Zum Inhalt springen

Zoll Problem (UK Bestellung )


Empfohlene Beiträge

  • Antworten 63
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

dass jedoch z.B. im Rahmen einer Zollkontrolle sich zunächst eine Verdachtslage ergibt, die möglicherwiese zu einer Durchsuchung führen kann.
Und genau das passiert, wenn der Zoll ein solches Spiel sichtet. Der Hintergrund der Person wird durchleuchtet und sollte er nicht der rechten Szene angehören und noch andere NS-Propaganda besitzen, wird ihm auch keine Strafe drohen. Der Zoll wird das Spiel aber auch nicht herausgeben. Dazu müsste der Importeur einen Antrag auf Herausgabe stellen, weil es durch die NS-Symbolik immer noch gegen geltendes Recht verstößt. Diese Herausgabe wird nur kein Richter beschließen, da dann Tür und Tor für diese Spiele offen wäre.

 

Ich lasse mich gerne eines bessern belehren, dann aber mit schlagkräftigen Fakten. Solange sehe ich meine These dieser Rechtslage als gegeben an.

 

EDTI:

@Black-Eagle:

Es geht nicht um Besitz, sondern um den Zoll und wie der sich verhält, sollte ihm ein Spiel mit NS-Symbolik wie z. B. CoD:WaW in die Hände fallen. Ich habe auch "Mein Kampf" zuhause und "Return to Castle Wolfenstein" (UK-Version). Nur würde ich beides nicht aus der Hand geben.

Bearbeitet von VV6
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

??? Was meinst Du jetzt?

 

?

 

Wegen Import etc. pp. usw.

 

Wenn es wirklich mal zu einer Durchsuchung kommen sollte und die bei dir nicht gerade Hakenkreuzflaggen, Totschläger (z.B. Teleskopschlagstock) und sonstiges rechtswiedriges Material finden werden die dir einen schönen Tag wünschen und das war es. ^^

 

Die Leute vom Verfassungsschutz haben da schon anderes zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und genau das passiert, wenn der Zoll ein solches Spiel sichtet. Der Hintergrund der Person wird durchleuchtet und sollte er nicht der rechten Szene angehören und noch andere NS-Propaganda besitzen, wird ihm auch keine Strafe drohen. Der Zoll wird das Spiel aber auch nicht herausgeben. Dazu müsste der Importeur einen Antrag auf Herausgabe stellen, weil es durch die NS-Symbolik immer noch gegen geltendes Recht verstößt. Diese Herausgabe wird nur kein Richter beschließen, da dann Tür und Tor für diese Spiele offen wäre.

 

Ich lasse mich gerne eines bessern belehren, dann aber mit schlagkräftigen Fakten. Solange sehe ich meine These dieser Rechtslage als gegeben an.

 

Dann ließ halt mal den ganzen Thread von dem Link, den ich gepostet habe, da wird alles genau erklärt. Ich verstehe nicht so ganz, was Du jetzt genau kritisierst

Wie gesagt, ich habe mal einen Link zu dem Thema gepostet, der wohl mehr Informationen beinhaltet als eure Diskussion.

Bearbeitet von Kobold_Al
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja sage mal schreibe ich hier spanisch?!

Genau das schreibe ich hier doch schon ellenlang:

 

  • Spiel wird nicht ausgehändigt respektive beschlagnahmt
  • Straftatbestand wird gepüft, ist dieser nicht gegeben wird auch eine Strafanzeige gestellt.

Das wars! Ich habe nicht mehr und auch nicht weniger geschrieben. Was soll ich mir da denn noch durchlesen? Ich weiß schon, was ich darf und was nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und genau das passiert, wenn der Zoll ein solches Spiel sichtet. Der Hintergrund der Person wird durchleuchtet und sollte er nicht der rechten Szene angehören und noch andere NS-Propaganda besitzen, wird ihm auch keine Strafe drohen. Der Zoll wird das Spiel aber auch nicht herausgeben. Dazu müsste der Importeur einen Antrag auf Herausgabe stellen, weil es durch die NS-Symbolik immer noch gegen geltendes Recht verstößt. Diese Herausgabe wird nur kein Richter beschließen, da dann Tür und Tor für diese Spiele offen wäre.

 

Ich lasse mich gerne eines bessern belehren, dann aber mit schlagkräftigen Fakten. Solange sehe ich meine These dieser Rechtslage als gegeben an.

 

EDTI:

@Black-Eagle:

Es geht nicht um Besitz, sondern um den Zoll und wie der sich verhält, sollte ihm ein Spiel mit NS-Symbolik wie z. B. CoD:WaW in die Hände fallen. Ich habe auch "Mein Kampf" zuhause und "Return to Castle Wolfenstein" (UK-Version). Nur würde ich beides nicht aus der Hand geben.

 

Die Verbreitung wird schon dadurch eingeschränkt, dass Du es eben nicht verkaufen darfst, irgendwie handeln und anderen Leuten zugänglich machen darfst, also auch nicht Freunden zeigen oder so, weil das als Werbung bzw. Vorführung gilt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten ;)

 

Es stimmt, dass Liste B Artikel nicht importiert werden dürfen, da diese "beschlagnahmte" Artikel sind (und das passiert dann auch damit).

 

Liste B ungleich Beschlagnahme!

Liste B sagt nur aus, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien der Meinung ist, der Titel gehöre beschlagnahmt. Beschlagnahmen muss aber erst ein Gericht. Die Liste wird einfach an ein Gericht weitergegeben. Solange kein Gerichtsverfahren, keine Beschlagnahme und wenn das Gericht sich gegen eine Beschlagnahme entscheidet ist das Spiel auch nur indiziert.

 

[...] Ich habe auch "Mein Kampf" zuhause [...]

 

Mein Kampf ist auch nicht verboten. Nur der Rechte Inhaber des Buches will es nicht veröffentlichen.

 

[...]Dazu müsste der Importeur einen Antrag auf Herausgabe stellen, weil es durch die NS-Symbolik immer noch gegen geltendes Recht verstößt. [...]

 

 

Kannst du mir dazu schlagkräftige Fakten geben? Gegen welches Recht wird verstoßen?

 

Im ganzen schließe ich mich auch Kobold an, dessen argumente mir sinniger Erscheinen.

Bis auf:

Die Verbreitung wird schon dadurch eingeschränkt, dass Du es eben nicht verkaufen darfst, irgendwie handeln und anderen Leuten zugänglich machen darfst, also auch nicht Freunden zeigen oder so, weil das als Werbung bzw. Vorführung gilt.

 

Man darf es Freunden zeigen, verkaufen oder anderen Leuten zugänglich machen, halt nur nicht öffentlich. Mit einem einfachen Verkauf ist noch von keiner Verbreitung die Rede.

Nur Minderjährigen darf man es nicht zeigen etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Kampf ist auch nicht verboten. Nur der Rechte Inhaber des Buches will es nicht veröffentlichen.
Das ist doch nicht wahr. In Deutschland gilt dieses Buch immer noch als NS-Propagandamittel, weshalb es in Universitäten unter Verschluss aufbewahrt werden muss. Und NS-Propagandamaterial ist und bleibt gem. unserer Verfassung weiterhin verboten.

 

Kannst du mir dazu schlagkräftige Fakten geben? Gegen welches Recht wird verstoßen?
Habe ich doch schon mehrmals. Computerspiele in denen die NS-Symbolik vertreten sind gelten als NS-Propagandamaterial und sich von Rechtswegen her verboten. Kannst Du in einem meiner früheren Beiträgen nachlesen. Ausnahmen gibt es, jedoch müssen die erst von dem Spiel erfüllt werden. Doch solange das Spiel diese Legitimation bekommt - was in Deutschland höchstwahrscheinlich ist - gilt unsere Verfassung die besagt, dass die NS-Symbole verboten sind.

 

Man darf es Freunden zeigen, verkaufen oder anderen Leuten zugänglich machen, halt nur nicht öffentlich. Mit einem einfachen Verkauf ist noch von keiner Verbreitung die Rede.

Nur Minderjährigen darf man es nicht zeigen etc.

Das ist Deine Sicht der Dinge, aber es gibt keine Legitimation Deiner These. Was hinter verschlossenen Türen geschieht ist immer noch eine Grauzone. Sollte Dich jemand dessen anzeigen, wird der Fall auf jeden Fall geprüft und ob Deine Argumentation Dir zum Recht gereicht ist hypothetisch, da es ganz klar auf auf die individuelle Situation ankommt.

 

Macht es Euch nicht so leicht mit Eurer Auslegung. NS-Symbole sind Propagandamaterial und von Staatswegen her gegen unsere Verfassung gerichtet. Auch wenn sie in einem Spiel nicht zur Verherrlichung genutzt wird, ist es in erster Linie verboten, bis eine andere Rechtsprechung dies widerlegt. Da brauche ich auch keine schlagkräftigen Fakten für, sondern nur unsere Verfassung! Schlagkräftiger geht es wohl kaum.

 

In diesem Rahmen bedroht § 86a das öffentliche „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zum Zweck ihrer Verbreitung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Absatz 3 nimmt solche Propagandamittel oder Handlungen von der Strafbarkeit aus, die „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“ dienen.
Ein Konsolenspiel erfüllt die Verbreitung dieser Symbole und die Ausnahmen erfüllt es nicht, von daher verboten und zur Beschlagnahmung freigegeben! Die Beschlagnahmung muss von einem Richter legitimiert werden, das stimmt. Dennoch darf die Polizeit und der Zoll die kurzfristige Beschlagnahmung bis zur endgültigen Beschlagnahmung durchführen. Das ist in unserem Land so. Bearbeitet von VV6
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...