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Usk dlc


steffen

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Ich habe mich bezüglich des R.E. DLC an die USK gewannt.

Ich argumentierte unteranderem damit, dass es nur mit KK möglich ist, dieses zu erwerben, und auch der Store das Alter prüft.

Dies ist die Antwort...

 

Sehr geehrter Herr ....,

 

vielen Dank für Ihre Mail vom 07. April 2009.

 

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten.Aufgrund der vielen Anfragen, komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten. Zur Beantwortung Ihrer E-Mail muss ich etwas weiter ausholen.

 

In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es, dass die Rechte Ihre Schranken finden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.

 

In § 14 Abs. 4 des JuSchG ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen.Diese Kriterien finden sich unter http://www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/Spruchpraxis/Gewaltdarstellung.

 

Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt.Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind.[/font]

 

Es ist immer schwierig ein Spiel A mit einem Spiel B oder mit einer Vorgängerversion zu vergleichen, da die Kriterien für eine Altersfreigabe natürlich immer im Hinblick auf das vorliegende Spiel Konkretisiert werden müssen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei jeder Prüfung dazu gesetzlich verpflichtet, die Indizierungskriterien der BPjM bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Es spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle wie Atmosphäre, Spielmotivation, Spielaufgaben, Spannung und Stress, Möglichkeiten zur Distanzierung (ob die Identifizierung des Spielers mit seiner Spielfigur allzu groß werden könnte), Treffervisualisierung (z. B. Darstellung virtuellen Bluts) uvm. All diese Faktoren führen zu einer Gesamtbeurteilung des Spiels.

Die Bewertung von PEGI (Pan European Game Information), das z. B. in Italien, Spanien oder England seine Gültigkeit hat, und der deutschen USK für Computer- und Konsolenspiele sind unterschiedlich, dass für PEGI die Anbieter lediglich einen Fragebogen ausfüllen und an PEGI senden. In Deutschland ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG) die Rechtsgrundlage für die Altersfreigaben von Computerspielen an Kinder und Jugendliche. Bei der USK wird daher jedes einzelne Spiel von einem Spieletester gesichtet und in einem Gutachtergremium bewertet (das Verfahren dazu: siehe u. g. Broschüre).

Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (USK-UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt.

 

Daher wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt an den Anbieter, denn Plattformhersteller haben eigene Software-Regelungen, die nicht zulassen, dass in der entsprechenden Region nicht gekennzeichnete Produkte oder Spielbestandteile überhaupt angeboten werden.[/font][/font]

 

Die Obersten Landesjugendbehörden sind für die Alterskennzeichnung von Computerspielen auf Datenträgern zuständig, Rechtsgrundlage ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Sie können keine Gesetze erlassen oder ändern, sondern müssen sich bei Ihren Alterskennzeichnungen an herrschendes Recht halten. Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen auf Datenträgern können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK USK-UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle kostenlos herunter geladen werden. Auf Anfrage werden sie von der USK auch kostenlos zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

[Simone Lieseke

 

Assistentin der Ständigen Vertreter der

Obersten Landesjugendbehörden bei der

USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Frau Lidia Grashof

Herr Jürgen Hilse

Marchlewskistr. 27

10243 Berlin - Germany

fon: 030 / 29 36 38 29-7

fax: 030 / 29 36 38 29-9

E-Mail: sekretariat-staendiger-vertreter@usk.de

Internet:USK-UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle

Die USK ist ein Betrieb der Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH mit Sitz in Berlin Amtsgericht Charlottenburg, HRB 112979 B; Geschäftsführer:

Bearbeitet von steffen
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ähm R.E. DLC´s...... was das DLC´s ???

 

warum hast du da hingeschrieben nützt doch eh nichts``

Mein Fehler. DLC natürlich. Habe da hingeschrieben, weil ich genug hatte.

Immer diese Beformundung. War aber nicht der einzige wie man im Schreiben sieht.

 

Wegen R.E. haben die nen haufen Mails bekommen, und das ist auch ganz gut so.

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Mein Fehler. DLC natürlich. Habe da hingeschrieben, weil ich genug hatte.

Immer diese Beformundung. War aber nicht der einzige wie man im Schreiben sieht.

 

Wegen R.E. haben die nen haufen Mails bekommen, und das ist auch ganz gut so.

 

jetzt weiß ich immernoch nicht was DLC heißt ohh mann mich schäme...

 

da kann die usk auch nichts für das kommt doch von ganz oben... das ist bloß ne behörde die ausführt was sie machen muss......

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DLC = DownLoad Content = Zusätzlicher Inhalt wie z.B. neue Online Maps oder bei Resident Evil 5 ist es der Versus Mode, da kannst du dann 2vs2 spielen !

 

Zu der Antwort von der USK.

 

Das ist eine Standardantwort, habe den gleichen Text schon in einem anderen Thread gelesen !

 

Fuck off USK !!!

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jetzt weiß ich immernoch nicht was DLC heißt ohh mann mich schäme...

 

da kann die usk auch nichts für das kommt doch von ganz oben... das ist bloß ne behörde die ausführt was sie machen muss......

 

 

Hier eine genaue beschreibung für dich! :)

 

DLC = Download Content

 

Eine neue Form von Add-on ist sogenannter Download Content (DLC; auch Downloadable Content), der über das Internet (z. B. Xbox Live, PlayStation Network, Games for Windows – Live) angeboten wird und, falls überhaupt, erst später auf einem herkömmlichen Datenträger veröffentlicht wird.

DLC kostet meist weniger als herkömmliche Add-ons, bietet dabei aber auch weniger Umfang.

 

 

 

 

Bezüglich dieser "netten" Antwort: Ist ja mal wieder klar,...viel heißes gerede und keine klare Aussage! Das einzige was von diesen knapp 700Wörtern einigermaßen Sinnvoll war ist dieser Abschnitt hier:

 

 

Der „Online-Versus-Modus“ zu „Resident Evil 5“ ist in der Datenbank der USK (USK-UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle unter Prüfdatenbank) nicht eingetragen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder wurde dieser Spielinhalt der USK nicht vorgelegt oder der Anbieter hat einer Veröffentlichung des Prüfergebnisses nicht zugestimmt.

 

 

Ansonsten wie gesagt alles nur heiße LUFT!!!!!

 

 

Gruß

Tirith085

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Gast TheRock1401

Die drehen langsam hier alle durch in dem Drecksland!

 

Hoffentlicvh kommt hier bald auch die pegi eINSTUFUNG UND ALLES IST UNCUT! Oder aber die belassen es dabei und packen noch ne neue Einstufung "ab 21" drauf und pissen endlich mal den Händlern und den Eltern an den Karren!

Desweiteren bemängel ich die überteuerten Preise der Spiele hierzulande. Daher importiere ich überwiegend die Spiele und es werden Tag ein Tag aus immer mehr Leute die es tun.

Der Derutsche Staat versaut es sich alles selber!

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Wenn ich hier bei einigen so die Rechtschreibung sehe, dann befürworte ich die Verbote schon. Kümmert euch mal lieber um die Schule!

 

B2T: Dein Versuch in allen Ehren. Bringen wird es nichts. Nicht bei unseren Politikern. Wird Zeit für einen Generationswechsel da "oben". Vielleicht wenn die ersten Politiker an der Macht sind die sich selbst mal mit der Materie befasst haben wird es besser. Aber bei den alten Säcken an der Macht wird sich erstmal nix ändern/bessern.

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Wenn ich hier bei einigen so die Rechtschreibung sehe, dann befürworte ich die Verbote schon. Kümmert euch mal lieber um die Schule!

 

Ich fühle mich zwar nicht angesprochen aber verstehe den Sinn nicht. Was hat die Rechtschreibung mit der USK und den Verboten eines DLC´s oder Spiels zu tun ?

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