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Zoll Problem (UK Bestellung )


Empfohlene Beiträge

Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten ;)

 

Es stimmt, dass Liste B Artikel nicht importiert werden dürfen, da diese "beschlagnahmte" Artikel sind (und das passiert dann auch damit). Alle anderen Artikel (auch die auf Liste A) und erst recht CoD: Black Ops können jederzeit importiert werden dürfen für den privaten Zweck und ohne Weitergabe an Minderjährige jederzeit importiert werden:

 

http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/21262

 

Der einzige der hier Halbwahrheiten verbreitet bist du. da in der UK-Version von Black Ops Hakenkreuze enthalten sind, ist der Import über einen Versandhändler automatisch verboten.

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Der einzige der hier Halbwahrheiten verbreitet bist du. da in der UK-Version von Black Ops Hakenkreuze enthalten sind, ist der Import über einen Versandhändler automatisch verboten.

 

Das hat damit ja nichts zu tun - solange das Spiel nicht auf Liste B jugendgefährdeter Medien steht tut das alles nichts zur Sache (wenn überhaupt). Wurde das Spiel überhaupt schon bewertet?

 

Wenn Du Dir so sicher bist, dann sende uns bitte die Quelle, die angibt, dass CoD Black Ops auf Liste B steht und der Import eine Beschlagnahmung mit sich ziehen würde.

Bearbeitet von spookiebernd
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Wenn Du Dir so sicher bist, dann sende uns bitte die Quelle, die angibt, dass CoD Black Ops auf Liste B steht.

 

Hab ich nicht, aber dafür was anderes gefunden:

 

http://www.medienzensur.de/seite/gesetze/para86astgb.shtml

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen...... vorrätig hält, einführt oder ausführt.

 

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Die Bundesrepublik Deutschland übernahm sämtliche Gesetze der Alliierten zur „Be*frei*ung des deut*schen Vol*kes vom Na*tio*nal*so*zia*lis*mus und Mi*li*ta*ris*mus“ mit Artikel 139 in ihr Grundgesetz. Daraufhin wurden Einzelgesetze zur Bestrafung von Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80–92b) in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. In diesem Rahmen bedroht § 86a das öffentliche „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zum Zweck ihrer Verbreitung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Absatz 3 nimmt solche Propagandamittel oder Handlungen von der Strafbarkeit aus, die „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“ dienen.

Da Computerspiele in Deutschland nicht als Kunstform gehandelt werden und auch nicht zur Aufklärung zeitgenössischer Geschichte dienen, sind Spiele mit NS-Symbolik von Staatswegen her zu beschlagnahmen. Sollte der Zoll das Spiel "Call of Duty:World at War" in die Finger bekommen, wird es eingezogen. Der Importeur wird daraufhin von den Behörden informiert und geben Stellung zu diesem Material zu nehmen.

 

Für gewöhnlich ist mit keinem Strafverfahren zu rechnen, dennoch ist diese Vorgehensweise gängige Praxis.

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Das hat damit ja nichts zu tun - solange das Spiel nicht auf Liste B jugendgefährdeter Medien steht tut das alles nichts zur Sache (wenn überhaupt). Wurde das Spiel überhaupt schon bewertet?

 

Wenn Du Dir so sicher bist, dann sende uns bitte die Quelle, die angibt, dass CoD Black Ops auf Liste B steht und der Import eine Beschlagnahmung mit sich ziehen würde.

 

Leute, es geht um den Privatgebrauch. ^^

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Leute, es geht um den Privatgebrauch. ^^
Das interessiert den Zoll doch nicht! Der hat seine Vorgaben in Bezug auf NS-Symbolik und wird entsprechend handeln. Du könntest das Spiel ja auch Minderjährigen zur Verfügung stellen oder verkaufen. Nur weil es sich evtl. um ein Spiel handel, heißt es noch lange nicht, dass es dadurch legal wird.
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Da Computerspiele in Deutschland nicht als Kunstform gehandelt werden und auch nicht zur Aufklärung zeitgenössischer Geschichte dienen, sind Spiele mit NS-Symbolik von Staatswegen her zu beschlagnahmen. Sollte der Zoll das Spiel "Call of Duty:World at War" in die Finger bekommen, wird es eingezogen. Der Importeur wird daraufhin von den Behörden informiert und geben Stellung zu diesem Material zu nehmen.

 

Für gewöhnlich ist mit keinem Strafverfahren zu rechnen, dennoch ist diese Vorgehensweise gängige Praxis.

 

Bitte schicke uns einen Fall, der dieses Vorgehen belegt - ist mir jedenfalls bei Spielen nicht bekannt und entbehrt auch jeglicher gesetzlicher Grundlage ohne Einstufung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Sobald der Titel auf dem Index (Liste B) steht UND die Verbreitung (auch an Erwachsene!) ausdrücklich untersagt ist darf der Artikel beschlagnahmt werden - sonst nicht:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien#Die_Liste_im_Detail

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Damit hat es doch gar nichts zu tun. Du gehst die Sachlage von der falschen Seite an. Es ist generell verboten sobald es NS-Symbolik enthält und erst eine Prüfung kann es legitimieren, sprich zur Verwendung freigeben. NS-Symbolik verstößt prinzipiell gegen unsere Verfassung. Da muss nicht erst geprüft werden und auf irgendwelche Listen ein Eintrag erfolgen.

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Damit hat es doch gar nichts zu tun. Du gehst die Sachlage von der falschen Seite an. Es ist generell verboten sobald es NS-Symbolik enthält und erst eine Prüfung kann es legitimieren, sprich zur Verwendung freigeben. NS-Symbolik verstößt prinzipiell gegen unsere Verfassung. Da muss nicht erst geprüft werden und auf irgendwelche Listen ein Eintrag erfolgen.

 

 

http://www.videogameszone.de/m,forum/Allgemeines-VGZ-2004/VIDEOGAMESZONE-United-x-Systemunabhaengige-Plaudereien-3188/Info-Thread-Indizierte-beschlagnahmte-Spiele-importieren-legal-oder-nicht-7922344/

 

Da steht alles drin unter anderem ist das eine E-Mail von einem Oberstaatsanwalt von der Generalstaatsanwaltschaft München von jemanden der deswegen nachgefragt hat, wie gesagt schaut aber selbst nochmal nach genau nach was das jetzt genau bedeutet, so ganz habe ich es trotzdem nicht verstanden:

 

Aus der Quelle bzw. dem Link:

 

Zitat: (Original von uote)

Ist der Kauf bzw. Import von hierzulande beschlagnahmten Computer- und Videospielen für den Privatgebrauch (!) zulässig? Wenn ja, gibt es Unterschiede, ob das Produkt von einem EU- oder Nicht-EU-Land importiert wird (z.B. aufgrund von Zollkontrollen)?

 

itat: (Original von uote)

Sehr geehrter Herr **********,

 

Ihre Mail vom 18.06.2009 wurde mir vorgelegt. Die verzögerte Beantwortung bitte ich zu entschuldigen, da ich erst jetzt wegen Urlaubs und Urlaubsvertretung Zeit zur Beantwortung fand.

 

Sie haben bereits die richtige Strafvorschrift (§ 131 StGB) zitiert. Deren Sinn ist darin zu sehen, dass eine Verbreitung im Sinne einer Weitergabe von als "unerträglich" angesehener Medien verhindert werden soll. Der private Besitz oder die rein private Nutzung unterliegt nicht diesem Tatbestand. Eine Ausnahme gilt für Personen unter achtzehn Jahren. Diesen darf das Medium wegen der davon ausgehenden Beeinträchtigung für die Entwicklung in keiner Weise zugänglich gemacht werden. Hierzu gibt es natürlich auch wieder eine Ausnahme, das sog. Erzieherprivileg, § 131 Abs. 4 StGB.

 

Hinsichtlich der Einfuhr ist zu berücksichtigen, dass diese nicht unter den Straftatbestand fällt, dass jedoch z.B. im Rahmen einer Zollkontrolle sich zunächst eine Verdachtslage ergibt, die möglicherwiese zu einer Durchsuchung führen kann.

 

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Kastlmeier

Oberstaatsanwalt

Generalstaatsanwaltschaft München

Nymphenburger Str. 16, 80335 München

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    • Level einfach ein bisschen .. Ich bin jetzt im geheimlevel macht Spaß.. ist ja mal das komplette Gegenteil zu allem was bisher war
    • Ich habe mal eine Zeit lang mit einem Kumpel COD Warzone gespielt. Da gab es in so einem Feuerwehrhaus war das glaube ich, eine Leiter die auf das Dach geführt hat. Als ich wieder runter wollte, hat er die Leiter nicht gegriffen und ich bin runter gefallen und gestorben, kurz darauf bei meinem Kumpel genau das gleiche, wollte mich heilen bevor ich sterbe und dann fällt der selber runter und stirbt auch, drecks Leiter 😂
    • Puh, blicke da auf recht viele Online-Schlachten und da war natürlich vieles bei. Vieles wurde dabei natürlich auch nicht immer geclipped, gerade noch zu PS3-Zeiten. Da erinnere ich mich noch an ein MW2-Match auf Favela, wo ich mies getötet wurde von so einem Camper, werde auf der anderen Seite der Map gespawned und erwische den dann tatsächlich mit einem Wurfmesser über die ganze Karte direkt in den Kopf ^^ Danach war recht viel Geschrei in der Lobby und ein Kumpel war auch dabei, aber leider kein Clip Ebenfalls in MW2 habe ich mal in fünf aufeinanderfolgenden Matches jeweils eine Nuke geholt. Auch direkt gezündet, also nicht gestacked oder so. Damals sind die Lobbies ja noch immer zusammen geblieben und das ging dem einen oder anderen dann wohl aufn Sack. Noch am selben Abend wurde ich dann wegen Cheaten für drei Wochen gebannt, was ich natürlich nie gemacht habe. Sony hat sich damals darüber sehr bedeckt gehalten und gesagt, dass ich es akzeptieren soll und muss, aber die meinten, dass ich im gleichen Zeitraum von mehreren Personen gemeldet worden wäre, weswegen das für die klar wäre. An sich gemein und ärgerlich für mich, da ich zu der Zeit jeden Tag MW2 gesuchtet habe ^^, aber natürlich auch irgendwie schön gewesen Geclipped habe ich zumindest noch ein "Double"-Ace in Rainbow Six Siege, also da habe ich in zwei aufeinanderfolgenden Runden in einem Ranked-Match alleine alle Gegner gekillt, wofür es dann von denen auch böse Sprüche gab ^^     Generell sind auf dem Kanal mehrere Videos aus verschiedenen Online-Partien, jedoch ist das jetzt alles nichts super krasses und war eher für den Austausch mit Freunden gedacht  Rainbow Six Siege bzw. Ego-Shooter sind halt generell nur auf dem PC für andere interessant.
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