Zum Inhalt springen

verkaufte ps3 - indiziertes spiel dazu verschenken?!


matapalo

Empfohlene Beiträge

So. Um hier mal ein bißchen Aufklärung zu betreiben bei den ganzen Halbwahrheiten die hier mal wieder gepostet werden.

 

Die US-Version von Modern Warfare 2 befindet sich auf der Liste B der BPjM. Damit unterliegt sie einem absoluten Verbreitungsverbot in Deutschland. Folglich würde man sich strafbar machen wenn man das Spiel einfach so dabei legt.

 

Hier mal ein interessanter Artikel mit der Aussage eines Rechtsexperten: http://www.gamestar.de/spiele/call-of-duty-modern-warfare-2/news/call_of_duty_modern_warfare_2,44634,2316787.html

 

 

 

Tut mir leid aber hast du das alles verstanden was da steht?

Artikel, die auf der B Liste stehen, dürfen nicht öffentlich verbreitet/angeboten sowie keine Werbung betrieben werden. Der Weiterverkauf unter der Ladentheke der Artikel aus den Listen A-D ist allerdings weiterhin zulässig^^

Man bekommt in jeder Videothek im 18er Bereich diese Titel.

Erst wenn ein Spiel beschlagnahmt wird, ist es vorbei mit dem Spass!

 

In deinem Bericht geht es lediglich um Steam und da dieser öffentlich ist, hat Activision beschlossen die uncut Fassungen zu Sperren um so einem Verfahren, das womöglich zur Beschlagnahmung führt, zu entgehen!

 

Noch ein Wort zu Roteerdbeere:

Die Server stehen nicht in Deutschland, somit ziehen die Gesetze nicht.

Bearbeitet von Devil82
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 24
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Aktive Tage

Top-Benutzer in diesem Thema

Tut mir leid aber hast du das alles verstanden was da steht?

Artikel, die auf der B Liste stehen, dürfen nicht öffentlich verbreitet/angeboten sowie keine Werbung betrieben werden.

 

Ja ich habe alles verstanden. Hatte in meinem Post allerdings das mit dem beschlagnahmt verschluckt.

 

Allerdings sagt auch der Rechtsexperte, daß es im Fall von MW2 keine einfache Indizierung geschehen ist, sondern es auf Liste B gesetzt wurde.Und die BPjM sieht eine Strafbarkeit an, dieses Spiel in Deutschland zu verkaufen. Egal ob Steam oder nicht. Dort steht ja auch daß der Vertrieb auch ohne Gerichtsentscheidung zur Klärung der Strafbarkeit schon strafbar ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und die BPjM sieht eine Strafbarkeit an, dieses Spiel in Deutschland zu verkaufen. Egal ob Steam oder nicht. Dort steht ja auch daß der Vertrieb auch ohne Gerichtsentscheidung zur Klärung der Strafbarkeit schon strafbar ist.

 

 

Nein das steht da nicht^^

Es ist eine Strafbarkeit gegeben. Das ist ja der Unterschied bei den Listen B/D wie in diesem Fall zu den Listen A/C. Das heißt, sollte es zu einem Strafprozess kommen macht sich Activision im nachhinein auch Strafbar, weil sie das Game, was auf Liste B steht, angeboten haben. Um das vorzubeugen drehen sie vorsichtshalber den Hahn zu, was anderes sagt der Anwalt auch gar nicht^^

 

Er hält das Vorgehen für "richtig und wichtig".

 

Nochmal, in jeder Videothek findest du unzählige Filme die auf Liste B stehen, da dort aber nur Erwachsene reindürfen ergibt sich das Problem wie bei Steam nicht, wo jeder Zugriff drauf hat. Somit ist es auch unwahrscheinlich das es zu einem Strafprozess kommt und diese Titel beschlagnahmt werden. Naja^^

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nochmal, in jeder Videothek findest du unzählige Filme die auf Liste B stehen, da dort aber nur Erwachsene reindürfen ergibt sich das Problem wie bei Steam nicht, wo jeder Zugriff drauf hat. Somit ist es auch unwahrscheinlich das es zu einem Strafprozess kommt und diese Titel beschlagnahmt werden. Naja^^

 

Und bei beschlagnahmten Titel machen sich Videotheken sehr wohl strafbar. Den dann herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot in Deutschland. Ich nehm jetzt mal als Beispiel X-Men Origins: Wolverine

 

Es ist eine Strafbarkeit gegeben. Das ist ja der Unterschied bei den Listen B/D wie in diesem Fall zu den Listen A/C. Das heißt, sollte es zu einem Strafprozess kommen macht sich Activision im nachhinein auch Strafbar, weil sie das Game, was auf Liste B steht, angeboten haben. Um das vorzubeugen drehen sie vorsichtshalber den Hahn zu, was anderes sagt der Anwalt auch gar nicht^^

 

 

Mathé erklärt: »Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an."

 

Also ich verstehe das anders.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und bei beschlagnahmten Titel machen sich Videotheken sehr wohl strafbar. Den dann herrscht ein absolutes Verbreitungsverbot in Deutschland. Ich nehm jetzt mal als Beispiel X-Men Origins: Wolverine

 

 

Mathé erklärt: »Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an."

 

Also ich verstehe das anders.

 

Das weiß ich, habs auch nicht geleugnet^^ Beschlagnahmte Titel sind in jeglicher Hinsicht verboten. Wo hab ich denn das Gegenteil behauptet :nixweiss:

 

 

Dieses Zitat beruft sich auf die Beschlagnahmung^^

 

Zitat:

"Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung"

 

das heißt mit dem Titel der Liste B ist es zum Prozess gekommen und die Beschlagnahmung wurde ausgesprochen, somit machen sie sich im nachhinein strafbar.

 

Zitat:

"sondern von Anfang an"

 

Hier ist die Beschlagnahmung gemeint^^

 

Also ich weiß nicht, ich will jetzt nicht drauf rumhacken, aber mMn hast du den Text missverstanden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...