GAAAS Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Denke wir sind uns alle einig. Die ps3 sofort umtauschen, bevor die 14 Tage vorbei sind. Blöd ist wenn du dir das Teil über das Internet geholt hast. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Pater Noster Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Hallo, bei einem Gerät das noch Garantie hat, würde ich tunlichst die Finger von basteleien aller Art lassen. Wird das Gerät geöffnet oder gar in irgend einer Weise daran "rumgeschraubt", erlischt die Garantie! Das Aufhängen der PS3 kenne ich aus eigener Erfahrung. Es trifft bei mir leider des öfteren auf, allerdings nur bei einem Spiel (GRAW 2). Und dann immer nur nach Beendigung einer Spiele Session, wenn man zurück ins Menü geführt wird. Ich tippe hier mal auf ein Softwareproblem des Spieleherstellers. Konkret friert der Bildschirm ein. D.h. Reagiert das System nicht mehr auf Eingaben. Es bleibt leider kein anderer Weg, als das System hart runter zu fahren. Also über den Taster auszuschalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
ps3player Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Seit wann erlischt denn die Garantie beim Festplattenausbau? Bei der PS3 doch kein Problem! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Snatsch Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 Der Festplattenausbau ist auch kein Problem sofehrn man die Schrauben oder das Gehäuse dabei nich beschädigt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
broemme Geschrieben 28. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 *Klugscheißerknopfan* Bei Direktkäufen (im Laden gekauft nicht online) gibt es kein 14-tägiges Rückgaberecht dies geschieht entweder nur aus Kulanz des Händlers oder weil ein Rückgaberecht in seinen AGBs verankert ist sonst nicht. (Nur bei Onlinekäufen kann man die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne angabe von Gründen zurückschicken laut Fernabsatzgesetz.) Der Händler könnte auf Nachbesserung bestehen, da dies ein Mangel an der Sache (PS3) darstellt laut Gewährleitungsrecht erst nach der zweiten Reparatur kann ein Neugerät verlangt werden. PS: Wer ist anderer Meinung oder weiß es besser??? Bitte um evtl. Verbesserungen. *Klugscheißerknopfaus* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
shako Geschrieben 28. Dezember 2008 Autor Teilen Geschrieben 28. Dezember 2008 so ich habs jetzt hab mein ps3 einfach angelassen dann gings wieder hat 30min gedauert und noch ne frage wie kann ich mein player anschließen also ein 2player von deloo da müssen battrien rein ich krieg das nicht hin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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