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Liste der cut/indiziert/beschlagnahmt Titel


Schattenläufer

Empfohlene Beiträge

Mal ne Frage.. hab heute gelesen das ein paar Titel indiziert wurden:

 

Games

 

Aliens versus Predator

XBox 360, EU-Version

SEGA Europe Ltd., Großbritannien

Liste B

 

Borderlands

Playstation 3, EU-Version

Take 2 Interactive, Großbritannien

Liste A

 

Call of Duty: Modern Warfare 2

PC DVD ROM, EU-Version

Activision UK Ltd., Großbritannien

Liste B

 

Fallout 3

Playstation 3, EU-Version

ZeniMax Europe Ltd., Großbritannien

Liste A

 

Kane & Lynch 2: Dog Days

PC DVD ROM, UK-Version

Square Enix Europe, Großbritannien

Liste A

 

Prototype

Playstation 3, EU-Version

Activision UK Ltd., Großbritannien

Liste A

 

Shellshock 2: Blood Trails

XBox 360, EU-Version

Eidos Ltd., Großbritannien

Liste B

 

 

 

-> Liste B - heißt was genau. Diese Titel werden meist in naher Zukunft beschlagnahmt. Oder wie oder was?

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Listenteile Index

A, B, E gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG

Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten (nach Ansicht der BPjM)

Liste E: Einträge vor dem 1. April 2003

 

 

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien

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Ok ok ... Wikipedia und Googel kenn ich ja auch :keks2:

 

Aber wo ist denn jetzt der genaue Unterschied zwischen:

 

Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot)

 

&

 

Beschlagnahme gemäß §131 StGB

Verbreitungsverbot heisst, dass man es nicht verkaufen darf, aber besitzen.

 

Beschlagnahmung heisst, dass man es rechtlich auch nicht besitzen darf

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Aber wo ist denn jetzt der genaue Unterschied zwischen:

 

Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) & Beschlagnahme gemäß §131 StGB

 

Verbreitungsverbot heisst, dass man es nicht verkaufen darf, aber besitzen.

 

Beschlagnahmung heisst, dass man es rechtlich auch nicht besitzen darf

 

Stimmt nicht. Man darf es auch trotz Beschlagnahmung noch besitzen.

 

okaaaay .. also.. wo liegt jetzt der Unterschied gleich noch mal :keks2: ????

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okaaaay .. also.. wo liegt jetzt der Unterschied gleich noch mal :keks2: ????

 

Aus Wikipedia unter "Rechtsfolgen"

 

Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.

 

Bedeutet: Erst durch die Beschlagnahmung unterliegen die Medien einem Verbreitungsverbot innerhalb Deutschlands. Auch der Import über AmazonUK oder andere Versandhändler im Ausland ist verboten.

Fährt man aber eigenständig nach z.B England, kauft sich das Spiel dort und bringt es eigenhändig nach Deutschland mit, darf man die Medien durchaus besitzen. Allerdings dürfte man es laut Gesetz danach nie wieder verkaufen. Auch nicht an Privat. Würde man es doch machen, könnte der potentielle Käufer den Verkäufer anzeigen.

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Aus Wikipedia unter "Rechtsfolgen"

 

 

 

Bedeutet: Erst durch die Beschlagnahmung unterliegen die Medien einem Verbreitungsverbot innerhalb Deutschlands. Auch der Import über AmazonUK oder andere Versandhändler im Ausland ist verboten.

Fährt man aber eigenständig nach z.B England, kauft sich das Spiel dort und bringt es eigenhändig nach Deutschland mit, darf man die Medien durchaus besitzen. Allerdings dürfte man es laut Gesetz danach nie wieder verkaufen. Auch nicht an Privat. Würde man es doch machen, könnte der potentielle Käufer den Verkäufer anzeigen.

wieder was gelernt :keks2:

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