Nachdem Lootboxen in den vergangenen Jahren hitzig diskutiert und auch von der Justiz überprüft wurden, gibt es ein weiteres Urteil. Das Bezirksgericht im österreichischen Hermagor hat Sony zur Rückerstattung von Zahlungen für „FIFA“-Packs verurteilt.
Die entsprechende Musterklage wurde vor zwei Jahren von der Salburg Rechtsanwalts GmbH in Kooperation mit dem Prozessfinanzierer Padronus eingereicht. Dabei ging es um die Rückerstattung von 338,26 Euro, die ein Kunde für den Erhalt von „FIFA“-Packs aufwendete.
Verträge sind laut erster Instanz nichtig
Das Bezirksgericht Hermagor kam Ende Februar zu dem Schluss, dass die Packs „als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren“ sind, da das inhaltliche Ergebnis der angebotenen „FIFA“-Packs vom Zufall abhängig ist. Da Sony jedoch keine Glücksspiel-Konzession besitzt, sind die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge laut Urteil nichtig und er kann die geleisteten Zahlungen zurückfordern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl zum vorläufigen Erfolg: „Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen.“
15 Milliarden Dollar für Lootboxen
Der heutigen Pressemeldung zufolge wurden allein 2020 weltweit 15 Milliarden Dollar mit Lootboxen umgesetzt. Sollte sich die Rechtsprechung zur Rückforderbarkeit der Zahlungen durchsetzen, wäre es für die Publisher ein enormer Schlag samt einer Einschränkung künftiger Einnahmen. Im Fall der „FIFA“-Packs ist es letztendlich Electronic Arts, auch wenn Sony als Verkäufer verklagt wurde.
Auch heißt es, dass sich Sony bei der Inszenierung des Kaufprozesses „stark an herkömmlichen Glücksspielen“ orientiere. So werde bei der Untermalung mit „audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopaminaustoß bei vorwiegend männlichen Jugendlichen zu triggern“. An dieser Stelle sollte allerdings eher Electronic Arts in die Pflicht genommen werden.
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Letztendlich sollen die Anfragen von Lootbox-Käufern bei den Anwälten in den letzten Monaten im vierstelligen Bereich liegen und im Schnitt Ansprüche von etwa 800 Euro abdecken. Mit 85.000 Euro sei sogar ein Extremfall dabei.
Und man zeigt sich optimistisch: „Für die Subsumtion unter Glücksspiel reicht es nach dem Gesetz aus, wenn ein Kauf für etwas getätigt wird, dessen Ergebnis erstens vorwiegend vom Zufall abhängt und zweitens einen wirtschaftlichen Gegenwert hat. Das Gericht hat uns Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist“, so Eibl weiter.