PlayStation Network: Sony mit Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW konfrontiert – Guthabenverfall und weitere Probleme

Die Verbraucherzentrale NRW macht sich für die PlayStation-Nutzer in Deutschland stark, da Sony in Bezug auf das PlayStation Network einige Klauseln in den Geschäftsbedingungen verwendet, die nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Dazu gehört auch der Verfall von PSN-Guthaben nach 2 Jahren.

PlayStation Network: Sony mit Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW konfrontiert – Guthabenverfall und weitere Probleme

Sony Interactive Entertainment ist in das Fadenkreuz der Verbraucherzentrale NRW geraten. Das Unternehmen hat von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Abmahnung erhalten, in der man unter anderem den Verfall von Guthaben im PlayStation Network bemängelt. Es sei demnach nicht mit dem deutschen Recht vereinbar, dass aufgeladene Geldbeträge laut den AGB  innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden müssen.

AGB nicht mit dem Gesetz vereinbar

„Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach unserer Ansicht nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam“, teilt die Verbraucherzentrale mit. Der Verfall von PSN-Guthaben wird als verbraucherfeindlich beschrieben und würde nur Sony bereichern, wenn die Kunden das Geld nicht rechtzeitig verbrauchen.

Die Verbraucherschützer kritisieren darüber hinaus noch weitere Klauseln in den AGB. Darunter auch den Punkt, laut dem Eltern pauschal dazu verpflichtet werde alle Kosten zu tragen, die ihre minderjährigen Kinder verursachen können. Im Speziellen sind davon die In-App-Käufe betroffen.

 Widerrufsrecht nicht ausreichend dargestellt

„Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten“, erklären die Verbraucherschützer.

Mit der Abmahnung wollen die Verbraucherschützer Sony dazu bringen, die beanstandeten Klauseln an das deutsche Recht anzupassen. Verweigert Sony die Anpassungen, so könnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Fall vor Gericht bringen.

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