ordern wenns beschlagnahmt wird dann ist aus und vorbei mit dem verkauf. hier mal die liste vom November: Indizierungen November 2011 Kidnapped auf A, Dead Island auf B, Mit stählerner Faust gestrichen Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen: Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen. Indizierungen DVDs Kickboxer 5 Warner Home Video Germany Liste A Kidnapped - Du dachtest, du bist zuhause sicher Universum Film Liste A Zudem wurden insgesamt 28 Pornotitel indiziert. Games Aliens versus Predator Gold Edition, PC CD-ROM, (englischsprachige Version) Electronic Arts Liste A Blade II Xbox, US-Version Activision Inc. Liste A Dead Island PC DVD-ROM, EU-Version Deep Silver Liste B Dead Island Playstation 3, EU-Version Deep Silver Liste B Dead Island XBox 360, EU-Version Deep Silver Liste B Dead Rising 2 Playstation 3, chinesische Version Capcom Co. Ltd. Liste B F.E.A.R. 3 Playstation 3, EU-Version Warner Bros. Interactive Entertainment Liste A Mortal Kombat PC-Spiel, US-Version Acclaim Entertainment Inc., Nachfolger: Warner Bros. Interactive Entertainment Inc. Liste B Rise of Nightmares Xbox 360, EU-Version SEGA Europe Ltd. Liste A Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Waaagh Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 Quelle hab ich doch mit bei geschrieben Ausserdem belegt dein Post doch meine Aussage "Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen." Dazu dann einmal aus Wikipedia kopiert: gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit nach Ansicht der BPjM absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die nach der für Gerichte allerdings unverbindlichen Ansicht der BPjM weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten Klingt für mich offensichtlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Caine Geschrieben 27. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 (bearbeitet) aber es ist doch indiziert worden nicht verboten! indizierte spiele darf man erwerben, jetzt bin ich konfus, eine quelle sagt indiziert die andere verboten oder wie? edit: es ist Liste B sprich nicht verboten sondern indiziert aber kandiat zum verbot somit noch importierbar solange man 18 ist! Bearbeitet 27. Januar 2012 von Caine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Waaagh Geschrieben 27. Januar 2012 Teilen Geschrieben 27. Januar 2012 (bearbeitet) Also: Im Falle von Dead Island ist es ca so gelaufen: Das Spiel kommt bei uns auf den Markt, bzw wird vorher geprüft. Dort stellt man (Prüfstelle) das dieser Titel zu krass ist für den öffentlichen Erwerb. Also kommt es auf den Index, es ist nun indiziert. Das heisst du darfst das Spiel nicht offen verkaufen oder bewerben. Es darf auch nur verkauft werden, wenn sichergestellt werden kann das der Käufer 18 ist. Dann kann die Prüfstelle einen Antrag auf Verbot (Liste B"eschlachgnahmen") stellen. Dieser muss vor Gericht geprüft werden. Soweit ich das sehen kann auf der Liste, ist diesem Antrag zugestimmt worden. Das heisst dieser Titel ist strafrechtlich zu verfolgen wie oben bereits aufgezählt. Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen. Oder wird nach Eintragung auf Liste B (Weil A nur offizielle 18er) erst der Antrag gestellt? Bearbeitet 27. Januar 2012 von Waaagh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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