Japan: Mutmaßlicher Switch-Modder landet im Gefängnis - Vorwürfe im Detail

In Japan muss sich Fumihiro Otobe, ein 58-jähriger Mitarbeiter einer Transportfirma aufgrund eines Verstoßes gegen das japanische Markenschutzgesetz verantworten. Doch was haben Nintendo und die Switch damit zu tun?

Japan: Mutmaßlicher Switch-Modder landet im Gefängnis – Vorwürfe im Detail

In den letzten Jahren machte Nintendo immer wieder deutlich, dass die Rechtsabteilung des Unternehmens keinen Spaß versteht, wenn es um Leaks oder Raubkopien geht.

Dies bekam zuletzt beispielsweise der Streamer „EveryGameGuru“ zu spüren, der Switch-Titel vor ihrem Release streamte. Nachdem es „EveryGameGuru“ auf eine offene Konfrontation mit Nintendo ankommen ließ, sah er sich plötzlich mit einer drohenden Millionenklage konfrontiert.

Im aktuellen Fall traf es den 58-jährigen Japaner Fumihiro Otobe, der japanischen Medien zufolge kürzlich von der Polizei der Präfektur Kochi festgenommen wurde. Eine Verhaftung, die im Zusammenhang mit möglichen Raubkopien erfolgte.

Was wird dem Japaner vorgeworfen?

Wie die Medien berichten, soll Otobe in Kochi gemoddete Switch-Konsolen verkauft haben, die es den Nutzern ermöglichen, Raubkopien abzuspielen. Um dies zu erreichen, habe er die Platine der Switch entsprechend modifiziert.

Laut den Medien verkaufte der 58-jährige die raubkopiefähigen Systeme zum Preis von 28.000 Yen. Umgerechnet entspricht dies etwa 175 Euro.



Weiter wird Otobe vorgeworfen, es bei den manipulierten Switch-Konsolen nicht belassen zu haben. Darüber hinaus soll er 27 Raubkopien angeboten haben. Den Berichten aus Japan zufolge räumte der 58-jährige die Vorwürfe kurz nach seiner Verhaftung ein und gestand, dass er in der Tat manipulierte Switch-Systeme und Raukopien in Umlauf brachte.

Unklar ist, ob Nintendo bei der Verhaftung von Otobe eine Rolle spielte oder ob die zuständige Polizei von sich aus wegen des Verstoßes gegen das japanische Markengesetz ermittelte.

Das sagt das japanische Markenschutzgesetz

In dem besagten Gesetz heißt es: „Der Zweck dieses Gesetzes besteht darin, durch den Schutz von Markenzeichen den Ruf der Unternehmen von Personen, die Markenzeichen verwenden, aufrechtzuerhalten und dadurch zur Entwicklung der Branche und zum Schutz der Interessen der Verbraucher beizutragen.“

Offen ist aktuell noch, mit welcher Strafe der Mitarbeiter einer Transportfirma zu rechnen hat.



In seinem Geständnis wies Otobe darauf hin, dass es ihm nicht darum ging, mit den manipulierten Switch-Systemen Geld zu verdienen. Stattdessen begründete er seine Motivation wie folgt: „Mich hat interessiert, ob die Leute mich toll finden würden, wenn ich modifizierte Maschinen verkaufe.“

Strafmildernd könnte sich auswirken, dass Otobe bislang nicht mit Verstößen gegen das Markenschutzgesetz in Erscheinung trat und auch sonst nicht mit dem Gesetz in Konflikt geriet.

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@Evermore
Bei „gestohlener“ Software sehe ich das tatsächlich anders. Ein illegal verkauftes Exemplar bedeutet nicht zwingend, dass ohne diesen Umstand auch tatsächlich ein legaler Verkauf passiert wäre. Ein tatsächlicher finanzieller Schaden ist damit nicht beweisbar.

@RegM1 Gaias Kommentar las sich für mich eher so, als bezog er sich rein auf den „Diebstahl geistigen Eigentums“ Part.

RegM1
Ja das natürlich schon

@Gaia81
Das hier ist auch kein Grenzfall, wer etwas in Umlauf bringt und dann sogar noch Geld damit verdient, muss mit Konsequenzen rechnen.

Sein „trauriger“ Grund ist dabei nicht entscheidend.

Da ist Nintendo diesmal nicht besonders streng, sondern so wie es sein sollte.

Und seine Absichten, warum er das gemacht hat… Erinnert mich an die Leute, die in der 5. Klasse mit dem Cheatmodul anderen Leuten Pokémon ercheatet haben, um „cooler“ zu sein. Ziemlich unreife Absicht. Auch wenn Geldgier natürlich auch nicht besser gewesen wäre.

Als wenn du damals nie eine gebrannte DVD oder Musik CD hattest 😉 über andere geurteilt ist schnell

Selbst Schuld. Diebstahl geistigen Eigentums ist halt kein Kavaliersdelikt. Zudem kann man den Verkauf von gestohlener Software auch als Hehlerei bezeichnen.