Hei_ko Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Schaut mal einer an leute. Was sagt ihr dazu?? Von der Leyen: Indizierte Spiele im Ausland bestellen ist legal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
TFX Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Hm, war das jemals anders? Es ist doch auch legal sie in Deutschland zu kaufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Hei_ko Geschrieben 15. Juli 2009 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 sie sagt doch auf dem index...sind das nicht die spiele die bei uns verboten sind Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
»MagicWashroom« Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 sie sagt doch auf dem index...sind das nicht die spiele die bei uns verboten sind werbung und offener verkauf der spiele ist verboten,unter dem ladentisch dürfen läden aber solche spiele verkaufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
IronMedic Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Die Frau und das "Zensur-System" bei Filme und Spielen sind mir ein Rätsel... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Schattenläufer Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Verboten ist hier erstmal gar nichts.... Indiziert und beschlagnahmt ist nicht unumgehbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Tuenn76 Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Verboten ist hier erstmal gar nichts.... Indiziert und beschlagnahmt ist nicht unumgehbar. Bei dem von mir rot markierten in deiner Aussage gibt es Ausnahmen. Zwar nicht viele aber es gibt sie. Bei indiziert gebe ich dir Recht. Die originale Version von return to Castle Wolfenstein darf laut Gesetz keiner besitzen. Genauso wie die beschlagnahmte Version von The Darkness. Ebenso wie ein gewisses Buch von nem öster. Psycho. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
»MagicWashroom« Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 (bearbeitet) Verboten ist hier erstmal gar nichts.... Indiziert und beschlagnahmt ist nicht unumgehbar. und warum verleiht meine videothek keine spiele die auf liste b sind? (saints row2) ganz einfach sie würden sich strafbar machen. Bearbeitet 15. Juli 2009 von »MagicWashroom« Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Inno Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Die originale Version von return to Castle Wolfenstein darf laut Gesetz keiner besitzen. Ups............... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
IronMedic Geschrieben 15. Juli 2009 Teilen Geschrieben 15. Juli 2009 Bei dem von mir rot markierten in deiner Aussage gibt es Ausnahmen. Zwar nicht viele aber es gibt sie. Bei indiziert gebe ich dir Recht. Die originale Version von return to Castle Wolfenstein darf laut Gesetz keiner besitzen. Genauso wie die beschlagnahmte Version von The Darkness. Ebenso wie ein gewisses Buch von nem öster. Psycho. Was mich wundert ist, dass z.B. in Österreich das Spiel Wolfenstein komplett Uncut erscheint. Die Tatsache is mir sehr suspekt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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