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Stop Killing Games: Kontroverse um Besitzrechte - Pflicht zur Spielevernichtung betrifft nicht nur Ubisoft

Die Kampagne „Stop Killing Games" hat in der vergangenen Woche einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wie relevant derartige Kampagnen sind, zeigen nicht zuletzt die Bedingungen, die in zahlreichen Nutzungsvereinbarungen zu finden sind. 

Stop Killing Games: Kontroverse um Besitzrechte – Pflicht zur Spielevernichtung betrifft nicht nur Ubisoft

Wer ein Spiel kauft, denkt oft an Unterhaltung, nicht an juristische Klauseln. Doch hinter vielen digitalen Produkten stecken Regelwerke, die mitunter überraschend klingen. Eine solche Klausel wandert derzeit durch das Netz, auch wenn sie keinesfalls neu ist oder nur ein einzelnes Unternehmen betrifft. Hierbei geht es um die Vernichtung von Inhalten, wenn die Nutzungsvereinbarung (auch einseitig) aufgelöst wird. 

Kritisierte Lizenzvereinbarungen nicht nur bei Ubisoft

Als Beispiel wird die Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) von Ubisoft genannt. Darin heißt es: „Mit der Kündigung gleich aus welchem Grund haben Sie das Produkt sofort zu deinstallieren und alle Kopien des Produkts, die sich in Ihrem Besitz befinden, zu vernichten.“ 

Eine fragwürdige Rolle spielt hier die Möglichkeit, eine Nutzungsvereinbarung unmittelbar zu beenden: „Sie und Ubisoft (oder die Lizenzgeber) können diesen EULA jederzeit und gleich aus welchem Grund kündigen.“

„Stop Killing Games“ sieht derartige Bedingungen als Paradebeispiel für problematische Kündigungsklauseln, die heute in vielen Spielen üblich seien. Die von Ross Scott gegründete Initiative kämpft seit April 2024 gegen Praktiken, die gekaufte Spiele unspielbar machen können.

Laut der Initiative liegt das Problem darin, dass Publisher den Spielern oft nur eine Nutzungslizenz verkaufen, statt echtes Eigentum zu übertragen: Früher habe der Kauf eines Spiels bedeutet, dass man es tatsächlich besitze. Heute enthalte die EULA „kryptische Kündigungsklauseln“, die Kunden verpflichten könnten, ihr Spiel zu löschen, sobald der Hersteller die Server abschaltet.

Ubisoft dient als „idealer Kandidat“, vor allem in Bezug auf „The Crew“ und dessen Serverabschaltung. Die oben genannten Klauseln – auch hinsichtlich der Aufforderung, Spiele nach der Aufkündigung der Lizenzvereinbarung zu vernichten – finden sich jedoch in den Nutzungsvereinbarungen zahlreicher Unternehmen. Oft sogar im gleichen oder identischen Wortlaut, beispielsweise bei Quantic DreamFrogwares, Bethesda, Sega, Capcom und Unternehmen jenseits der Spielebranche. 

Bei Capcom etwa heißt es: „Sofort nach der Kündigung durch Capcom ist der Benutzer verpflichtet, das Programm und alle Kopien und Ableitungen davon zu löschen oder zu zerstören.“

Gesetzliche Forderungen gefordert

Mit der europäischen Bürgerinitiative zielt „Stop Killing Games“ vor allem darauf ab, gesetzliche Regelungen zu erwirken, die sicherstellen, dass Spiele nach dem Ende des offiziellen Supports spielbar bleiben. Auf ihrer Website führt die Initiative an, dass immer mehr Titel „praktisch als Ware verkauft werden, ohne festgelegtes Verfallsdatum, aber so konzipiert sind, dass sie völlig unspielbar werden, sobald der Support des Herausgebers endet.“ 

Diese Praxis sei „eine Form von geplanter Obsoleszenz“. Ein Anliegen betrifft daher die langfristige Server-Verfügbarkeit und Maßnahmen, die nach einer Serverabschaltung für eine weitere Spielbarkeit sorgen. 

Allerdings sehen Branchenvertreter technische und wirtschaftliche Hindernisse: 



Zudem prüft „Stop Killing Games“, ob Publisher die Vernichtung bzw. Löschung tatsächlich anordnen dürfen. „Seit April 2024 haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Rechtmäßigkeit der Vernichtung bereits verkaufter Videospiele durch Publisher zu prüfen“, heißt es im Wortlaut. Mittlerweile kommt die Initiative auf mehr als 1,2 Millionen Unterzeichner.

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Kommentare

xjohndoex86

xjohndoex86

07. Juli 2025 um 11:08 Uhr
naughtydog

naughtydog

07. Juli 2025 um 14:38 Uhr
naughtydog

naughtydog

07. Juli 2025 um 16:21 Uhr
Deathmatic

Deathmatic

09. Juli 2025 um 03:46 Uhr