23-Jähriger verurteilt: Freundin betäubt, um in Ruhe spielen zu können

Nicht alltäglich dürfte die recht unüberlegte Aktion eines 23-jährigen Mannes sein, der seine inzwischen ehemalige Lebensgefährtin betäubt hat, um in Ruhe Videospiele zocken zu können. Der Fall landete vor Gericht und der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. In der Begründung ist von einer Körperverletzung die Rede: „Ihre Freundin hat zwar lange und tief geschlafen, was nicht weh tut, doch es handelt sich sehr wohl um eine vorsätzliche Körperverletzung“, so der Richter.

Im Laufe des Verfahrens kam der folgende Tathergang ans Tageslicht: Gegen 22 Uhr kam die Freundin des Verurteilten nach Hause, wo sie in Ruhe entspannen wollte. Ihr Freund hatte allerdings Besuch, mit dem er weiter Videospiele spielte. Um die Situation zu entspannen, gab er der Lebensgefährtin mehrere Tropfen Schlafmittel in den Tee, was er vor Gericht nicht abstritt. „Ich habe aber nur vier bis fünf Tropfen in den Tee getan“, so seine Worte. Er selbst benötige etwa die zehnfache Menge des Schlafmittels, um schlafen zu können, doch bei der Freundin zeigte schon die geringere Menge ihre Wirkung.

Sie schlief bis zum nächsten Mittag und war auch danach noch schläfrig. „Ich bin dann mit dem Auto zur Arbeit gefahren, aber auch dabei immer wieder weggenickt“, so ihre Worte. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall, was das Strafmaß deutlich erhöht hätte. Außerdem bestätigte eine Haarprobe, dass die Betäubung eine einmalige Sache war. Dennoch trennte sie sich vom Angeklagten, was auch mit der Arbeitslosigkeit und der Drogenabhängigkeit des Beschuldigten begründet wurde. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro. Da noch eine weitere Strafe offen war, bekam er einen Rabatt. Aus insgesamt 90 Tagessätzen wurden 70. Weiter Hintergrundinformationen zu diesem Thema findet ihr hier.

grand-theft-auto-gta-iv-lost-and-damned-05

Weitere Meldungen zu .

Diese News im PlayStation Forum diskutieren

(*) Bei Links zu Amazon, Media Markt, Saturn und einigen anderen Händlern handelt es sich in der Regel um Affiliate-Links. Bei einem Einkauf erhalten wir eine kleine Provision, mit der wir die kostenlos nutzbare Seite finanzieren können. Ihr habt dabei keine Nachteile.

Hotlist

Kommentare

KoelschBloot

KoelschBloot

09. Juli 2015 um 21:00 Uhr
Elektrofire

Elektrofire

09. Juli 2015 um 21:46 Uhr