PS5: Patent von Sony deutet auf eine Abwärtskompatibilität hin

In den letzten Monaten wurde immer wieder spekuliert, dass die PS5 mit einer Unterstützung der Abwärtskompatibilität versehen werden könnte. Untermauert werden die Gerüchte von einem aktuellen Patent, das Sony beim japanischen Patent- und Markenamt einreichte.

PS5: Patent von Sony deutet auf eine Abwärtskompatibilität hin

Wer Lust auf Spekulationen zur neuen Konsolen-Generation haben sollte, kommt am heutigen Freitag sicherlich voll und ganz auf seine Kosten.

So erreichte uns im Laufe des Vormittags bereits ein Statement von John Linneman, einem Editor von Digital Foundry. Laut dem Technik-Experten sei auf der PlayStation 5 definitiv mit einer Unterstützung der Abwärtskompatibilität zu rechnen. Für weitere Spekulationen in diese Richtung sorgt aktuell ein Patent, das Sony beim japanischen Patent- und Markenamt einreichte.

PS5 mit Abwärtskompatibilität?

Das besagte Patent beschreibt ein Verfahren, mit dem von einem Gerät beziehungsweise System überprüft werden kann, ob es sich bei einer ausgeführten Anwendung um eine ältere Software handelt, die für eine alte Konsole entwickelt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein wird, wird die korrekte CPU-ID übermittelt.

Zum Thema: PS5: Experten rechnen mit der Unterstützung der Abwärtskompatibilität – Offizielle Domain registriert? (Update)

Handelt es sich jedoch in der Tat um eine ältere Software für eine alte Plattform, dann wird in dem Fall eine falsche CPU-ID übermittelt. Dadurch wird es dem zugrunde liegenden Prozessor ermöglicht, sich als derjenige auszugeben, der auf der alten Konsole verwendet wurde. Sollte das Verfahren auf der PS5 zum Einsatz kommen, wäre dies die PS4.

Als Erfinder der Technologie wurde niemand geringeres als Mark Cerny, der kreative Kopf hinter der PS4-Architektur genannt, der wohl auch maßgeblich am Konzept der PS5 beteiligt sein dürfte. Bis eine offizielle Bestätigung vorliegt, sollten die aktuellen um die mögliche Abwärtskompatibilität der PS5 jedoch mit der nötigen Vorsicht genossen werden.

Quelle: Japanisches Patentamt

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