Manhunt Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Mal ne Frage.. hab heute gelesen das ein paar Titel indiziert wurden: Games Aliens versus Predator XBox 360, EU-Version SEGA Europe Ltd., Großbritannien Liste B Borderlands Playstation 3, EU-Version Take 2 Interactive, Großbritannien Liste A Call of Duty: Modern Warfare 2 PC DVD ROM, EU-Version Activision UK Ltd., Großbritannien Liste B Fallout 3 Playstation 3, EU-Version ZeniMax Europe Ltd., Großbritannien Liste A Kane & Lynch 2: Dog Days PC DVD ROM, UK-Version Square Enix Europe, Großbritannien Liste A Prototype Playstation 3, EU-Version Activision UK Ltd., Großbritannien Liste A Shellshock 2: Blood Trails XBox 360, EU-Version Eidos Ltd., Großbritannien Liste B -> Liste B - heißt was genau. Diese Titel werden meist in naher Zukunft beschlagnahmt. Oder wie oder was? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Bizkit2k6 Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Listenteile Index A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM) Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Manhunt Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 ... Ok ok ... Wikipedia und Googel kenn ich ja auch Aber wo ist denn jetzt der genaue Unterschied zwischen: Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) & Beschlagnahme gemäß §131 StGB Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Bizkit2k6 Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Ok ok ... Wikipedia und Googel kenn ich ja auch Aber wo ist denn jetzt der genaue Unterschied zwischen: Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) & Beschlagnahme gemäß §131 StGB Verbreitungsverbot heisst, dass man es nicht verkaufen darf, aber besitzen. Beschlagnahmung heisst, dass man es rechtlich auch nicht besitzen darf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Tuenn76 Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Beschlagnahmung heisst, dass man es rechtlich auch nicht besitzen darf Stimmt nicht. Man darf es auch trotz Beschlagnahmung noch besitzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Manhunt Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Aber wo ist denn jetzt der genaue Unterschied zwischen: Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) & Beschlagnahme gemäß §131 StGB Verbreitungsverbot heisst, dass man es nicht verkaufen darf, aber besitzen. Beschlagnahmung heisst, dass man es rechtlich auch nicht besitzen darf Stimmt nicht. Man darf es auch trotz Beschlagnahmung noch besitzen. okaaaay .. also.. wo liegt jetzt der Unterschied gleich noch mal ???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Tuenn76 Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 okaaaay .. also.. wo liegt jetzt der Unterschied gleich noch mal ???? Aus Wikipedia unter "Rechtsfolgen" Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich. Bedeutet: Erst durch die Beschlagnahmung unterliegen die Medien einem Verbreitungsverbot innerhalb Deutschlands. Auch der Import über AmazonUK oder andere Versandhändler im Ausland ist verboten. Fährt man aber eigenständig nach z.B England, kauft sich das Spiel dort und bringt es eigenhändig nach Deutschland mit, darf man die Medien durchaus besitzen. Allerdings dürfte man es laut Gesetz danach nie wieder verkaufen. Auch nicht an Privat. Würde man es doch machen, könnte der potentielle Käufer den Verkäufer anzeigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Bizkit2k6 Geschrieben 29. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2010 Aus Wikipedia unter "Rechtsfolgen" Bedeutet: Erst durch die Beschlagnahmung unterliegen die Medien einem Verbreitungsverbot innerhalb Deutschlands. Auch der Import über AmazonUK oder andere Versandhändler im Ausland ist verboten. Fährt man aber eigenständig nach z.B England, kauft sich das Spiel dort und bringt es eigenhändig nach Deutschland mit, darf man die Medien durchaus besitzen. Allerdings dürfte man es laut Gesetz danach nie wieder verkaufen. Auch nicht an Privat. Würde man es doch machen, könnte der potentielle Käufer den Verkäufer anzeigen. wieder was gelernt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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