PS5-Vorbestellung: Verbraucherzentrale mahnt Saturn ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Saturn "wegen intransparenter und unwirksamer AGB" abgemahnt. Auslöser war ein Fall, bei dem keine Bestellbestätigung verschickt wurde, aber eine Zahlung vorgenommen werden sollte.

PS5-Vorbestellung: Verbraucherzentrale mahnt Saturn ab
Noch immer warten Kunden auf ihre PS5.

Der Vorverkauf der PS5 war in Deutschland und in vielen anderen Ländern sehr holprig. Die IT-Systeme brachen zusammen, vereinzelt wurden mehr Konsolen verkauft als ausgeliefert werden konnten und es kam zu Situationen, in denen Kunden vergeblich auf eine Bestellbestätigung warteten. Der zuletzt genannte Mangel sorgte inzwischen für eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen.

Saturn wurde abgemahnt

Die Verbraucherzentrale verweist in der Abmahnung auf eine Vorbestellung, die Ende September 2020 bei Saturn aufgegeben wurde, ohne dass der Kunde eine unverzügliche Bestellbestätigung erhielt. Ein solcher Schritt sei im Online-Handel allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Statt der Eingangsbestätigung forderte Saturn den Kunden wenige Tage nach Bestellung zur Zahlung auf.

Die nun vorliegende Abmahnung erfolgte wegen „unwirksamer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, irreführender geschäftlicher Handlungen und verbraucherschutzwidriger Praktiken“. Der Händler wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

„Ein Blick in die AGB von saturn.de verrät, dass mit der Zahlung gar kein Vertrag zustande käme“, so Sten Wagner, Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Erst durch den Versand der Ware oder eine Versandbestätigung will saturn.de hier einen Vertrag geschlossen sehen.“

Die Verbraucherzentrale verweist ergänzend auf die AGB von Saturn, in denen es heißt, dass bereits gezahlte Leistungen bei Nichtlieferung zurückgezahlt werden. Doch wie lange das Unternehmen das Geld der Kunden einbehält, bleibe im Dunklen, was die Verbraucherzentrale „besonders interessant“ findet, „weil die PS5 auch Mitte Januar noch als nicht lieferbar bei saturn.de gelistet wird“.

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„Dieser Umgang mit Kunden ist nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam“, so das Fazit. „Wenn saturn.de eine Zahlungsaufforderung versendet, und wie vorliegend den Versand der Ware bei Zahlungseingang ankündigt, kann der Verbraucher davon ausgehen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Denn die Zahlung des Kaufpreises macht aus Sicht des Kunden nur Sinn, wenn bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.“

Die komplette Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen könnt ihr euch hier anschauen.

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lllPaladinlll

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16. Januar 2021 um 11:42 Uhr
xjohndoex86

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16. Januar 2021 um 14:11 Uhr
ResidentDiebels

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16. Januar 2021 um 14:55 Uhr
Shorty_Marzel

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16. Januar 2021 um 15:30 Uhr
Spritzenkarli

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18. Januar 2021 um 16:49 Uhr