GTA 5: Rechtsstreit mit Lindsay Lohan wird fortgesetzt

Der Rechtsstreit zwischen der Schauspielereien Lindsay Lohan und den Machern von „Grand Theft Auto V“ wird fortgesetzt, wie eine Richterin jetzt mit einem neuen Urteil bestätigte. Lohan reichte bereits 2014 Klage gegen Rockstar beziehungsweise “GTA 5″ ein, da die Entwickler von Rockstar ihr Ebenbild für das Spiel verwendet haben sollen, ohne die Schauspielerin und Sängerin um Erlaubnis gefragt zu haben.

Die Schauspielerin behauptet, dass sie als offensichtliches Vorbild für den weiblichen Spielcharakter „Lacey Jonas“ hergehalten haben soll, in der Lohan laut eigener Aussage unmissverständlich wiederzuerkennen ist. Die „GTA V-Macher und der Publisher Take-Two Interactive sind jedoch nach wie vor der Ansicht, dass Lohan das Gerichtsverfahren lediglich aus Publicity-Gründen begonnen hat.

Die Richterin Joan Kennedy vom New York Supreme Court urteilte nun, dass der Fall weiterverfolgt wird. Weitere Details zum Urteil und dem Rechtsstreit findet ihr hier.

Nachdem bekannt wurde, dass der Rechtsstreit nach dem neusten Urteil nicht fallengelassen wird, äußerte sich auch der „GTA V“-Darsteller Ned Luke (Darsteller von Michael de Santa) auf Twitter mit einem Bild, das eine Kuh aus „GTA 5“ zeigt. Dazu schreibt er, dass es „etwas weit hergeholt ist, aber vielleicht gibt es eine Ähnlichkeit“, begleitet vom Hashtag #LindsayIsNuts (auf Deutsch: Lindsay ist verrückt).

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Kommentare

Keisulution

Keisulution

15. März 2016 um 13:51 Uhr
Gangsta_WTF

Gangsta_WTF

15. März 2016 um 15:04 Uhr
Krawallier

Krawallier

15. März 2016 um 17:13 Uhr