Call of Duty: Xbox-Exklusivität ein möglicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, meinen Analysten

Mit der Ankündigung der Übernahme von Activision Blizzard wirbelte Microsoft in dieser Woche einiges an Staub auf. Geht es nach den Analysten von DFC Intelligence, dann könnte die "Call of Duty"-Reihe trotz allem weiter für die PlayStation-Systeme erscheinen, da ein Ausschluss der Konkurrenzplattformen die Wettbewerbshüter auf den Plan rufen könnte.

Call of Duty: Xbox-Exklusivität ein möglicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, meinen Analysten
"Call of Duty": Erscheint die Reihe auch weiterhin für die PlayStation-Systeme?

In dieser Woche kündigte Microsoft die geplante Übernahme des US-Publishing-Giganten Activision Blizzard an, die bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres im Juni 2023 abgeschlossen werden soll. Ein Schritt, den sich Microsoft knapp 69 Milliarden US-Dollar kosten lassen wird.

Für PlayStation-Spieler stellt sich angesichts der aktuellen Entwicklung die Frage, ob und in welcher Form die Serien von Activision Blizzard weiterhin für ihre Plattformen erscheinen. Schließlich verfügt der Publisher mit „Call of Duty“, „Diablo“ oder „Overwatch“ über mehrere kommerziell sehr erfolgreiche Marken. Geht es nach den Analysten von DFC Intelligence, dann ist zumindest im Fall von „Call of Duty“ nicht damit zu rechnen, dass sich Microsoft dazu entschließen wird, die Konkurrenz-Plattformen der Xbox auszuschließen. Andernfalls sei nämlich mit damit zu rechnen, dass in den USA und Europa die Wettbewerbshüter auf den Plan treten und die geplante Übernahme unterbinden könnten.

Aufsichtsbehörden können marktbedrohende Übernahmen unterbinden

Die Aufgabe der Aufsichtsbehörden besteht darin, den Wettbewerb auf dem freien Markt aufrechtzuhalten und mögliche wettbewerbswidrige Verhalten von Unternehmen zu verhindern. Im Fall von Fusionen und Übernahmen können die zuständigen Wettbewerbshüter Geschäfte verbieten, mit denen der Wettbewerb eines Marktes bedroht wird. Ein weiterer Schritt der Behörden könnte in Abhilfemaßnahmen bestehen, mit denen die Wucht großer Übernahmen ein wenig abgefedert wird. Im Fall von Activision Blizzard könnten die Maßnahmen beispielsweise darin bestehen, führende Marken wie „Call of Duty“ auch auf lange Sicht für Konkurrenz-Plattformen wie die PlayStation-Systeme anzubieten.

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„Wird dieser Deal zustande kommen? Die Aufsichtsbehörden werden genau hinschauen, und Franchises wie Call of Duty sind aufgrund kartellrechtlicher Bedenken möglicherweise nicht exklusiv für die Xbox-Plattformen“, heißt es in einem Bericht von DFC Intelligence. „Die große Frage ist, ob Call of Duty Microsoft-exklusiv wird. Im Moment glaube ich nicht daran. So wäre es schwierig, es an den Aufsichtsbehörden vorbeizubringen, wenn sie die Konkurrenz aussperren wollen.“

Microsoft möchte keine Communities von anderen Systemen abziehen

Spekuliert wird, dass Microsoft ähnlich vorgehen könnte, wie es bei der Übernahme von Bethesda Softworks der Fall war. Während Online-Titel wie „Fallout 76“ oder „The Elder Scrolls Online“ weiterhin auf den PlayStation-Plattformen zu finden sind, werden kommende Projekte wie „Starfield“ und „The Elder Scrolls VI“ nur noch für den PC und die Xbox-Plattformen erscheinen. Bezogen auf „Call of Duty“ könnte dies bedeuten, dass „Warzone“ der PlayStation-Community weiterhin erhalten bleibt, während kommende Ableger der Reihe Xbox- und PC-exklusiv erscheinen.

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Offiziell bestätigt wurde das Ganze bisher allerdings nicht. Stattdessen wies Phil Spencer, der CEO von Microsoft Gaming, auf Nachfrage lediglich darauf hin, dass sein Unternehmen nicht das Ziel verfolge, Communities von den PlayStation-Plattformen abzuziehen. Was diese Aussagen in der Praxis bedeuten, wird die Zeit zeigen.

Fest steht aktuell wohl nur, dass die Wettbewerbshüter in den USA und Europa einen genauen Blick auf die gigantische Übernahme werfen und im Fall der Fälle mögliche Vorbehalte äußern werden. Wir halten euch über die weitere Entwicklung natürlich auf dem Laufenden.

Quelle: Videogames Chronicle

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