PlayStation Network: Sony mit Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW konfrontiert – Guthabenverfall und weitere Probleme

Die Verbraucherzentrale NRW macht sich für die PlayStation-Nutzer in Deutschland stark, da Sony in Bezug auf das PlayStation Network einige Klauseln in den Geschäftsbedingungen verwendet, die nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Dazu gehört auch der Verfall von PSN-Guthaben nach 2 Jahren.

PlayStation Network: Sony mit Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW konfrontiert – Guthabenverfall und weitere Probleme

Sony Interactive Entertainment ist in das Fadenkreuz der Verbraucherzentrale NRW geraten. Das Unternehmen hat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Abmahnung erhalten, in der man unter anderem den Verfall von Guthaben im PlayStation Network bemängelt. Es sei demnach nicht mit dem deutschen Recht vereinbar, dass aufgeladene Geldbeträge laut den AGB  innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden müssen.

AGB nicht mit dem Gesetz vereinbar

„Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach unserer Ansicht nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam“, teilt die Verbraucherzentrale mit. Der Verfall von PSN-Guthaben wird als verbraucherfeindlich beschrieben und würde nur Sony bereichern, wenn die Kunden das Geld nicht rechtzeitig verbrauchen.

Die Verbraucherschützer kritisieren darüber hinaus noch weitere Klauseln in den AGB. Darunter auch den Punkt, laut dem Eltern pauschal dazu verpflichtet werde alle Kosten zu tragen, die ihre minderjährigen Kinder verursachen können. Im Speziellen sind davon die In-App-Käufe betroffen.

 Widerrufsrecht nicht ausreichend dargestellt

„Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten“, erklären die Verbraucherschützer.

Mit der Abmahnung wollen die Verbraucherschützer Sony dazu bringen, die beanstandeten Klauseln an das deutsche Recht anzupassen. Verweigert Sony die Anpassungen, so könnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Fall vor Gericht bringen.

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Fuck…mein 1,01€ sind bald weg!!

Die Guthaben verfallen auch nicht. Es ist nur eine Klausel um sich ab zu sichern.

Wurde man denn bisher vorher über den bevorstehenden Verfall informiert?

Zum Glück wird in Deutschland dagegen jetzt etwas unternommen, aber wer glaubt, dass das nur bei Sony so ist, täuscht sich gewaltig. Bei Microsoft verfällt die Kohle nach drei Jahren…
Und die lieben Mobilfunkanbieter hatten das ja bei Prepaidguthaben auch schon mal machen wollen, wurde nur nichts, soweit ich weiß…

Na toll, also werde ich demnächst nicht im Playstation Network automatisch angemeldet und muss erstmal 3 Stunden die neuen AGBs ausführlich durchlesen und bestätigen, um angemeldet zu werden.

Ansonsten gute und verständliche Veränderungen, auch wenn diese nicht praxisnah sind, denn die Sache mit dem Widerrufsrecht klärt jeder gesunde Menschenverstand sofort, ohne irgendeinen Absatz in den AGBs nur ansatzweise gelesen zu haben und die Sache mit dem Guthaben sollte wirklich verändert werden, aber in der Praxis wird eh fast monatlich das Guthaben für die regelmäßigen Angebote und unter 10 Euro Sales und Preorder Aktionen schneller verbraucht, als man es wieder aufladen kann und will, aber nach einem zweijährigen Koma und PSN Abstinenz könnte es doch mal greifen.

Ich denke da gibs kaum jemand der sein gut haben in 2 jahren nicht nutzt.

Shaft, ok verstehe. Danke!

@Lass Miranda

„Für mich persönlich ist das nicht begreifbar, warum Guthaben verfällt. “

der grund ist relativ simpel: wenn zu viele leute beträge da parken, dann kommt ne große summe zustande, die durch die bilanz durchgeschleppt werden muß, die in irgendwelchen jahresberichten als nicht realisierter gewinn ausgewiesen werden muß und so weiter. da ist es einfacher, sich die beträge einfach nach 2 jahren unter den nagel zu reissen.

Tja. Am Ende zählen aber die User drauf den in der Hierarchie steht der Kunde immer noch ganz unten . „Augen Wisch wisch“

Gutes Ding, da wird Sony wohl oder übel mitmachen müssen. Ist ja auch nicht zu viel verlangt, Guthaben behalten zu dürfen und Hinweise auf den Verlust des Widerrufsrechts zu verfassen und/oder einzublenden.

Find ich sehr gut. Werden einige hier wohl für erfunden halten weil Sony 😉

Für mich persönlich ist das nicht begreifbar, warum Guthaben verfällt. Man hat sich dieses mit und durch Geld finanziert. 50 Euro sind jetzt 50 Euro, auch nach 2 Jahren noch, den „Wert“ des Geldes nicht einbezogen.

Sprich, heute kosten die neuen Spiele 69,99 € genauso wie vor fünf Jahren.

Sehr gut