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Switch 2: Nintendo sperrt manipulierte Konsolen - Verbraucherschützer bringen sich in Stellung

Bei der Switch 2 behält sich Nintendo das Recht vor, manipulierte Konsolen dauerhaft von den Online-Diensten auszuschließen. Erste Verbraucherschützer bringen sich in Stellung und versuchen, gegen die überarbeiteten Nutzungsbedingungen vorzugehen.

Switch 2: Nintendo sperrt manipulierte Konsolen – Verbraucherschützer bringen sich in Stellung

Bereits kurz nach der offiziellen Enthüllung der Switch 2 wies Nintendo in überarbeiteten Nutzungsbedingungen darauf hin, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, manipulierte Switch 2-Konsolen zu sperren.

Wie kurz nach der Markteinführung deutlich wurde, setzt der japanische Konzern diese Ankündigung rigoros um. Während Modder das Risiko einer Sperre bewusst in Kauf nehmen dürften, ergibt sich für Otto Normalverbraucher ein handfestes Problem: In den vergangenen Wochen berichteten vereinzelte Nutzer, dass sie eine gebrauchte Switch 2 erworben hatten und dabei an ein gesperrtes Gerät gerieten.

Nicht einmal der Gebrauchtkauf bei großen Handelsketten wie Walmart bot vollständigen Schutz, da zurückgegebene Konsolen offenbar nicht immer ausreichend geprüft werden. Wie die Kollegen von Dexerto berichten, haben sich erste Verbraucherschützer der Situation angenommen und wollen nun gegen die Nutzungsbedingungen vorgehen, die es Nintendo ermöglichen, Switch 2-Konsolen nach eigenem Ermessen zu sperren.

Der Fehlercode 2124-4508 und seine Folgen

„Sie erkennen an, dass Nintendo die Konsole und/oder die Software ganz oder teilweise dauerhaft unbrauchbar machen kann, wenn Sie die vorstehenden Einschränkungen nicht einhalten“, schreibt Nintendo in den Nutzungsbedingungen zu illegal modifizierten Switch 2-Konsolen. Eine entsprechende Sperre lässt sich am Fehlercode 2124-4508 erkennen.

Mit diesem schließt Nintendo Switch 2-Konsolen aus dem eShop und den anderen Online-Diensten aus. Da die Sperre hardwareseitig erfolgt, ist diese dauerhaft und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein Schritt, gegen den Verbraucherschützer aus Brasilien nun klagen möchten.



In einer Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 forderte Procon-SP, die Verbraucherschutzbehörde des brasilianischen Bundesstaates São Paulo, Änderungen an Nintendos Endbenutzer-Lizenzvertrag. Der Grund: Bestimmte Klauseln bezeichnete die Behörde als „missbräuchlich“ im Sinne des brasilianischen Rechts.

Kritisiert wird vor allem, dass mit einer Sperre der Konsole auch der Zugriff auf bereits erworbene Inhalte sowie auf laufende Abonnements – etwa eine Nintendo Switch Online-Mitgliedschaft – verloren geht. Solche Maßnahmen seien nicht mit dem brasilianischen Verbraucherrecht vereinbar. Vor allem, wenn Nintendo die Sperren ohne vorherige Ankündigung vornimmt.

Verbraucherschützer planen rechtliche Schritte

Dementsprechend möchten die Verbraucherschützer von Procon-SP rechtliche Schritte in die Wege leiten, um die kritisierten Passagen in den Nutzungsbedingungen für ungültig erklären zu lassen. Da Nintendo keine Niederlassung in Brasilien unterhält, sah sich die Behörde gezwungen, das US-Hauptquartier des Unternehmens zu kontaktieren, um überhaupt Gespräche aufnehmen zu können.

Zwar hat Nintendo eine örtliche Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt, diese ist jedoch ausschließlich für diesen konkreten Fall zuständig.



„Das Vorhandensein einer Vertretung in Brasilien sollte eines der Kriterien bei Kaufentscheidungen sein“, sagte Álvaro Camilo, Leiter für Service und Beratung bei Procon-SP. Die Verbraucherschützer setzten dem Unternehmen eine Frist von 20 Tagen, um auf ihr Schreiben zu reagieren.

Ob Nintendo gewillt ist, die beanstandeten Passagen in den Nutzungsbedingungen zu überarbeiten, bleibt abzuwarten. Eine offizielle Stellungnahme seitens des Unternehmens steht derzeit noch aus.

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Serial Killer

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02. Juli 2025 um 15:19 Uhr
Catwalk1982

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02. Juli 2025 um 15:28 Uhr
Dunderklumpen

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02. Juli 2025 um 15:31 Uhr
CirasdeNarm

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02. Juli 2025 um 15:32 Uhr
Serial Killer

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Magianton43

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02. Juli 2025 um 15:42 Uhr
4everGaming

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Twisted M_fan

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Xanthi_Sunshine

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