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Preisfehler "Sammeltread"


Rooney883

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So. Gerade im E-Mail-Postfach geguckt und ja ich hatte eine E-Mail von denen mit dem Wortlaut:

 

Sehr geehrter Herr XXXX,

 

wir nehmen Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages vom 12.9.2010 bzgl. des Artikels Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer xxxxxxxxxxx ausdrücklich nicht an. Ein Kaufvertrag kommt somit nicht zustande.

 

Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, erklären wir hiermit ausdrücklich die Anfechtung des Kaufvertrages vom 12.9.2010, der als Kaufgegenstand den Artikel Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer xxxxxxxx hat.

 

Aufgrund eines Erklärungsirrtums sind wir zur Anfechtung berechtigt. Wir wollten für den Yamaha BDS 1065 black auf der Internetseite www.d-living.de einen Verkaufspreis von 287,-€ erzielen. Die tatsächlich auf der Internetseite erschienene Preisangabe von 0,- € entsprach - auch für Sie als informierten Kunden erkennbar - ganz offensichtlich nicht unserem Erklärungswillen. Zurückzuführen ist dieser Irrtum auf einen Eingabefehler beim Einstellen des Angebotes.

 

Der Kaufvertrag ist damit rückwirkend nichtig.

 

Gegebenenfalls bereits gezahlte Versandkosten werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

 

Für diesen bedauerlichen Vorfall entschuldigen wir uns in aller Form und versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Florian Sieg

Geschäftsleitung

WGO Warenhandelsgesellschaft Oldenburg mbH & Co. KG

 

 

Schade.:traurig:

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Es gibt wohl auch Leute, die mehr Glück hatten.

 

http://www.abload.de/image.php?img=unbenannt-2fi5i.jpg

 

Dann dürfen die sich jetzt schonmal nach nem Anwalt umsehen. Denn ich zitiere mal die Stornierung:

 

Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, erklären wir hiermit ausdrücklich die Anfechtung des Kaufvertrages vom 12.9.2010, der als Kaufgegenstand den Artikel Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer xxxxxxxx hat.

 

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Bei diesem 0€ angebot könnte aber eine besonderheit greifen, denn auf grund von offensichtlicher falschauszeichnung, was es in diesem fall ja ist, ist der kaufvertrag schwebend unwirksam, also im prinzip von vornherein nichtig.

Das heißt trotz beidseitigen einverständnis, welches ja durch die versandbestätigung geben war, kann der kaufvertrag auf grund eines irrtums, rückgängig gemacht werden.

 

Im härtefall hätte also keiner einen anspruch auf den player, weil es schlichtweg ein ungültiges rechtsgeschäft ist, aber ob der händler sich jetzt die mühe macht da irgendwelche schritte einzuleiten wird sich ja noch zeigen.

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