Nick Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 hallo leute ich wollte fragen wie ich meine eltern dazu bringen kann mir ne ps3 zu kaufen dass geld hab ich ja schon hat da jemand ne idee wie ich meine eltern dazu überreden kann ??? MfG
Gotaria Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 wenn es von deinem eigenen geld ist, ist das doch ganz leicht einfach kaufen das zurück geben wenn kein problem da ist macht ne menge arbeit und machen die auch nicht immer also hast du sie ja dann volklich ;)
RedQueen Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 Hm, man beachte bitte den sogenannten "Taschengeldparagraph". Wie alt bist du denn?
Gast m4d-maNu Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 Gotaria dir ist schon klar, wenn seine Eltern es nicht wollen und er noch nicht in einen Geschäftfähigen alter ist das die Eltern die Konsole ganz einfach zurück geben können. Weis nicht ab wieviel Jahren man erst über dieses alter hinaus ist mit 21 ist man Vollgeschäftfähig und kann dann alles selber machen, aber davor ist es irgendwie gestaffelt Das einfachste ist du fragst warum sie nicht wollen das du eine PS3 bekommst und wenn du dann weist warum sie es nicht wollen suchst du fleißig Gegen Argumente ein, aber nicht mein freund der xyz hat auch eine. edit:/ 50€ das ist nicht viel, wie alt bist du dann? greez m4d-maNu PS Ich bin ein verfechter das kein unter 16 Jahre altes kind eine eigene PS3 haben sollte. Mit Benutzen die von großen Bruder oder den Eltern ja aber keine Eigene. Grund ist ganz einfach, ich bin ein Jugendverantwortlich in einer Pfarrei und die Kinder kommen sehr oft zu mir da Ihr PC nicht geht oder andere Elektronische sachen. Wenn ich dann frage was sie denn gemacht haben, kommt sehr oft raus das sie nicht aufpassen was sie machen und die Geräte nicht sach gemäss behandeln. Mit viel Glück hab ich Ihre PC wieder hin bekommen denn welche waren echt an der Grenze das ich mich überhaupt gefragt habe wie kann da etwas Marmeladenartiges hinkommen???
Nick Geschrieben 8. Juli 2009 Autor Geschrieben 8. Juli 2009 ja bei mir ist dass nicht so einfach weil ich im mediamarkt nur sachen bis 50 € kaufen darf:ohjeh:
Gotaria Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 man muss soweit ich weiß 16 sein. dann dürfte es keine probleme geben sie zu bekommen. davor zählt der taschengeldparagraph und die max. summe dafür liegt glaube bei 500 euro. 1
Gotaria Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 das nicht viel das ist ja icht mal nen spiel.
RedQueen Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 Sooo, da mußte ich doch glatt mal das BGB raussuchen: Uneingeschränkt geschäftsfähig ist man mit der Volljährigkeit, und die beginnt meines Wissens nach immer noch mit 18 Jahren. Zwischen 7 und 17 Jahren ist man eingeschränkt geschäftsfähig. Davor (0-6 Jahre) geschäftsunfähig.
Gast m4d-maNu Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 (bearbeitet) 500€ halte ich für zu viel, ich denke 100€ wäre realistischer. Aber ich weis es nicht genau und auf die Schnelle finde ich auch nichts bei Google. Ansich ist eines aber Fakt, wenn ich später meinen Kind verbiete ein Spielkonsole zu kaufen und es macht es trotzdem kann es Gift drauf nehmen das es von mir kein Taschengeld mehr bekommt bzw. wenn es Geld will muss er dann ab 14 Jahren Anfangen zu Joben und vorher mit in Haushalt helfen um Entlohnt zu werden. Die Konsole selbst würde ich dann zurückbringen und das Geld würde auf sein Sparkonto kommen wo er erst mit 18 ran kommt. edit: ich glaube das man Bestimmte Verträge erst mit 21 Abschließen kann, denn in Deutschland ist man ab 18 ja Volljährig und Vollgeschäftjähig erst ab 21.... das meine ich irgendwo man gelesen zuhaben, aber vielleicht hat sich da auch schon wieder was geändert Bearbeitet 8. Juli 2009 von m4d-maNu
energie1989 Geschrieben 8. Juli 2009 Geschrieben 8. Juli 2009 man muss soweit ich weiß 16 sein. dann dürfte es keine probleme geben sie zu bekommen. davor zählt der taschengeldparagraph und die max. summe dafür liegt glaube bei 500 euro. 0-7 Jahre - geschäftsunfähig 7-18 - beschränkt geschäftsfähig ab 18 - voll geschäftsfähig Der Taschengeldparagraph gilt in der beschränkt geschäftsfähigen Phase und ist etwas kompliziert, da es keine Vorgaben gibt, bis was für einen Betrag der gilt.
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