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1und1 vorzeitig Kündigen aber wie


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Top-Benutzer in diesem Thema

hmmmmm....da er aber über wlan ins netz geht ist das so eine sache.bei einigen anbietern ist es so das die leistung nur direkt über ein netzwerkkabel gegeben wird und nicht über wlan.(KabelBW) z.b.!

 

 

das mag sein aber es kann nicht sein das ich am tag mindestens 30 mal ausgeloggt werde und mein router blinkt... ERGO kein internet weil modem ja blingt...

 

gerade wieder 10 minuten internet futsch langsam werd ich ein wenig sauer auf den drecksverein da

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hmmmmm....da er aber über wlan ins netz geht ist das so eine sache.bei einigen anbietern ist es so das die leistung nur direkt über ein netzwerkkabel gegeben wird und nicht über wlan.(KabelBW) z.b.!

 

Das stimmt.ich hab kabel bw. Er soll einfach mit netzwerkkabel sein laptop oder pc verbinden und einen speedtest machen. Jedoch waeren die abbrueche schon ein kuendigungsgrund, unabhaening von der empfangenen leistung

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Wegen der geringen Leistung kommt er definitiv nicht aus dem Vertrag, denn er zahlt für bis zu 16.000Mbit und er kriegt mit 3.000Mbit "bis zu 16.000Mbit". Garantierte Bandbreiten gibt es nur bei der Telekom, die sind aber auch um einiges teurer.

 

.......Garantierte Bandbreiten gibt es nur bei der Telekom.......das glaubst du doch nicht im ernst?ich habe 16.000 mbit plus beantragt mit entertainment.was habe ich gehabt...5 mbit!...bin zum anwalt und dann hat noch 14 tage gedauert bis ich kündigen konnte!!

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Hier noch mal das Urteil.

Schadenersatz für Betroffene

 

micon_dslhilfe.jpg

 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Kunden, deren Internetanschluss zeitweise ausfällt, ein Recht auf Schadenersatz durch den eigenen DSL-Anbieter haben. Ein Kunde von 1&1 hatte auf Schadenersatz von 50 Euro pro Ausfalltag geklagt, nachdem er wegen eines Tarifwechsels rund acht Wochen keinen Zugang zum Internet geboten bekam.

Vor Gericht wurde dem Kunden Recht zugesprochen, da die zuständigen Richter den Internetausfall als Einbuße der Lebensqualität angesehen haben. Damit wird der DSL-Anschluss auf einen Status mit einem Auto gesetzt, das nach einem Unfall ebenfalls mittels Entschädigung (z.B. Mietwagen) ersetzt werden kann. Generell erkennt das Gericht aber nur solche Gegenstände für Schadenersatz an, die die Lebensqualität mindern bzw. sich negativ auf die Lebenshaltung auswirken, was nicht auf Luxusgegenstände zutrifft.

Allerdings wird trotz des BGH-Urteils nicht bei jedem Internetausfall einen Schadenersatz für die betroffenen Kunden geben. Dieser greift nur dann, wenn die Kunden nicht über bestehende Mobilfunkverträge die Möglichkeit haben, mobil auf das Internet zuzugreifen. Zudem wird der Schadenersatz im Normalfall deutlich geringer ausfallen als die 50 Euro pro Ausfalltag, die der erwähnte 1&1-Kunde veranschlagt hat.

Quelle:http://www.macnotes.de/2013/01/25/bgh-urteil-kein-internet-kein-problem-schadenersatz-fuer-betroffene/

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Hier noch mal das Urteil.

Schadenersatz für Betroffene

 

micon_dslhilfe.jpg

 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Kunden, deren Internetanschluss zeitweise ausfällt, ein Recht auf Schadenersatz durch den eigenen DSL-Anbieter haben. Ein Kunde von 1&1 hatte auf Schadenersatz von 50 Euro pro Ausfalltag geklagt, nachdem er wegen eines Tarifwechsels rund acht Wochen keinen Zugang zum Internet geboten bekam.

Vor Gericht wurde dem Kunden Recht zugesprochen, da die zuständigen Richter den Internetausfall als Einbuße der Lebensqualität angesehen haben. Damit wird der DSL-Anschluss auf einen Status mit einem Auto gesetzt, das nach einem Unfall ebenfalls mittels Entschädigung (z.B. Mietwagen) ersetzt werden kann. Generell erkennt das Gericht aber nur solche Gegenstände für Schadenersatz an, die die Lebensqualität mindern bzw. sich negativ auf die Lebenshaltung auswirken, was nicht auf Luxusgegenstände zutrifft.

Allerdings wird trotz des BGH-Urteils nicht bei jedem Internetausfall einen Schadenersatz für die betroffenen Kunden geben. Dieser greift nur dann, wenn die Kunden nicht über bestehende Mobilfunkverträge die Möglichkeit haben, mobil auf das Internet zuzugreifen. Zudem wird der Schadenersatz im Normalfall deutlich geringer ausfallen als die 50 Euro pro Ausfalltag, die der erwähnte 1&1-Kunde veranschlagt hat.

Quelle:http://www.macnotes.de/2013/01/25/bgh-urteil-kein-internet-kein-problem-schadenersatz-fuer-betroffene/

 

Gut zu Wissen

 

werde morgen bei 1und1 anrufen.. und dann werden wir sehen wie sie reagieren:)

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Wegen der geringen Leistung kommt er definitiv nicht aus dem Vertrag, denn er zahlt für bis zu 16.000Mbit und er kriegt mit 3.000Mbit "bis zu 16.000Mbit". Garantierte Bandbreiten gibt es nur bei der Telekom, die sind aber auch um einiges teurer.

 

Wenn du nicht sicher bist verunsicher bitte nicht andere die nach hilfe fragen. Denn deine aussage ist einfach falsch!

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