Ubisoft: Nach möglicher 92-Millionen-Euro-Datenschutzklage - Publisher leitet Untersuchung ein

Wegen des Online-Zwangs in Einzelspieler-Titeln wie „Far Cry Primal“ droht Ubisoft eine mögliche Geldstrafe. Nun hat der französische Publisher angekündigt, eine entsprechende Untersuchung einzuleiten.

Ubisoft: Nach möglicher 92-Millionen-Euro-Datenschutzklage – Publisher leitet Untersuchung ein

Wie wir bereits in der vergangenen Woche berichtet haben, sieht sich Ubisoft einer Datenschutzklage gegenüber. Die gemeinnützige Datenschutzorganisation NOYB („None Of Your Business“) hat diese beim österreichischen Datenschutzbeauftragten eingereicht. Hintergrund ist ein mutmaßlicher Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Im Detail geht es um die Praxis, dass Spieler – in diesem Fall bei Einzelspieler-Titeln wie „Far Cry Primal“ – zu einer Online-Verbindung und Datenweitergabe verpflichtet werden. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, droht Ubisoft eine Geldstrafe von bis zu 92 Millionen Euro. Jetzt hat sich Ubisoft erstmalig zu den Vorwürfen geäußert.

Prüfung angekündigt: Ubisoft äußert sich zu Online-Zwang und Datenerfassung

Wie Ubisoft jetzt in einer Stellungnahme gegenüber den Kollegen von Eurogamer erklärt hat, werde man die rechtliche Beschwerde bezüglich des Online-Zwangs und der damit verbundenen Datenerfassung beim Spielen von Einzelspieler-Titeln überprüfen. „Wir sind uns der Beschwerde bewusst und prüfen sie“, so ein Sprecher des Unternehmens. „Ubisoft verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Spieler auf unseren Websites und in unseren Spielen zu schützen.“

Weiter heißt es: „Bei Spielen, die Offline-Modi unterstützen, ist eine Internetverbindung lediglich beim erstmaligen Start erforderlich – um den Kauf zu validieren und das Spiel mit dem Konto des Spielers zu verknüpfen. Die Spieler behalten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten über unser dediziertes Datenschutz-Center. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Transparenz zu gewährleisten und unserer Community klare, leicht zugängliche Datenschutz-Tools zur Verfügung zu stellen.“

Der Auslöser: Datenanfrage und NOYBs Vorwurf der „geheimen Datensammlung“

Die Datenschutzklage wurde durch den Fall eines „Far Cry Primal“-Spielers ausgelöst, der Auskunft über seine gespeicherten Daten forderte. NOYB bemängelte, dass während einer etwa zehnminütigen Spielsitzung via Steam 150 Verbindungen zu externen Servern aufgebaut wurden – laut der Organisation ein Fall von „geheimer Datensammlung“.

Ubisoft argumentierte gegenüber dem betroffenen Nutzer, dass die Online-Verbindung beim Start notwendig sei, um den Besitz des Spiels zu verifizieren, selbst bei Titeln, die über Plattformen wie Steam erworben wurden. NOYB hält diese zusätzliche Verifizierung über ein Ubisoft-Konto für unnötig und beruft sich auf die DSGVO der EU.

Diese besagt, dass personenbezogene Daten nur erhoben werden dürfen, wenn dies „erforderlich“ ist – andernfalls liege eine „rechtswidrige“ Verarbeitung vor. Besonders die Tatsache, dass selbst der Offline-Modus über Ubisoft Connect eine einmalige Internetverbindung erfordert, kritisiert NOYB scharf. Ubisoft entgegnet, dass die Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie diesen Vorgang decke.



Der Ausgang dieses Falls bleibt letztlich abzuwarten. NOYB-Gründer Max Schrems hat bereits mehrere Datenschutzverfahren erfolgreich geführt. Sollte er gegen Ubisoft gewinnen, könnte dies einen Präzedenzfall schaffen, der nicht nur für das französische Unternehmen, sondern auch für andere Publisher weitreichende Folgen hätte.

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@naughtydog
Du bist klug und gut informiert, daher funktioniert Werbung bei dir generell schlecht, das ist aber auch alles einkalkuliert.
Insgesamt verdient z.B. Alphabet (Google) damit pro Quartal etliche Milliarden und auch die Werbetreibenden würden das Geld nicht ausgeben, wenn es nicht zu hohen Umsätzen führen würde.

Allerdings ist die Werbung auch an dir nicht verschwendet, wenn du sie siehst, erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit diverser weiterer Effekte (Bekanntheit der Marke z.B.).

Bei stark personalisierter Werbung kommt es teilweise sogar bei Leuten wie uns zu Conversions (also Klicks/Käufen/Registrierungen).

@RegM1
Ich finde das immer total skurril. Mich triggert Werbung überhaupt nicht. Kaufe nur das, was ich wirklich brauche und bin dabei extrem pragmatisch. Meine Daten sind für Werbezwecke vollkommen nutzlos.

Prinzipiell immer eine gute Sache, die Datensammlung in allen Bereichen geht mittlerweile viel zu weit, ist aber auch nicht verwunderlich, wenn man sich anschaut, wie wertvoll diese Daten sind.

Und die Auswertung ist sehr weit automatisiert, mit solchen Praktiken, wie z.B. Screenshots der Aktivitäten machen (siehe Microsoft Recall), können Unternehmen dann noch besser Geld verdienen 😉

Damit sage ich nicht, dass Ubisoft schuldig ist, aber eine Klärung schadet uns als Verbrauchern nie.

Oder war das „schön in der EU“ nicht ironisch gemeint?!

@Cerberus755
Du kritisierst tatsächlich einen der wenigen Aspekte der EU-Gesetzgebung, die gut für uns Bürger sind?

Eine Klage ist erst einmal nur dazu da, einen justiziablen Sachverhalt gerichtlich beurteilen zu lassen.

Daran ist nichts Verwerfliches zu finden.

Im Detail dieser Klage:

Mein „innerer Richter“ sagt mir, dass sie Erfolg haben könnte. Und ehrlicherweise würde ich einen für den Kläger erfolgreichen Ausgang auch begrüßen.

Denn: „Besonders die Tatsache, dass selbst der Offline-Modus über Ubisoft Connect eine einmalige Internetverbindung erfordert, kritisiert NOYB scharf.“

Hier bin ich voll dabei.

Das Publisher möglichst alles nur noch an Accounts knüpfen wollen, leuchtet mir monetär gesehen natürlich ein.

Hach, schön in der EU. Joa, kann man mal klagen. Liebe Grüße – der Verbraucher.