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PS3 DVD & Game Leser blockiert


Frankie

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@Modkiller,

Du hast absolut keinen Grund unhöflich zu werden. Du hast den einen Weg empfohlen und Deine Gründe dargelegt; ich habe den anderen Weg empfohlen und meine Gründe dargelegt. Jeder wird sich selbst entscheiden können, was für ihn besser und angemessener ist.

 

Fakt ist nun mal, dass man beim direkten Einschicken seine Gewährleistungsrechte verliert und sich gegen zu lange Wartezeiten überhaupt nicht wirksam schützen kann; dass man aber in der Regel bei langer Dauer eine Entschädigung in Form von Spielen oder Controllern erhält (wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass man beim Einschicken über den Händler keine Entschädigung von der TVS bekommt. Die TVS hat da überhaupt keine festen Richtlinien).

 

Ist eben eine Abwägungsfrage, die jeder für sich entscheiden muss. Aber warum gleich unhöflich werden?

 

viele Grüße

ulpian

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@Modkiller,

Du hast absolut keinen Grund unhöflich zu werden. Du hast den einen Weg empfohlen und Deine Gründe dargelegt; ich habe den anderen Weg empfohlen und meine Gründe dargelegt. Jeder wird sich selbst entscheiden können, was für ihn besser und angemessener ist.

 

Fakt ist nun mal, dass man beim direkten Einschicken seine Gewährleistungsrechte verliert und sich gegen zu lange Wartezeiten überhaupt nicht wirksam schützen kann; dass man aber in der Regel bei langer Dauer eine Entschädigung in Form von Spielen oder Controllern erhält (wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass man beim Einschicken über den Händler keine Entschädigung von der TVS bekommt. Die TVS hat da überhaupt keine festen Richtlinien).

 

Ist eben eine Abwägungsfrage, die jeder für sich entscheiden muss. Aber warum gleich unhöflich werden?

 

viele Grüße

ulpian

 

sei ma nicht so schnell beleidigt und man kann sehr wohl auch was gegen die lange wartezeit tun. also du kannst bei einer unverschämt langen wartezeit, sagen wir mal 6wochen nen anwalt einschalten, was aber keiner macht, da man sich, wenn man sich bissl kümmert entschädigung bekommt. außerdem was bitte machen denn die händler anders? die vertrösten dich auch nur und du bekmmst keine entschädigung, ich habe viele solcher fälle nunmal begleitet!!!

 

gruß adi

 

P.S. Adi = Modkiller^^

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sei ma nicht so schnell beleidigt und man kann sehr wohl auch was gegen die lange wartezeit tun. also du kannst bei einer unverschämt langen wartezeit, sagen wir mal 6wochen nen anwalt einschalten, was aber keiner macht, da man sich, wenn man sich bissl kümmert entschädigung bekommt. außerdem was bitte machen denn die händler anders? die vertrösten dich auch nur und du bekmmst keine entschädigung, ich habe viele solcher fälle nunmal begleitet!!!

 

gruß adi

 

P.S. Adi = Modkiller^^

 

Hallo @Modkiller,

bin nicht beleidigt, sondern an einer entspannten und für alle Beteiligten aufklärenden Diskussion interessiert, die nicht in persönliche Polemik ausartet. :good:

 

Gegen den Hersteller vorzugehen ist weitaus schwieriger. Man könnte zwar unter den Voraussetzungen des § 286 BGB, nach einer zu langen Wartezeit und einer Mahnung evtl. ein Übergangsgerät mieten und die Mietkosten vom Hersteller verlangen. Bei direktem Einschicken an den Hersteller (bzw. an die TVS) kann man aber nicht zurücktreten und Geld zurückfordern.

 

Das ist beim Händler ohne weiteres möglich, wenn man ihm eine angemessene Frist setzt. Die Gerichte haben bisher auch bei sehr schwerwiegenderen Defekten kaum eine Frist mehr als 4 Wochen gefordert. Um ganz sicher zu gehen, kann man nochmal eine Woche darauf legen. Und dann kann man zurücktreten und den Kaufpreis zurückerhalten.

 

Die TVS hat überhaupt keine festen Richtlinien, was Entschädigungen angeht. Ohnehin ist die TVS dazu nicht verpflichtet, sondern tut dies, um die Kunden, die lange warten mussten, zu beschwichtigen. Und daher kann man von der TVS auch dann eine Entschädigung "fordern", wenn man die Konsole beim Händler abgegeben hat.

 

Du betonst jetzt zum zweiten mal, dass Du sehr viele Fälle in der Praxis begleitet hast. Verstehe nicht warum Du das so stark betonst, weil ich erstens das nicht abgestritten habe, und zweitens auch deinen übrigen Aussagen nicht widersprochen habe. Vielmehr habe ich lediglich die andere Seite aufgezeigt und zu verstehen gegeben, dass es eine Abwägungsfrage ist.

 

Vor allem muss man (allein schon aus einem Verantwortungsbewusstsein heraus) den Ratsuchenden mitteilen, dass sie beim direkten Einschicken zur TVS ihre zweijährigen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler verlieren.

 

mfG

ulpian

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