Activision Blizzard-Übernahme: Laut Gericht vielleicht schlecht für Sony, aber gut für Call of Duty-Spieler

Activision Blizzard könnte in Kürze ein Teil von Microsoft sein. Was vielleicht schlecht für Sony ist, wäre gut für "Call of Duty"-Spieler, meint ein Gericht, das sich zuletzt mit dem Fall befasste.

Activision Blizzard-Übernahme: Laut Gericht vielleicht schlecht für Sony, aber gut für Call of Duty-Spieler

Ein US-Gericht gewährt der amerikanischen Regulierungsbehörde FTC keine einstweilige Verfügung, mit der die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft über Monate hinweg verhindert worden wäre. Das bedeutet, dass das Geschäft in den USA abgeschlossen werden kann, während weiterhin einige Hindernisse zu überwinden sind, darunter die Blockade der CMA in Großbritannien.

Die lediglich für den Zeitraum des jüngsten Verfahrens genehmigte Verfügung, die ursprünglich am 18. Juli 2023 auslaufen sollte, wird bereits am 14. Juli 2023 aufgehoben. Gleichzeitig hat die FTC die Möglichkeit, gegen die jüngste Entscheidung Berufung einzulegen.

Bei der Entscheidung des US-Gerichts spielte die „Call of Duty“-Reihe eine zentrale Rolle. Nachdem Microsoft nach der Übernahme von Bethesda dazu überging, neue Spiele des Publishers nicht mehr auf den PlayStation-Konsolen zu veröffentlichen, kam die Befürchtung auf, dass auch den Spielen von Activision Blizzard ein ähnliches Schicksal ereilt.

Zumindest im Fall von „Call of Duty“ konnte Microsoft das Gericht überzeugen. Im Urteil ist die Rede von „überwältigenden Beweisen für den fehlenden Anreiz des fusionierten Unternehmens, Call of Duty von PlayStation abzuziehen“.

Keine Konsolen mehr notwendig

Laut der zuständigen Richterin Jacqueline Scott Corley war der „Dreh- und Angelpunkt“ der FTC die Stellungnahme von Professor Robin Lee, einem Wirtschaftswissenschaftler. Laut seiner Einschätzung würden die Vorteile einer Exklusivvermarktung von „Call of Duty“ für die Xbox-Plattformen die Kosten überwiegen.

Dem Gericht zufolge hätte Microsoft allerdings keinen finanziellen Anreiz, die Markteinführung von „Call of Duty“ auf PlayStation-Systemen einzuschränken. Ebenfalls folgte das Gericht Microsofts Argumentation, dass „Call of Duty“ nach der Übernahme mehr Spielern zur Verfügung gestellt werden könne. Wie schon von der Europäischen Kommission wurden die Vorteile der Cloud gegenüber Konsolenveröffentlichungen hervorgehoben.

„Vor dem Zusammenschluss musste ein Verbraucher, der ein Call of Duty-Konsolenspiel spielen wollte, eine PlayStation oder eine Xbox kaufen. Nach der Fusion können die Verbraucher die Cloud nutzen, um auf dem Gerät ihrer Wahl zu spielen, einschließlich, so ist beabsichtigt, auf der Nintendo Switch. Vielleicht schlecht für Sony, aber gut für Call of Duty-Spieler und künftige Gamer“, so der Wortlaut im Urteil.

Ebenfalls sah das Gericht keinen Hinweis darauf, dass Microsoft künftige PlayStation-Versionen von „Call of Duty“ vernachlässigen könnte. Allerdings warnte Sony bereits davor, dass Activision Blizzard aufgrund der Zugehörigkeit zum direkten Konkurrenten Microsoft keinen Zugriff mehr auf frühe Versionen kommender PlayStation-Konsolen haben wird.


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Wie es mit der geplanten Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft weitergeht, werden die nächsten Tage zeigen. Derzeit sind die beteiligten Unternehmen bestrebt, nach der ursprünglichen Blockade mit der britischen CMA eine Eignung zu erzielen.

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Frosch1968

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12. Juli 2023 um 13:27 Uhr
KonsoleroGuy

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Feuerstein

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Strohhut Yago

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Nero-Exodus88

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Frosch1968

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Nero-Exodus88

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12. Juli 2023 um 19:38 Uhr
clunkymcgee

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13. Juli 2023 um 00:55 Uhr
RudiDerChiller

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13. Juli 2023 um 01:09 Uhr
KaterCarlo

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13. Juli 2023 um 02:30 Uhr