In den vergangenen Wochen wurden in mehreren Wellen Vorbestellungen für die PS5 und Xbox Series X angenommen. Der Ansturm auf die Bestellsysteme brachte so manche Infrastruktur zum Erliegen. Und gelegentlich wurden mehr Vorbestellungen angenommen als pünktlich ausgeliefert werden können. Die Folge waren Stornierungen. Doch wie rechtmäßig sind diese? Der Verbraucherschutz klärt auf.
Zunächst einmal ist zu beachten, dass ein Händler eine Bestellung nicht grundlos stornieren kann. Jedoch sind die Hürden in der Regel recht niedrig. Stornierungen seien beispielsweise möglich, wenn noch kein Kaufvertrag zustande kam oder dem Händler die Lieferung unmöglich ist.
Eine Vorbestellung ist kein Kaufvertrag
Ebenfalls kommt kein anfechtbarer Kaufvertrag zustande, wenn der Vertragsabschluss einem Irrtum zugrunde liegt oder ein Produkt nicht lieferbar ist. Bei der zuletzt genannten Möglichkeit ist es nicht ausreichend, dass ein Produkt nur kurzzeitig nicht lieferbar ist. Im Fall der PS5 und Xbox Series X folgen natürlich weitere Kontingente. Immerhin werden die Konsolen über mehrere Jahre hinweg produziert, sodass die Klausel der „Unmöglichkeit“ nicht relevant ist.
Eine Vorauszahlung spielt bei einer Stornierung nur eine untergeordnete Rolle. Der Händler muss den Betrag selbstverständlich erstatten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rückbuchung für sich allein betrachtet keine rechtmäßige Stornierung ist. Der Händler muss die betroffenen Kunden informieren und die Stornierung muss über einen „dauerhaften Datenträger“ erfolgen, beispielsweise über eine E-Mail.
Wenn ein Kaufvertrag zustande kam
Kam bereits ein Kaufvertrag zustande, kann der Kunde auf eine Lieferung pochen oder selbst vom Kaufvertrag zurücktreten. Gegebenenfalls können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sofern der Kunde das Produkt bei einem anderen (seriösen) Händler teurer kauft.
Letztendlich lohnt ein Blick in die AGBs der Händler, um zu erfahren, ab wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Eine simple Vorbestellung ist in der Regel nicht ausreichend, da sie nur einer Kaufabsicht gleichkommt. In diesem Fall hat ein Händler die Möglichkeit, eine Vorbestellung zu stornieren.
Zum Thema
Falls ihr unsicher seid, ob eure Bestellung ausgeliefert werden kann: Schaut einfach in die Bestellübersicht beim Händler eurer Wahl. Amazon schreibt bei einer rechtzeitigen Bestellung beispielsweise: „Zustellung Do., 19. Nov.“ Bei Otto lautet der Status: „Lieferbar zum Erscheinungstermin.“
Auf keinen Fall solltet hier auf Fake-Shops hereinfallen oder die überzogenen Preise auf eBay und Co in Erwägung ziehen. Denn in den kommenden Monaten dürfte sich die Lage deutlich entspannen, sodass alle Interessenten ihre Konsolen zum Standardpreis bekommen können.
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