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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

[/i]Ob und wie du es per Steam aktiviert bekommst kann ich dir nicht sagen. Kann mir aber nicht vorstellen das es "einfach" ist.

Bearbeitet von Cloud
Geschrieben

woher hast du die news das es verboten ist nur auf liste b ist es gewandert und somit nur indiziert. ich kann es immer noch beim Großhändler ordern wenns beschlagnahmt wird dann ist aus und vorbei mit dem verkauf.

 

 

hier mal die liste vom November:

 

Indizierungen November 2011

Kidnapped auf A, Dead Island auf B, Mit stählerner Faust gestrichen

 

Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:

7x7-punkt2.gifListe A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt

7x7-punkt2.gifListe B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.

 

Indizierungen

 

 

DVDs

 

Kickboxer 5

Warner Home Video Germany

Liste A

 

Kidnapped - Du dachtest, du bist zuhause sicher

Universum Film

Liste A

 

Zudem wurden insgesamt 28 Pornotitel indiziert.

 

Games

 

Aliens versus Predator

Gold Edition, PC CD-ROM, (englischsprachige Version)

Electronic Arts

Liste A

 

Blade II

Xbox, US-Version

Activision Inc.

Liste A

 

Dead Island

PC DVD-ROM, EU-Version

Deep Silver

Liste B

 

Dead Island

Playstation 3, EU-Version

Deep Silver

Liste B

 

Dead Island

XBox 360, EU-Version

Deep Silver

Liste B

 

Dead Rising 2

Playstation 3, chinesische Version

Capcom Co. Ltd.

Liste B

 

F.E.A.R. 3

Playstation 3, EU-Version

Warner Bros. Interactive Entertainment

Liste A

 

Mortal Kombat

PC-Spiel, US-Version

Acclaim Entertainment Inc., Nachfolger: Warner Bros. Interactive Entertainment Inc.

Liste B

 

Rise of Nightmares

Xbox 360, EU-Version

SEGA Europe Ltd.

Liste A

Geschrieben

Quelle hab ich doch mit bei geschrieben :)

Ausserdem belegt dein Post doch meine Aussage :D

 

"7x7-punkt2.gifListe B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen."

 

Dazu dann einmal aus Wikipedia kopiert:

 

gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG

Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Liste B: (Öffentliche Liste der Trägermedien mit nach Ansicht der BPjM absolutem Verbreitungsverbot) Trägermedien, für die nach der für Gerichte allerdings unverbindlichen Ansicht der BPjM weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten

 

Klingt für mich offensichtlich :)

Geschrieben (bearbeitet)

aber es ist doch indiziert worden nicht verboten! indizierte spiele darf man erwerben, jetzt bin ich konfus, eine quelle sagt indiziert die andere verboten oder wie?

 

edit:

es ist Liste B sprich nicht verboten sondern indiziert aber kandiat zum verbot somit noch importierbar solange man 18 ist!

Bearbeitet von Caine
Geschrieben (bearbeitet)

Also:

Im Falle von Dead Island ist es ca so gelaufen:

Das Spiel kommt bei uns auf den Markt, bzw wird vorher geprüft. Dort stellt man (Prüfstelle) das dieser Titel zu krass ist für den öffentlichen Erwerb. Also kommt es auf den Index, es ist nun indiziert. Das heisst du darfst das Spiel nicht offen verkaufen oder bewerben. Es darf auch nur verkauft werden, wenn sichergestellt werden kann das der Käufer 18 ist.

 

Dann kann die Prüfstelle einen Antrag auf Verbot (Liste B"eschlachgnahmen") stellen. Dieser muss vor Gericht geprüft werden. Soweit ich das sehen kann auf der Liste, ist diesem Antrag zugestimmt worden. Das heisst dieser Titel ist strafrechtlich zu verfolgen wie oben bereits aufgezählt.

 

7x7-punkt2.gifListe B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.

 

Oder wird nach Eintragung auf Liste B (Weil A nur offizielle 18er) erst der Antrag gestellt?

Bearbeitet von Waaagh

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    • Jetzt stell Dir mal vor es wäre so erschienen wie ursprünglich geplant… der Shitstorm wäre zwar genau so gewesen, aber dafür hätte man gut 2 Jahre gespart. Nach der ersten Gameplay-Vorstellung und den Reaktionen hätte jedem mit mehr als einer Hirnzelle klar sein müssen das es eine Totgeburt wird. Jede Rettungsaktion war für die Tonne.
    • Das war in BF2042 aber schon so, da laufen die Sanis am laufenden Band an dir vorbei. 
    • Am Freitag war wieder mal neh Beta, hab diesmal aber nach einer Runde abgebrochen. 😅 Es kam wie es kommen musste, die ersten zwei Abende waren Spitze, kleine Karten und Häusekampf, alles Top.  Rush modus wie ich ihn mag.  Diesmal haben wir neh etwas größere (ich kannte sie) gespielt aber anstell von nur nem Panzer waren auch Hubschrauber und Jets dabei, da konnte ich nicht mehr weiter, ist einfach nichts für mich wen man da Andauerend beschossen wird. Kumpels von mir sagen das wäre ja geil die dan runterzuholen aber ich kann damit echt nichts anfangen. Vielleicht liegts auch daran das die Randoms einfach säcke sind, da wird nie jemand Revived und Teamplay machen die auch ungern. 😅
    • Akt II beendet, wahnsinn wie gut das Spiel ist . . . 
    • Hetz ihn mal nicht so der Arme braucht bis 2030 noch ne schon Zeit.😁🤣
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