Dying Light: Vorübergehend von der BPjM indiziert

Angesichts der expliziten Gewaltdarstellung war absehbar, dass es „Dying Light“ im Rahmen der Prüfung durch die hiesige USK schwer haben wird.

Mittlerweile wissen wir, dass die USK „Dying Light“ kein grünes Licht erteilte und eine Freigabe für den deutschen Markt verweigerte. Und so kam es, wie es kommen musste: Einer aktuellen Mitteilung des Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zufolge wurde das Zombie-Spektakel per Schnellbeschluss vorübergehend auf den Index befördert. Bei der vorübergehenden Indizierung auf Liste A geht es der BPjM in erster Linie darum, die schnelle Verbreitung von bedenklichen Medien zu verhindern.

Anschließend beginnt die finale Prüfung, die durchaus dazu führen könnte, dass „Dying Light“ auf Liste B indiziert wird. Damit wäre der Titel aus dem Hause Techland strafrechtlich bedenklich und würde unter ein komplettes Verbreitungsverbot fallen. Auf Liste A indizierte Spiele dürfen in Deutschland zwar weiterhin verkauft werden, allerdings ist es untersagt, Titel dieser Gattung öffentlich zu bewerben oder zu veräußern.

Dying Light - PS4 Screenshot 07

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12. Februar 2015 um 05:08 Uhr