Mortal Kombat X: Warum wurde der Titel in Deutschland nicht indiziert?

Sicherlich etwas überraschend wurde vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass das blutige Beat’em Up „Mortal Kombat X“ im September den Weg nach Deutschland finden wird. Hierzulande wird der Titel dabei sogar in einer ungeschnittenen Fassung veröffentlicht.

Doch warum wurde „Mortal Kombat X“ nicht wie seine diversen Vorgänger auf den Index verfrachtet? Auf diese Frage ging Petra Meier, stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz: BPjM), im Rahmen eines aktuellen Statements etwas genauer ein. Wie es heißt, fällt die Gewaltdarstellung in „Mortal Kombat X“ so realitätsfern aus, dass von einer Jugendgefährdung keine Rede sein könnte.

Schließlich würde nach dem Spielen des Titels wohl kaum jemand auf die Idee kommen, einen Menschen in Sub-Zero-Manier in einen dahergezauberten Eiszapfen stoßen zu wollen. Daher unterscheide sich „Mortal Kombat X“ deutlich von kritischen Titeln wie „Hatred“, die die Gewalt gegen Menschen auf eine fragwürdige und realistische Art und Weise zelebrieren. Gleichzeitig räumt Meier ein, dass die Entscheidung, dem Spiel eine Freigabe für den deutschen Markt zu erteilen, nicht einstimmig getroffen wurde.

Stattdessen gab es bei den entsprechenden Diskussionen im Gremium auch Gegenstimmen. Unter dem Strich entschlossen sich die Verantwortlichen der BPjM allerdings dazu, mit der Zeit zu gehen und einer Veröffentlichung von „Mortal Kombat X“ in Deutschland grünes Licht zu erteilen.

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