Der französische Publisher Ubisoft hat gegen Electronic Arts nun rechtliche Schritte eingeleitet. Denn so soll der Name des Entwicklerstudios Ghost Games für Verwechselungen mit der „Ghost Recon“-Reihe sorgen können. Zudem plane Electronic Arts den Begriff „Ghost“ im Videospielsektor rechtlich schützen zu lassen, weshalb Ubisoft nun die Anwälte eingeschaltet hat.
So fordert Ubisoft in einem Einspruchsschreiben beim United States Patent and Trademark Office eine Ablehnung der Registrierungsanträge von Electronic Arts. Bis zum 9. März 2016 kann Electronic Arts auf den Widerspruch reagieren. Wenn man keine Einigung findet, wird die Sache ab dem 8. April 2016 vor Gericht geklärt.
Den Namen Ghost Games nutzt Electronic Arts bereits seit 2011. Ubisoft reagierte jedoch erst im vergangenen Jahr mit einem Einspruch. Ein aktuelles Schreiben von Ubisoft weist zudem daraufhin, dass „Ghost Recon“-Spiele bereits seit 2001 veröffentlicht werden. Man möchte einer Verwechselung unbedingt vorbeugen.
Quelle: VG247
Schwierig wird es dann, wenn sich irgendwann einer die Rechte an dem Begriff „Videogame“ sichert ^^
wie bescheuert 😀
WHO THE FUCK IS UBISOFT?
freu mich auf das Spiel….mehr als auf division
Nicht dass noch jemand ein Game mit einer Firma verwechselt und anstatt das Spiel Ghost Recon plötzlich den Entwickler Ghost Games zu Hause hat.
Wär natürlich ziemlich scheisse, da das Laufwerk der aktuellen Konsolen nicht gross genug für die ganze Developer-Belegschaft ist.
Vielleicht wird das ja ein Feature der nächsten Konsolengeneration, dass wir nicht ein Game einlegen, sondern gleich die Entwickler in die Konsole schieben 😀